Erstellt am 31.05.2017 um 07:42 Uhr von Webhopper
Der AG ist verpflichtet, Betriebsvereinbarungen zu veröffentlichen.
Dem BR stehen über Betriebsversammlungen oder andere Medien alle Möglichkeiten offen.
Erstellt am 31.05.2017 um 08:10 Uhr von gironimo
Das BR-Mitglied sollte jede BV ohnehin haben. Der BR musste doch darüber abstimmen, ob der BV zugestimmt wird.
Und in dieser Sitzung wird doch jeder den Text gehabt haben.
Erstellt am 31.05.2017 um 08:14 Uhr von Erbsenzähler
Damit eine BV wirksam für den Arbeitnehmer wird muss er davon Kenntnis haben. Normalerweise muss das - wie Webhopper schon schrieb - der Arbeitgeber machen.
Bei uns zum Beispiel läuft es so:
Bei Abschluss der BV informiert der AG oder wir die Mitarbeiter wie folgt:
Alle mit Zugriff auf das Intranet bekommen eine Email mit Link auf die BV. Alle Außendienstler bekommen die BV als PDF. In den Produktionsbereichen wird ist ein Ordner mit BVen vorhanden. Hier wird am schwarzen Brett über die neue BV informiert und jeder MA kann sich diese während der Arbeitszeit durchlesen.
Bei sehr wichtigen BVen machen wir eine Betriebsversammlung und informieren die MA zusätzlich per Powerpoint-Präsentation.
Jedes Betriebsratsmitglied erhält Zugang zu allen Entwürfe und abgeschlossenen BVen bei uns im Intranet.
Erstellt am 31.05.2017 um 15:18 Uhr von celestro
"ist Aushang oder Ordner sinnvoll?"
Das müßt Ihr Euch selbst beantworten. Lassen sich die Ordner / Aushänge nur an Stellen anbringen, wo niemand vorbei kommt, macht es keinen Sinn. Haben nur 2 von 200 Leuten einen PC, macht es "online" bzw. "im Intranet" keinen Sinn.
Wenn umgekehrt bei Euch alles elektronisch läuft, wäre das auch hier das Mittel der Wahl.
Erstellt am 31.05.2017 um 19:33 Uhr von BloodyBeginner
Für die Allgemeinheit: neu abgeschlossene BVs werden eine zeitlang am schwarzen Brett veröffentlicht. Ansonsten kann man die güligen bei PA, BR oder im Intranet einsehen.
Zum BR: spätestens bei der Beschlussfassung erhalten wir neue BVs in gedruckter Form.
Da BRs auch Zugriff aufs Intranet haben, haben wir auch eh Zugriff auf alle gültigen BVs.
Erstellt am 01.06.2017 um 07:57 Uhr von albandy
Danke für die hilfreichen Antworten, da müssen wir noch einiges neu organisieren .
Erstellt am 01.06.2017 um 08:08 Uhr von Pjöööng
Zitat (Erbsenzähler):
"Damit eine BV wirksam für den Arbeitnehmer wird muss er davon Kenntnis haben."
Das stimmt nicht! Siehe § 77 (4) Satz 1 BetrVG