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geringfügige Änderung einer Betriebsvereinbarung

E
Erbsenzähler
Jun 2024 bearbeitet

Hallo, bei uns besteht eine kleine Meinungsverschiedenheit zur Änderung eine BV. In der schon beschlossenen BV ist ein Artikel falsch. Anstelle "ein" müsste "der" stehen. Es ist ein Leerzeichen zu wenig und es ist noch ein Rechtschreibfehler vorhanden. Jetzt würde ich gerne die geänderte neue Version neu genehmigen lassen. Einzelne BRMs sagen das sei nicht nötig. Was sagt ihr dazu?

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Community-Antworten (2)

R
rtjum

17.06.2024 um 10:43 Uhr

Zumindest machst Du deinem Nick damit alle Ehren ;-)

Ob das notwendig ist, müsst ihr entscheiden

OH
Olav HB

17.06.2024 um 11:02 Uhr

Ob der BV neu zugestimmt werden mus hängt davon ab ob die Änderung von "ein" in "der" auch eine andere Bedeutung der BV verursacht. Es ist ein Unterschied ob man von "ein Mitarbeitenden" oder "der Mitarbeitenden" spricht. Erstere Formulierung wäre allgemeiner. Deswegen ist eine pauschale Antwort m.E. nicht möglich.

Generell sind Rechtschreibkorrekturen natürlich immer möglich, wobei wir immer sagen. "Wer Rächtsjraibfähler findet, darf sie behalten."

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