Hallo Zusammen,

es steht geschrieben, das endgueltige Wahlergebnis muss unverzüglich durch Aushang bekannt gegeben werden. Ab dann laeuft ja die Frist zur Wahlanfechtung.
Der Wahlvorstand hat vor, den Aushang erst kurz vor der konstituierten Sitzung bekannt zu geben um nur eine möglichst kurze Zeit "betriebsratslos" zu sein. Der neue BR waere bis dahin ja noch handlungsunfähig....
Kann das so gemacht werden oder ist die Wahl dann anfechtbar??? -Verstoß gegen Wahlvorschriften?