Erstellt am 23.05.2017 um 08:14 Uhr von gironimo
Ich sehe keinen Zusammenhang darin, wann das Wahlergebnis bekannt gegeben wird und einer eventuellen BR-losen Zeit.
Der amtierende BR wird ja nicht durch Bekanntgabe des Wahlergebnisses aus dem Amt vertrieben. Auch durch die konstituierende Sitzung nicht, sondern durch Zeitablauf.
Erstellt am 23.05.2017 um 11:22 Uhr von EightBall
Sehe ich auch so, ja. Der BR ist der BR, und der WV ist der WV. Jeder hat seine Rechte und Pflichten und muss denen nachkommen. Der WV hat die Pflicht zum Aushang bis dannunddann (kann man errechnen), und fertig, ja.
Erstellt am 23.05.2017 um 13:24 Uhr von Pjöööng
Zitat (gironimo):
"Ich sehe keinen Zusammenhang darin, wann das Wahlergebnis bekannt gegeben wird und einer eventuellen BR-losen Zeit."
Mir fallen da spontan die Fälle des § 13 (2) Satz 1 bis 3 und § 13 (3) Satz 2 ein.
In gewissem Maße (eine Woche?) wird der WV das tun können. Eine Wahlanfechtung wird man daraus auch nicht konstruieren können.
Da die Situation absehbar ist, sollte man alles daran setzen, die konstituierende Sitzung möglichst früh anzusetzen.