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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wahlergebnis veröffentlichen - wann muss das geschehen?

T
Thorsten
Nov 2016 bearbeitet

Darf man das Wahlergebnis öffentlich aushängen?

Hallo,

ich bin im Wahlvorstand und habe die diesjährige Betriebsratswahl durchgeführt.

Die Auszählung ist vor 2 Tage ordnungsgemäß durchgeführt und das Ergebnis festgestellt worden. In meinem Leitfanden von der Gewerkschaft, steht geschrieben, dass der Wahlvorstand nach der Drei-Tages-Frist bekannt geben muss, wer nun im Betriebsrat ist.

Die Kolleginnen und Kollegen fragen allerdings ständig nach dem Wahlergebnis. Darf ich als Wahlvorstand das Ergebnis der Auszählung öffentlich aushängen?

Vielen Dank für Ihre Hilfe & Antwort.

Gruß,

Thorsten

4.34302

Community-Antworten (2)

FB
Frank B.

05.05.2006 um 13:08 Uhr

Wir haben vorab ein vorläufiges Ergebnis der Auszählung ausgehangen. Das Offizielle folgt später.

H
Heini

05.05.2006 um 13:08 Uhr

Du kannst das Ergebnis der Wahl aushängen, denn in der öffentlichen Stimmenauszählung wird das Ergebnis ja eh bekannt gegeben. Warten musst du mit der Bekanntgabe der neuen Betriebsratsmitglieder, da diese die Möglichkeit haben innerhalb von drei Tagen die Wahl nicht anzunehmen. Steht vor Ablauf von drei Tagen fest wer die Wahl annimmt/ablehnt kannst du auch dann sofort die Belegschaft informieren.

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