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SBV Neuwahl?

H
Hansen
Jun 2024 bearbeitet

Hallo liebe BR/SBV Kollegen in Deutschland,

ich hatte gerade als BRV eine Anfrage bekommen, wie sich bei folgendem Fall zu verhalten ist: Vor zwei Jahren wurde eine SBV- Vertretung gewählt. Es gab drei Kandidaten. Mitarbeiter A: 10 Stimmen Mitarbeiter B: 6 Stimmen und Mitarbeiter C: 0 Stimmen

Nun ist vor ca. 2 Monaten der SBV- Vorsitzende (in dem Fall Mitarbeiter A) zurückgetreten und nun hat sich Mitarbeiter B (stellv. SBV) entschieden auch zurückzutreten.

Mitarbeiter C möchte nun den SBV- Vorsitz übernehmen. Spricht da etwas gegen oder sollte es Neuwahlen geben.

Über eine kurze Antwort würde ich mich sehr freuen.

Gruß Hansen

312021

Community-Antworten (21)

C
celestro

11.06.2024 um 17:04 Uhr

Jemand der keine Stimme bekommen hat, ist nicht gewählt und kann somit keine SBV sein.

M
Muschelschubser

11.06.2024 um 17:04 Uhr

Siehe SGB IX, §177 Abs. 7.

Könntet Ihr also grundsätzlich bis zum Ende der Amtszeit so machen - aber nicht ohne Stimme. Dass er 2. Stellvertreter war, halte ich demnach schon für falsch (vgl. §13 SchwbVWO).

In diesem besonderen Fall wäre ich also bei der Neuwahl, die m.E. durch den BR zu initiieren wäre.

H
Hansen

11.06.2024 um 17:20 Uhr

Hallo Celestro,

ich habe nichts gefunden, wo es heißt, dass wenn Jemand keine Stimme bekommt, nicht den SBV machen kann.

In dem Gesetzestext (SGB IX, §177 Abs. 7) von Muschelschubser steht: Das derjenige nachrückt, mit den meisten Stimmen. Zwar hatte die Dritte Mitarbeiterin keine Stimme erhalten, dennoch kann Sie ja nachrücken, da ich kein Text gefunden hat, der dies verbietet.

Was stimmt nun?

Hat Jemand ein Gesetzestext für mich? Bitte weiterhin um Hilfe. Danke.

Gruß Hansen

NB
nicht brauchen

11.06.2024 um 17:24 Uhr

Wer keine Stimme hat ist nicht gewählt

Analog bei einer Betriebsratswahl:

Fitting, § 22 WO Rn. 8

Kein ErsMitgl. ist der nicht gewählte Bewerber, auf den überhaupt keine Stimme entfallen ist (GK-BetrVG/Jacobs Rn. 2; Richardi BetrVG/Forst Rn. 2; LAG Düsseldorf 15.4.2011 - 6 Sa 857/10, NZA-RR 2011, 531).

C
celestro

11.06.2024 um 17:25 Uhr

Bei der BR-Wahl ist eine Person nur dann BRM / Ersatz-BRM, wenn er mindestens seine eigene Stimme bekommen hat. Bei 0 Stimmen ist die Person nicht gewählt und kann daher auch dann nicht nachrücken, wenn alle anderen BRM mit mehr Stimmen zurücktreten.

Dies dürfte mMn keine spezielle Regelung im BetrVG sein, sondern für alle Wahlen gelten. Denn wieso sollte ein Kandidat gewählt sein (und somit die Legitimation des Amtes inne haben), der keine einzige Stimme bekommen hat?

H
Hansen

11.06.2024 um 17:27 Uhr

Vielen Dank für die Information.

Ich werde zeitnah mit der aktuellen SBV sprechen und Neuwahlen vorschlagen.

Gruß Hansen

M
Muschelschubser

11.06.2024 um 17:30 Uhr

Braucht es den Nachweis denn? Setzt das "gewählt werden" nicht rein von der Formulierung her schon den Akt des Kreuzes an der richtigen Stelle voraus? Wenn das bei Kandidat C niemand gesetzt hat, hat ihn keiner gewählt, also ist er auch nicht gewählt.

Ansonsten habe ich gerade keine Kommentierungen zu SGB IX, §177 Abs. 7oder auch §22 BetrVGDV1WO parat. Vielleicht findet man hier etwas dazu.

C
celestro

11.06.2024 um 17:46 Uhr

"Vielleicht findet man hier etwas dazu."

Hat "nicht brauchen" doch schon gepostet.

M
Muschelschubser

11.06.2024 um 18:29 Uhr

Hat "nicht brauchen" doch schon gepostet.

Ja. 6 Minuten vorher. Da war ich noch im SGB unterwegs.

Lass einem alten Mann doch etwas Zeit...

C
celestro

11.06.2024 um 19:56 Uhr

"Lass einem alten Mann doch etwas Zeit..."

Na gut! :-)

M
Meph1977

12.06.2024 um 01:56 Uhr

Da der SBV aus dem Sozialrecht kommt kann es da durchaus eine andere Bewertung geben wie im Arbeitsrecht. Die SBV hat eine eigene Wahlordnung

https://www.gesetze-im-internet.de/schwbwo/BJNR019650975.html

C
celestro

12.06.2024 um 02:55 Uhr

Die Bewertung "wer gewählt ist" dürfte sich nicht unterscheiden. Zumal in der WO zum BetrVG auch kein Wort davon steht, das man eine Stimme bekommen muss, um gewählt zu sein.

S
sbvfrank

12.06.2024 um 09:27 Uhr

Sorry, warum hat sich denn die Person ihre Stimme nicht selber gegeben?? Hier fehlen leider noch viel zu viel Informationen wie die Wahl abgelaufen ist!

M
Meph1977

12.06.2024 um 09:38 Uhr

@celestro Das mag sein es werden aber viele Gesetze nach dem Gesetzeszweck bzw der Gesetzesbegründung ausgelegt und die kenn ich bei beiden nicht wirklich aber die kann durchaus unterschiedlich sein.

M
Muschelschubser

12.06.2024 um 11:04 Uhr

"Sorry, warum hat sich denn die Person ihre Stimme nicht selber gegeben?? Hier fehlen leider noch viel zu viel Informationen wie die Wahl abgelaufen ist! "

Die Kandidaten selbst müssen ja nicht schwerbehindert oder gleichgestellt sein. Trifft das zu, haben sie selbst auch kein aktives Wahlrecht.

C
celestro

12.06.2024 um 11:18 Uhr

Außerdem ist es ja auch völlig egal, wieso der Kandidat keine Stimme bekommen hat. Denn an dem Fakt ändert sich dadurch nichts.

@Meph1977

Es macht rein logisch keinen Sinn. Deine Ansicht wird mMn nur von der Sorge getragen, man könnte etwas falsches sagen.

Warum sollte jemand eine Vertretungs“macht“ innehaben, der bei einer Wahl von niemandem dafür gewählt wurde?

M
Meph1977

12.06.2024 um 11:34 Uhr

Natürlich macht es logisch Sinn. Der´Zweck des BetrVG ist vorwiegend Mitbestimmung. Der Zweck des SBV ist nicht vorwiegend Mitbestimmung sondern Schutz der Rechte der Schwerbehinderten und Schutz vor Diskriminierung schon allein dadurch kann man zu unterschiedlichen Bewertungen kommen. Den Schutz der Rechte und vor Diskriminierung kann auch jemand gewährleisten der nicht dafür gewählt wurde die Mitbestimmung eher nicht.

NB
nicht brauchen

12.06.2024 um 12:54 Uhr

hmm § 13 Feststellung des Wahlergebnisses (1) Unverzüglich nach Abschluß der Wahl nimmt der Wahlvorstand öffentlich die Auszählung der Stimmen vor und stellt das Ergebnis fest. (2) Gewählt für das Amt der Schwerbehindertenvertretung oder als stellvertretendes Mitglied ist der Bewerber oder die Bewerberin, der oder die jeweils die meisten Stimmen erhalten hat. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. (3) Werden mehrere stellvertretende Mitglieder gewählt, ist als zweites stellvertretendes Mitglied der Bewerber oder die Bewerberin mit der zweithöchsten Stimmenzahl gewählt. Entsprechendes gilt für die Wahl weiterer stellvertretender Mitglieder. Für die Wahl und die Reihenfolge stellvertretender Mitglieder gilt Absatz 2 Satz 2 entsprechend.

Wenn ich (2) ansehe dann ist gewählt für das Amt der oder die jeweils die meisten Stimmen erhalten hat. Keine Stimme kann nicht die meisten Stimmen sein. Weil 0 nicht eins oder viele sind. Keine Stimme haben übrigens auch alle Nichtkandidaten (die nicht zur Wahl standen) erhalten.

Ist auch im Leben so: Ich sammle für einen wohltätigen Zweck. Die größte Spende war 0€???

Wer keine Stimme bekommen hat ist nicht gewählt! Weil keiner ihn gewählt hat ist er nicht gewählt!

K
Kehler

12.06.2024 um 13:01 Uhr

Wenn ich den Eingangspost richtig lese wurde bei der Wahl schon ein Fehler begangen. Die SBV wird im ersten Wahlgang gewählt und der oder die ( je nachdem vieviel Bewerber es gibt) Stellverteter im zweiten Wahlgang.

J
jutti1965

12.06.2024 um 13:08 Uhr

Stimmt @Kehler die SBV und ihr Stellvertreter müssen in zwei Wahlgängen gewählt werden. Sollte das in einem Wahlgang gemacht worden sein wäre sie ungültig !

M
Meph1977

21.06.2024 um 01:14 Uhr

@nicht brauchen ich sag ja nicht das es so ist. Ich könnte mir aber durchaus vorstellen das im Zweifelsfall ein Richter der Intention das die Rechte von Schwerbehinderten durch einen SBV geschützt werden soll Vorrang vor der Tatsache gibt das da einer keine Stimme bekommen hat. Im BetrVG ist die Intention halt Mitbestimmung. Was ein Richter dann letztendlich entscheidet sogut ist meine Glaskugel nicht.

Aber Kehler hat ja auch schon aufgezeigt das da andere Dinge schiefgelaufen sind.

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