BV Einstellungen
Hej.
Unser AG tut sich schwer damit den BR bei personellen Veränderungen, Einstellung, Bewerbungen usw. mit einzubeziehen. Er hat jetzt eine BR aufgesetzt , diese beinhaltet unter anderem dass der BR darauf verzichtet beim Bewerbungsprozess und Einstellungen mit einbezogen zu werden. Der BR erhält aber im Gegenzug einen ausführlichen Bericht, was auch immer das heißen soll. Der AG begründet dies mit einem zügigen Ablauf bei Einstellung. Ist das rechtens? Außerdem möchte der AG das wir die Mails wenn sie gelesen wurden sofort löschen. Aus Datenschutz Gründen? Zugriff zu den BR Mail Account haben natürlich nur Mitglieder des Betriebsrats.
Community-Antworten (10)
08.06.2024 um 11:26 Uhr
Aufsetzen kann der AG viel aber relevant wird es erst wenn der BR zustimmt. Bei dem was du schilderst bin ich mir aber nicht sicher ob der BR hier überhaupt wirksam zustimmen kann. Der BR kann zwar durchaus für das aktuelle Gremium sagen Bericht reicht uns er kann das aber meiner Meinung nach nicht für zukünftige Gremien entscheiden. Mal völlig unabhängig davon das ich öffentlich gegen mein Gremium stumlaufen würde wenn die sowas zustimmen würden.
Was die Aufbewahrung von Emails angeht. darüber entscheidet der BR und nicht der Arbeitgeber.
08.06.2024 um 12:16 Uhr
genau anschauen, was der der AG da vorlegt. Aber rein rechtlich gesehen, hat der BR kein Recht bei Vorstellungsgesprächen etc. dabei zu sein. Er hat alle Unterlagen zu bekommen. Alle Bewerbungsunterlagen und alle Unterlagen, die in diesem Prozess erstellt wurden hat der BR zu bekommen.
Und noch ein Wort zum Datenschutz: eine Löschung richtet sich nach der Erforderlichkeit. es gibt keinen Grund die Unterlage nach Abschluss des Bewerbungsprozesses noch aufzuheben
08.06.2024 um 12:34 Uhr
Ich würde die Mitbestimmung nach § 99 BetrVG nicht aus der Hand geben. Wenn ich folgendes Urteil richtig verstanden habe ist die auch gar nicht möglich.
Es wurde das Eintrittsdatum und eine evtl. Schwerbehinderung angefragthttps://kliemt.blog/2017/02/20/grundlos-gibts-nicht-bag-zur-stellungnahme-des-betriebsrates-nach-§-99-betrvg/
Weiter denke ich auch das hier evtl. der § 23 BetrVG zu tragen kommen könnte und dann wäre der BR Geschichte.
Personelle Maßnahmen nach § 99 BetrVG ergeben sich ja nicht über Nacht. Der AG plant ja und braucht daher nur rechtzeitig das Prozedere einhalten. Der BR kann dann jederzeit eine Sitzung einberufen und gut ist.
Was der AG wegen den Mails und dem Datenschutz erzählt ist Blödsinn.
10.06.2024 um 09:46 Uhr
sorry, aber wenn ich die Frage lese kommt mir folgendes in den Sinn: Habt ihr schon mal Grundlagen-Seminare des BetrVG und des Arbeitsrechtes besucht?
10.06.2024 um 10:13 Uhr
Zitat: "Unser AG tut sich schwer damit den BR bei personellen Veränderungen, Einstellung, Bewerbungen usw. mit einzubeziehen."
Der BR sollte sich nicht schwer tun und mal die Hilfe des Gerichts anrufen. Das geht ins Geld und irgendwann wird sich der AG leichter tun den BR einzubinden.
10.06.2024 um 10:26 Uhr
Ich tu mich unheimlich schwer damit, ob das überhaupt über eine BV regelbar ist. Bereits gesetzlich( oder tarifvertraglich) geregelte Tatbestände können nicht Bestandteil einer BV sein.
10.06.2024 um 11:06 Uhr
In eine BV zur Einstellugnen kann man vieles regeln, allerdings die Mitbestimmung des BRs weder einschränken noch aufheben. Das BetrVG gibt den Rahmen vor und nicht die Laune des AGs oder der Personalabteilung.
Der Prozess beginnt bereits mit der Ausschreibung. Wenn der BR gem §93 BetrVG gefordert hat, dass Stellen erst intern auszuschreiben sind, ist das der erste Schritt. In einer BV kann man regeln, WIE genau die Ausshreibung zu erfolgen hat (Profil, frist ec.) und ab wann dann die öffentliche Ausschreibung erfolgt. Die Unterlagen können dann dem BR in Form einer PDF auf ein Leseplatform zur Verfügung gestellt werden und werden gelöscht, wenn das Verfahren abgeschlossen ist. Aushändigen muss der AG die Unterlagen nicht.
Weiter kann man in eine BV regeln, wie eine Auswahl der Bewerbenden erfolgen soll, allerdings besteht kein Teilnahmerecht an Gespräche (kann man aber vereinbaren).
Danach folgt der Entscheidung des AGs, welche dann vom BR zugestimmt werden muss. Dies kann man nicht außerkraft setzen. Unterlässt der AG die Unterrichtung bzw, wird erst gar nicht um Zustimmung gebeten, lässt man den AG vom Arbeitsgericht erklären, wie das Gesetz funktioniert. Manche AGs haben kluge Anwälte und die klären den AG im Vorfeld dann schon auf, andere brauchen wiederholte Unterrichtseinheiten beim Arbeitsgericht. Verfahren die garantiert die Einstellung erheblich verzögern.
Die Frist vor Eintritt einer Zustimmungsfiktion beträgt 7 Tage, verweigert der BR die Zustimmung, kann der AG versuchen die vom Arbeitsgericht ersetzen zu lassen. Wenn der BR seine Ablehnung damit begründet, dass der AG die Mitbestimmung nicht eingehalten hat, wird ein Arbeitsgericht den AG Hausaufgaben erteilen und fängt das Verfahren von Vorne an. Das ist eine teure Lektion der Zeit kostet. Auch wenn es im Interesse des AGs ist ein solchen Konflikt zu vermeiden, gibt es AG die das nicht einsehen (wollen, können). Da muss man als BR Rückgrat und Nerven haben.
Generell gilt, ungeachtet zu welchen Thema, eine BV sollte man als BR NIE zustimmen, ohne sich vorher rechtlich beraten zu lassen. Das macht der AG nämlich auch und manche Formulierungen hören sich schön an, sind aber nichts als leere Worthülsen.
10.06.2024 um 11:32 Uhr
Danke für eure Antworten. Das hilft mir auf jeden Fall schon weiter. Ich bin definitiv gegen die BV. Ich wollte mich nur nochmal rückversichern. Leider sehen das nicht alle BR Mitglieder wie ich und scheuen einen Konflikt mit dem AG.
10.06.2024 um 15:38 Uhr
Mehr als WTF fällt mir da nicht an - ja ist uns zuviel Mühe hier unterschreibt mal dass ihr eure Rechte nicht wahrnehmt.
10.06.2024 um 15:47 Uhr
Wie bereits schon erwähnt kann nichts über eine BV geregelt werden da Bereits gesetzlich oder tarifvertraglich geregelte ist. Diese BV wäre ungültig.
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