Erstellt am 07.06.2024 um 20:43 Uhr von Dummerhund
"Es wurde das Eintrittsdatum und eine evtl. Schwerbehinderung angefragt"
Wurde wo angefragt, beim AG oder AN?
Erstellt am 07.06.2024 um 21:23 Uhr von Moreno
Das sind doch Fragen die die Kollegin selber beantworten kann! Was nutzen diese Daten?...Nix!
Erstellt am 07.06.2024 um 21:41 Uhr von Dummerhund
Vor allem, die überlegt zu kündigen. Bei Überlegung ist die Frage erst mal irrelevant.
Der BR sollte sich lieber überlegen ob er die MA nicht von einer Kündigung abrät. Kann die MA nicht mehr arbeiten kann sie eher in Erwerbsminderungsrente gehen. Kündigung kann zur Sperre von der Arge führen.
Erstellt am 10.06.2024 um 08:18 Uhr von jutti1965
Habt ihr eine SBV ? Sollte sie SB sein kann man das Integrationsamt hinzuziehen, sollte sie es nicht sein würde ich ihr empfehlen so schnell wie möglich einen Antrag auf SB zu stellen. Vielleicht kann sie auf einen anderen Arbeitsplatz wechseln.