Datenschutz?
Eine langzeiterkrankte Kollegin wendet sich an den BR mit der Frage was sie nach den 78 Wochen AU tun soll, arbeiten funktioniert nicht mehr, sie überlegt zu kündigen. Um die diversen Möglichkeiten aufzuzeigen benötigt der BR das Eintrittsdatum, bzgl. der Kündigung. Zudem ist nicht klar, ob eine Schwerbehinderung vorliegt.
Es wurde das Eintrittsdatum und eine evtl. Schwerbehinderung angefragt. Zur Antwort bekam der BR, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Herausgabe der Daten erfolgen kann.
Hat der BR ein Recht auf diese Daten?
Community-Antworten (4)
07.06.2024 um 22:43 Uhr
"Es wurde das Eintrittsdatum und eine evtl. Schwerbehinderung angefragt" Wurde wo angefragt, beim AG oder AN?
07.06.2024 um 23:23 Uhr
Das sind doch Fragen die die Kollegin selber beantworten kann! Was nutzen diese Daten?...Nix!
07.06.2024 um 23:41 Uhr
Vor allem, die überlegt zu kündigen. Bei Überlegung ist die Frage erst mal irrelevant. Der BR sollte sich lieber überlegen ob er die MA nicht von einer Kündigung abrät. Kann die MA nicht mehr arbeiten kann sie eher in Erwerbsminderungsrente gehen. Kündigung kann zur Sperre von der Arge führen.
10.06.2024 um 10:18 Uhr
Habt ihr eine SBV ? Sollte sie SB sein kann man das Integrationsamt hinzuziehen, sollte sie es nicht sein würde ich ihr empfehlen so schnell wie möglich einen Antrag auf SB zu stellen. Vielleicht kann sie auf einen anderen Arbeitsplatz wechseln.
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