Eine langzeiterkrankte Kollegin wendet sich an den BR mit der Frage was sie nach den 78 Wochen AU tun soll, arbeiten funktioniert nicht mehr, sie überlegt zu kündigen. Um die diversen Möglichkeiten aufzuzeigen benötigt der BR das Eintrittsdatum, bzgl. der Kündigung. Zudem ist nicht klar, ob eine Schwerbehinderung vorliegt.

Es wurde das Eintrittsdatum und eine evtl. Schwerbehinderung angefragt. Zur Antwort bekam der BR, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Herausgabe der Daten erfolgen kann.

Hat der BR ein Recht auf diese Daten?