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Externe Stellen-Ausschreibung ohne Gehalt

S
Stufito
Jan 2018 bearbeitet

In unserem Betrieb werden intern Ausschreibungen mit Tarifstufe (z.B. IG Metall). Oft wird sehr niedrig gestuft. Das kann dazu führen, dass sich keiner intern bewirbt. Wenn dann die Stellenbeschreibung extern ausgeschrieben ist, wird die Tarifstufe nicht erwähnt, sondern nur "angemessen" bezahlt o.ä.

Ist das eine normale Vorgehensweise?

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Community-Antworten (6)

C
celestro

18.05.2017 um 15:04 Uhr

Also ich kenne nur den Grundsatz, daß die externe Stellenausschreibung sich von der internen nicht unterscheiden darf. Ob das aber so "streng" ist, das es "Wort für Wort" sein muß, da bin ich überfragt.

B
betriebsratten

18.05.2017 um 15:21 Uhr

Ich kenne es so auch. Wir achten aber drauf dass dann die Bezahlung für den externen nicht höher wird als die für den intern ausgeschriebenen

G
gironimo

18.05.2017 um 15:35 Uhr

Eigentlich muss extern keine Tarifgruppe genannt werden.

Ich würde aber externen Einstellung die Zustimmung verweigern, wenn es zu einer höheren Eingruppierung kommt als intern ausgeschrieben - mit der Begründung, dass eine korrekte interne Ausschreibung nicht erfolgt ist (es sei denn, der AG kann Sachgründe nennen )

Ich würde diese Problematik schon einmal vorab mit dem AG diskutieren.

G
ganther

18.05.2017 um 15:39 Uhr

Gironimo das wird aber vor Gericht keinen Bestand haben. Du kannst der eingruppierung vielleicht widersprechen. Für die Erstellung wird es aber kaum reichen

AM
alter Mann

19.05.2017 um 16:40 Uhr

ganther, da bin ich anderer Ansicht: Wenn der Externe besser bezahlt wird, als es der internen Ausschreibung entspricht, dann widerspricht der BR nicht der Vergütung, sondern aufgrund der fehlerhaften internen Ausschreibung.

Aber die Ausgangsfrage war ja eigentlich, ob der AG bei externen Ausschreibungen die Gehaltshöhe zwingend angeben muss - und dafür sehe ich keine Rechtsgrundlage.

C
celestro

19.05.2017 um 17:04 Uhr

"Aber die Ausgangsfrage war ja eigentlich, ob der AG bei externen Ausschreibungen die Gehaltshöhe zwingend angeben muss -"

Diese Frage kann ich im Ausgangspost allerdings nicht erkennen. Es wird auf den Unterschied in den beiden Ausschreibungen abgezielt, der im Ergebnis ändert, das sich intern "weil zu schlecht bezahlt" niemand meldet und man bei der externen nahezu alles durchbringen könnte.

Bin aber immer noch der Meinung "die beiden Ausschreibungen müssen gleich sein", weshalb ich auch zu "der Unterschied ist nicht in Ordnung tendieren würde. Ob das normal ist ... keine Ahnung. Bei uns sind die Ausschreibungen immer komplett gleich.

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