Erstellt am 18.05.2017 um 11:41 Uhr von moreno
Na das kommt sicherlich darauf an wo dieser Außendienst stattfindet. Wenn das BRM jetzt von Flensburg nach Füssen fahren müsste für die Sitzung wäre dies sicher unzumutbar und er wäre verhindert wenn er aber nur 20 km weg ist sicher nicht.
Erstellt am 18.05.2017 um 11:42 Uhr von betriebsratten
Ja. Er ist faktisch verhindert. Siehe
https://www.betriebsrat.de/portal/betriebsratslexikon/V/verhinderung.html
Erstellt am 18.05.2017 um 13:00 Uhr von gironimo
Das sehe ich ganz anders.
Es kommt darauf an, wann der AD - Kollege von der Sitzung erfahren hat.
Bei einer plötzlichen Sitzung wird der weit entfernte Kollege kaum kurzfristig anreisen können.
Bei der turnusmäßigen Sitzung ist AußendienstTätigkeit kein Hinderungsgrund.