Verweigerung der Teilnahme an einer Telko mit dem AG in einer BA Sitzung
Hallo, unser BRV hat anderen BR- Gremiumsmitgliedern die Teilnahme an einer Telko mit dem AG in einer BA Sitzung verweigert in der wir zu dem Thema ( abgelehnter Beschluß zu §112 auf Grund mangelnder Daten und Fakten aus der vorherigen BR Sitzung) genau diese Daten und Fakten hätten aus erster Hand vom AG erfahren können. Und es handelte sich nur um die Anfrage zur Teilnahme an der Telko nicht an der BA Sitzung. Hat der BRV das Recht den anderen BR Gremiumsmitgliedern die Teilnahme und den Zugang zu diesen Daten, Informationen zu verweigern?
Community-Antworten (3)
02.02.2023 um 10:28 Uhr
Betriebsausschuss ist Betriebsausschuss und nicht der gesamte BR. Von daher hat der BRV mit der Teilnahme recht. Er kann die Daten um die es hier geht dem restl. Gremiumsmitgliedern dann in eine normalen BR Sitzung mitteilen. Nur weil man nicht direkt daran teil nimmt werden den Nichtteilnehmern die Informationen und Daten verweigert. Sie erfahren sie halt dann nur später.
02.02.2023 um 10:49 Uhr
"werden den Nichtteilnehmern die Informationen und Daten verweigert."
da fehlt noch ein NICHT. ;-)
02.02.2023 um 11:01 Uhr
Danke für´s hinzufügen ;-)
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