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SBV überstunden

S
Samsemilia
Jun 2024 bearbeitet

Hallo zusammen, unser SBV stellt regelmäßig Anträge auf geleistete Überstunden unter der Begründung dass er SBV Arbeit getätigt hätte. Uns kommt das etwas komisch vor, da hier in unserem Betrieb garnicht soviel Arbeit anfallen kann als SBV. Auf Rückfrage was er denn da ständig so vieles abarbeiten müsse, kommt nur dass es Datenschutz sei und er es uns nicht sagen muss. Welche Möglichkeit haben wir hier? Denn es sieht eher so aus als ab er sich nicht benötigte Überstunden aufbauen möchte um diese wie des öfteren gezielt abzubauen.

Vielen Dank und freundliche Grüße

434013

Community-Antworten (13)

K
Kehler

03.06.2024 um 12:08 Uhr

Wieso wird die SBV Arbeit nicht innerhalb der normalern Arbeitszeit geleistet?

T
Torsten_HH

03.06.2024 um 12:10 Uhr

Um es klar auszusprechen, der MA verarscht die Firma.

BR Arbeit ist nicht als Arbeit anzusehen, folglich muss der AG diese auch nicht begleichen, nur im Rahmen der Regelarbeitszeit.

Anträge ablehnen und Hinweis an den AG. Vor BR Arbeit muss sich der MA abmelden inkl. Zeitangabe.

M
Muschelschubser

03.06.2024 um 12:32 Uhr

Admin ist informiert.

F
Fried

03.06.2024 um 12:41 Uhr

Nervt das, weshalb nun schon wieder?

OH
Olav HB

03.06.2024 um 13:10 Uhr

Also, die Überprüfung ob und in welchem notwendigen Umfang der vom SBV geltend gemachte Arbeitszeiten erforderlich gewesen sind, unterliegt NICHT dem BR. Das ist eine Sachen zwischen SBV und AG. Zweifelt der AG die Erforderlichkeit an, kann er, analog zu dieser Frage in Bezug auf dem BR, vorm Arbeitsgericht klären lassen, ob die Erforderlichkeit gegeben ist.

Analog zur BR Arbeit gilt, diese sollte als Regel während der normalen Arbeitszeit erledigt werden, weswegen der SBV dann auch für diese Tätigkeiten von seiner normalen Arbeit freigestellt ist. Das bedeutet NICHT, dass die Arbeit dann eben in weniger Stunden erledigt werden muss, sondern dass der AG zusehen muss, dass hier eine Lösung gefunden wird (Arbeit anders einteilen, jemanden befristet für die Zeit des Mandats in Teilzeit einstellen usw.).

Nochmals, der BR ist NICHT zuständig für die Überprüfung der Tätigkeit des SBV.

Die Tatsache, dass der SBV keine Auskunft über die genaue Art der Tätigkeit geben will, dabei berufend auf Datenschutz, ist meiner Meinung nach legitim. Auch wenn der BR meint, "wir sind klein es kann nicht soviel zu tun geben...", der SBV kann hier anderer Ansicht sein. So kann ich mir gut vorstellen, dass bei der komplizierte Rechtslage (allgemeines Arbeitsrecht, besondere Vorschriften nach SBG, etc.) in auf den ersten Blick augenscheinlich "einfache Fälle" eine genauere und nicht immer einfachen Recherche notwendig ist, jedenfalls aus Sicht des SBV.

Böse Absichten würde ich hier nicht unterstellen, das belastet nur die Zusammenarbeit zwischen BR und SBV, welche zum Wohle aller Beschäftigten, aber insbesondere die der Schwerbehinderten, notwendig ist.

M
Muschelschubser

03.06.2024 um 14:27 Uhr

§179 Abs. 4 SGB IX entspricht in etwa den Regelungen aus §37 BetrVG. Das heißt, dass eine Freistellung für die Arbeit als SBV erfolgt. Das bezieht sich in aller Regel erstmal auf die vertragliche Arbeitszeit.

Allerdings enthält Abs. 6 (der in der Formulierung §37 Abs. 4 ähnlich ist) dabei ein zusätzliches Wort: "Zum Ausgleich für ihre Tätigkeit, die aus betriebsbedingten oder DIENSTLICHEN Gründen außerhalb der Arbeitszeit durchzuführen ist, haben die Vertrauenspersonen Anspruch auf entsprechende Arbeits- oder Dienstbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts oder der Dienstbezüge."

Während betriebsbedingte Gründe i.d.R. vom AG bestimmt sind, stellt sich nun die Frage was dienstliche Gründe sind? Schafft das SGB IX hier tatsächlich eine Grauzone für die SBV --> vielleicht hat hier jemand Erfahrung und kann das konkretisieren?

Außerdem wäre noch interessant, ob im Schichtdienst gearbeitet wird. So könnte ggf. argumentiert werden, dass ein Austausch mit Schwerbehinderten schichtübergreifend nicht möglich ist, so dass außerhalb der eigentlichen Schichten SBV-Tätigkeiten ausgeübt werden müssten.

Die Verschwiegenheit gegenüber dem AG könnte als Resultat aus §179 Abs. 8 (2) SGB IX interpretiert werden, wenn die Art der Tätigkeit z.B. untrennbar mit vertraulichen Anliegen der Schwerbehinderten verbunden sind.

Ansonsten wurde schon richtig gesagt, dass der BR gegenüber der SBV weder Kontrollaufgaben, noch eine Weisungsbefugnis hat. Das wäre bestenfalls der Fall, wenn aufgrund der Überstunden z.B. die vorgeschriebenen Ruhezeiten oder sonstige Bestimmungen aus dem ArbZG nicht eingehalten werden.

Ehrlich gesagt wüsste ich auch gar nicht, warum ich mir als BR hier die Finger schmutzig machen würde. Denn man kann sich ja im Grunde nur mit Spekulationen beteiligen, und die bergen stets eine gewisse Fettnäpfchen-Gefahr.

X
XYZ68

03.06.2024 um 14:51 Uhr

Aber wieso beantragt die SBV beim BR die Überstunden, dass ist doch eigentlich die Aufgabe des Arbeitgebers?

Der Vorgesetzte könnte doch auch nur dann auf eine erhöhte Belastung reagieren, wenn er davon Kenntnis hat. Und es ist auch einzig und allein die Aufgabe des Arbeitgebers hier ggf. zu reagieren. Als BR würde ich höchstens den Arbeitgeber bitten, das Aufgabenpensum der SBV anzupassen, dass Ehrenamt und Arbeitstätigkeit innerhalb der regulären Arbeitszeit zu schaffen ist. (Unschuldig gucken :))

M
Muschelschubser

03.06.2024 um 14:55 Uhr

@xyz68 Also ich habe nur gelesen dass sie beantragt wurden, aber nicht bei wem.

Wie der BR in die Sache involviert wurde, müsste nochmal klar gesagt werden.

Wenn dem so ist, hast Du natürlich vollkommen Recht.

G
GabrielBischoff

03.06.2024 um 15:05 Uhr

Fragst du als Vertreter des Arbeitgebers oder als Betriebsrat?

Wenn als Betriebsrat - null einmischen, gar nicht, nada, nix.

T
Torsten_HH

03.06.2024 um 15:11 Uhr

Hinweis an den AG geben, dass da jemand SBV Arbeit im Ausmaße tätigt, die nicht vorhanden ist. Ihr als BR möchtet nicht, dass jemand seine Stellung mißbraucht, zu lasten anderer.

H
Halbprofi

03.06.2024 um 16:37 Uhr

"Hinweis an den AG geben, dass da jemand SBV Arbeit im Ausmaße tätigt, die nicht vorhanden ist. Ihr als BR möchtet nicht, dass jemand seine Stellung mißbraucht, zu lasten anderer."

Hä? ?

Der Betriebsrat soll denunzieren, obwohl er

  • nicht zuständig ist?
  • zur Sache nur spekulieren kann?

Auf das schmale Brett kommen hier in der Tat nicht viele... ?

C
celestro

03.06.2024 um 18:20 Uhr

"Auf das schmale Brett kommen hier in der Tat nicht viele..."

Viele Nicknamen eines Typen der tagsüber träumt kommen da durchaus drauf ...

H
Halbprofi

04.06.2024 um 14:50 Uhr

Dass bei Pseudonym-Systematik, Ausdruck, Satzbau, Stilistik und vor allem Inhalt immer noch einige fragen was hier los ist... ?

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