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Toiletten wegen Vandalismus abschließen?

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Arne1707
Jun 2024 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir haben folgende Sachlage:

In zwei Produktionshäusern kommt es seit etwa zwei Woche zu unschönen Szenen. Die Toiletten werden vollgestopft mit Toilettenpapier und ebenfalls werden ganze Papierrollen ins Klo geschmissen.

Nun möchte der Arbeitgeber dem Herr werden und den Zugang zum Toilettenbereich durch ein Zylinderschloss sperren. Heißt im Endeffekt, dass sich dann jeder Mitarbeitende den Schlüssel beim z.B. Schichtleiter holen muss, um auf die Toilette zu gehen.

Mir ist klar, dass wir als Betriebsrat hier in der Mitbestimmung geht, aber ist dies aus gesetzlicher Gegebenheit überhaupt anwendbar? Thema ArbStättV

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Community-Antworten (22)

F
Fried

30.05.2024 um 15:19 Uhr

Wie soll der AG aus Deiner Sicht sonst handeln?

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celestro

30.05.2024 um 15:53 Uhr

"Wie soll der AG aus Deiner Sicht sonst handeln?"

Was soll das für ein Argument sein?

@Arne1707

Sowas ist natürlich immer schwierig. Haben auch Personen von außerhalb der Häuser die Möglichkeit, auf die Toiletten zu gehen? Wurde die Problematik mal angesprochen und deutlich gemacht, das man darauf achten solle?

D
DummerHund

30.05.2024 um 15:55 Uhr

"Wie soll der AG aus Deiner Sicht sonst handeln?" Und dann läuft der Schichtleiter nach jeden Toilettengang von jedem einzelnen MA hinterher und kontrolliert? Nicht wirklich dein ernst! Und was ist wenn ein MA mal muss und nicht mehr einhalten kann und der Schichtleiter aber gerade nicht vor Ort ist? Als BR würde ich dem so einen Riegel vor schieben.

M
Meph1977

30.05.2024 um 15:56 Uhr

das Vorgehen würde eine Kontrolle ermöglichen wie oft jemand auf die Toilette geht was ich ebenfalls für bedenklich halte. Der Vandalismus wäre aber was wo man auch als BR bei der Betriebsversammlung mal sagen kann so nicht Leute.

Edith sagt: oder in nem rundschreiben.

M
Muschelschubser

30.05.2024 um 16:29 Uhr

@Meph1977

Warum sollte man die Toilettengänge überwachen, wenn man hierfür eh niemanden belangen kann? Die Toilettengänge sind eine bezahlte Arbeitsunterbrechung und keine Pause.

Natürlich kann es jemand (ohne gesundheitlichen Hintergrund) durch häufige Toilettengänge überreizen. Aber eine nicht autorisierte Kontrolle des Schichtleiters ist auch nicht zulässig und würde die Persönlichkeitsrechte der "Klogänger" verletzen.

Also ich bin hier von einem MBR nicht so recht überzeugt. Es sei denn, der Schichtleiter sitzt mit seinem Schlüssel in einem anderen Gebäude und die Wege sind nicht mehr zumutbar, das wäre dann nochmal ein ganz anderes Thema.

F
Fried

30.05.2024 um 18:18 Uhr

Was kann nun der AG tun, damit sein Eigentum nicht beschädigt wird?

M
Meph1977

30.05.2024 um 18:33 Uhr

@Muschelschubser. Relevant ist einzig und allein das dieses Vorgehen geeignet ist das zu überwachen. Sich darauf zu verlassen das ein AG das nicht verwenden wird weil er es nicht darf ist blauäugig.

F
Fried

30.05.2024 um 18:38 Uhr

Der BR schickt also eine Rundmail "bitte nicht die Toilette zerstören" und das hilft nun? War dem Vandalierer vorher so nicht bewußt?!

Einem Mörder sagst nächstes Mal auch, bitte hör damit auf, ist blöd sowas?

Das ist eher blauäugig!

M
Muschelschubser

30.05.2024 um 18:51 Uhr

"@Muschelschubser. Relevant ist einzig und allein das dieses Vorgehen geeignet ist das zu überwachen. Sich darauf zu verlassen das ein AG das nicht verwenden wird weil er es nicht darf ist blauäugig."

"Dieses Vorgehen" ist aber noch etwas anders als eine "technische Einrichtung". Ich denke, diese Meinungsverschiedenheit gilt es zu klären um zu wissen ob der 87er greift.

Die Aussage auf der Anwaltsseite überzeugt mich jedenfalls auch nicht wirklich.

M
Meph1977

30.05.2024 um 19:37 Uhr

Es spielt garkeine rolle in diesem Fall ob es eine technische Einrichtung ist die mitbestimmung ist alleine dadurch gegeben das es sich bei der Frage um ordnung im Betrieb handelt. Dazu kommt noch die Arbeitsstättenverordnung. Toiletten müssen schnell und einfach zu erreichen sein. Wenn ich dann im zweifel erstmal die Person mit dem Schlüssel suchen muss ist das nicht mehr gegeben. Interessant wird es auch wie es zu bewerten wäre wenn der Weg vom Arbeitsplatz einer Schwangeren zur Toilette zwar weniger als 50m ist aber der Weg zum Vorarbeiter der den Schlüssel hat und von da zur Toilette aber länger.

M
Muschelschubser

30.05.2024 um 19:46 Uhr

Der Argumentation kann ich folgen, und ähnliches hatte ich ja auch in meinem letzten Satz angedeutet.

Allerdings wäre es dann auch gut - erfahrungsgemäß - wenn man dem AG auch zeigen kann, woher man das MBR ableitet. Ich hatte es auch schon mal, dass die GL sich mit "aber wir sind in der Mitbestimmung" nicht so ganz zufrieden gegeben hat.

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DummerHund

30.05.2024 um 19:57 Uhr

@Muschelschubser Warum beruft man sich immer nur auf technische Einrichtung so wie es im BetrVG steht? Das steht da so schon seit ANNO 70iger Jahre drin. Die Welt aber hat sich weiter entwickelt. Was z.B. passiert wenn sich einer den Schlüssel beim Schichtleiter holt und auf Toi geht und hinter sich abschließt. Ein 2. will aber nur 1 Min nachdem der Erste den Schlüssel geholt hat auf den Schlüssel holen. Schichtleiter sagt, entweder du wartest bis der eine wieder kommt oder aber mach dir in die Hose. Hier wird die Arbeitsstättenverordnung für die Anzahl der zur Verfügung stehenden Toiletten nach Mitarbeiterzahl ab surdum geführt. Wenn dann noch Ein Blasenkrebspatient wie ich kommt, dem nichts im Wege stehen darf wenn die Blase drückt, wen zeige ich dann wegen Körperverletzung an wenn ich keinen freien Zugang zur Toilette habe?

F
Fried

30.05.2024 um 20:27 Uhr

Was kann nun der AG tun, damit sein Eigentum nicht beschädigt wird?

D
DummerHund

30.05.2024 um 20:37 Uhr

Erst einmal Reinigungsintervalle enger gestalten. Dann kann er bekannt geben, kommt es wegen den Verunreinigungen (und darum geht es in dem Thread ja) zu Sachschäden und der Verursacher wird ausfindig gemacht, er für den Schaden aufkommen muss.

C
celestro

30.05.2024 um 23:39 Uhr

"Was kann nun der AG tun, damit sein Eigentum nicht beschädigt wird?"

Woher nimmst Du bitte einen Schaden am Eigentum des AG?

F
fantil

31.05.2024 um 09:40 Uhr

"Wie soll der AG aus Deiner Sicht sonst handeln?" "Was kann nun der AG tun, damit sein Eigentum nicht beschädigt wird?"

Vielleicht einen Spiegel anbringen? (Anregung aus einem anderen Thread ;-) )

P
petermännchen

31.05.2024 um 10:15 Uhr

"Woher nimmst Du bitte einen Schaden am Eigentum des AG?"-- "Die Toiletten werden vollgestopft mit Toilettenpapier und ebenfalls werden ganze Papierrollen ins Klo geschmissen." das ist für Dich im weitesten Sinne kein Schaden? Na ich weis ja nicht. Tja- jeder hat es in seinem Zuhause gerne individuell. Wenn das Deine Individualität unterstreicht......

G
GabrielBischoff

31.05.2024 um 13:15 Uhr

Legen wir gerade Mitbestimmung daran aus, ob es für den Arbeitgeber bequem ist eine alternative Lösung zu finden?

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Arne1707

31.05.2024 um 13:18 Uhr

Danke für die zahlreichen Beiträge. Hat mir ein wenig weiter geholfen.

C
celestro

31.05.2024 um 14:29 Uhr

@Petermännchen

Findest Du die Attitüde in Deinem Post angebracht?

F
Fried

01.06.2024 um 12:47 Uhr

Mitarbeiter beschädigen das Eigentum des AG, wer das anzweifelt, hat ein ganz anderes Problem. Sich darüber noch lustig zu machen, ist echt ohne Worte.

C
celestro

02.06.2024 um 15:05 Uhr

lesen und verstehen ist nicht jedermanns Sache ....

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