Informationspflicht Gewerkschaft, Betriebsrat
Moin moin,
folgende Situation bei uns, wir haben eine Gewerkschaft, die sich aufgrund der wenigen Mitglieder nicht sonderlich für unseren Betrieb interessiert. ( ~20%, Tendenz fallend). Der BR informiert die Gewerkschaft über alle Termine und wichtige Veränderungen im Betrieb und bittet immer wieder um Treffen, die dann immer wieder von der Gewerkschaft abgesagt werden. (wegen Krankheit oder anderer Termine). Auch haben sie seit Jahren keine Vertrauensperson bei uns gewählt. Dass der BR verpflichtet ist, die Gewerkschaft z.B. über die Termine der Betriebsversammlungen zu informieren, ist klar und wird auch gerne gemacht.
Nun die Frage, gibt es eine solche Verpflichtung auch für die Gewerkschaft, den BR über neue Tarifabschlüsse zu informieren?
LG Matthis
Community-Antworten (8)
29.05.2024 um 09:17 Uhr
Nein das gibt es nicht! Gewerkschaftsmitglieder können aber jederzeit diese Informationen bekommen.
29.05.2024 um 09:32 Uhr
Danke für die Auskunft. Ich dachte nur, dass würde es geben, da die BR ja nach §80 BetrVG verpflichtet ist, die Einhaltung der Tarifverträge zu überwachen. Wenn es also einen neuen gibt, der AG diesen nicht anwendet und der BR keine Information dazu hat, kann er halt auch nichts kontrollieren.
LG Matthis
29.05.2024 um 09:35 Uhr
Einfach die Mehrheitsmeinung im Betrieb vertreten, die offensichtlich keine Gewerkschaft möchte!
Lies Dir Paragraph 31 betrvg genau durch. Gewerkschaftsvertreter KÖNNEN an Sitzungen teilnehmen, wenn nicht, gibt es auch keinerlei Informationspflichten.
29.05.2024 um 11:57 Uhr
Seid ihr denn tariflich gebunden? Oder in einem Bereich tätig, in dem ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag Anwendung findet?
Wenn nein, gilt der Tarifvertrag für euch ja nicht.
29.05.2024 um 12:18 Uhr
Der Betriebsrat ist in keinster Weise verpflichtet eine Gewerkschaft über Entwicklungen im Betrieb zu informieren. Das ist Aufgabe der im Betrieb anwesende Vertrauensleute die ja eine Verbindung zwischen Beschäftigten und Gewerkschaft bilden sollen. Gibt es die nciht im Betrieb, dann hat der Gewerkschaft ein Problem, nicht der Betriebsrat.
Die Überwachung von geltende Gesetze, Verordnungen und Tarifverträge führt auch nicht zu eine Informationspflicht in Richtung Gewerkschaft. Der Gesetzgeber wird ja seitens des Betriebsrats auch nicht über betriebliche Entwicklungen informiert.
Die Aufgabe des Betriebsrats ist die Vertetung der Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber. Stärker noch, bei ein Konflikt zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeber steht der Betriebsrat auf Seite der Beschäftigten, vertritt DEREN Interessen, nicht die des Gewerkschafts.
Als wir damals unseren betriebsrat gegründet haben, sagte der Landessprecher bei der Betriebsversammlung "wir haben eine XXX-Betriebsrat..." Ich habe ihm frundlich widersprochen und gesagt, dass wir als BR nicht die GEwerkschaft vertreten und auch nicht von der Gewerkschaft gesteuert werden. Zusammenarbeit, gemeinsame Aktionen zum Wohle der Beschäftigten gerne, aber kein Halsband und Leine.
Und wie bereits vorher geschrieben wurde. Man kann (muss aber nicht zwingend) zu Sitzungen und Versammlungen einladen, es obliegt der Empfänger dann die Einladung anzunehmen. Das ist wie beim gebrutstag, wer eingeladen wird und nicht kommt hat selbst Pech.
29.05.2024 um 13:35 Uhr
Wenn es innerhalb des BR Gewerkschaftsmitglieder gibt, dann haben die ein Auskunftsrecht. Die können bei der Gewerkschaft die benötigten Informationen abfragen und den Rest der Gremiums informieren.
29.05.2024 um 13:54 Uhr
@xyz68 ja, wir sind tariflich gebunden.
@Olav HB Vielen Dank für diese Aussage, ich stimme dir da fast ganz zu. Laut § 46 Abs. 2 BetrVG hat der BR schon eine Verpflichtung der Gewerkschaft gegenüber, diese über Betriebsversammlungen zu infomieren. Ich sehe uns allerdings auch nicht als verlängerter Arm der Gewerkschaft, vor allem wenn die Information und die vertrauensvolle Zusammenarbeit einseitig läuft.
Danke euch, für mich ist das Thema geklärt :-)
29.05.2024 um 17:58 Uhr
Hallo Matthis2453,
ich denke deine/eure Missachtung hört eben beim nicht vorhandenen Orga-Grad (Organsisationsgrad ,egal welcher Gewerkschaft du angehörst.
Wenn du Mitglied deiner zuständigen Gewerkschaft bist wirst du Post kriegen was alles so passiert, oder ?
Wenn eine Gewerkschaft mich nicht betreut als BR gibts zwei Wege:
- Mitgliederzahl steigern bis nenneswerten Orga-Grad 2.Nicht mehr zu einer Betriebsversammlung einladen und sie ausklammern
Viele Grüße Jungteichbauer
Verwandte Themen
Persönlichkeitswahl ggf listenwahl
ÄlterWir haben nächten Monat BR wahl undzwar bis jetzt sah so aus dass wir ein Persönlichkeitswahl gemacht werden bis die aussage vom Gewerkschaft die Aussage lautet so;die nicht Gewerkschaft Mitglieder si
Rechte der Gewerkschaft im BR
ÄlterHallo Kollegen, ich bin neu im BR und habe da mal eine Frage: Welche Rechte hat die Gewerkschaft im BR? Wenn ein BRM in der Gewerkschaft und 25% der BRM beantragen muss der BRV die Gewerks
2 Betriebsratswahlen?
ÄlterHallo eine Kollegin die der Gewerkschaft(Kollegin A) angehört hat mit bekommen das sich in unserem Betrieb 3 Frauen(ohne Gewerkschaft /Kollegin B ) zusammen gesetzt haben um eine Betriebsrat wahl zu
Gewerkschaft Betriebsrat - Danke für Antworten und Meinungen
ÄlterHallo, ganz kurz meine Situation: Seid 32 Jahren in der Gewerkschaft mit sehr großen „Beiträgen“ Seid 7 Jahren in diesen Betrieb als Abteilungsleiter. Seid Mai 2006 im Betriebsrat gewählt
Kündigung - Betriebsratsanhörung bei gewerkschaftlich entsendetem Wahlvorstandsmitglied - §102 oder §103 BetrVG ?
ÄlterHallo, Ich wurde von einer Gewerkschaft als zusätzliches Mitglied Gemäß §16 BetrVG abs. 1, in den Wahlvorstand entsendet. Das wurde dem Vorsitzenden des Wahlvorstands auch schriftlich mitgeteilt. Zwe