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Informationspflicht Gewerkschaft, Betriebsrat

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Matthis2453
Mai 2024 bearbeitet

Moin moin,

folgende Situation bei uns, wir haben eine Gewerkschaft, die sich aufgrund der wenigen Mitglieder nicht sonderlich für unseren Betrieb interessiert. ( ~20%, Tendenz fallend). Der BR informiert die Gewerkschaft über alle Termine und wichtige Veränderungen im Betrieb und bittet immer wieder um Treffen, die dann immer wieder von der Gewerkschaft abgesagt werden. (wegen Krankheit oder anderer Termine). Auch haben sie seit Jahren keine Vertrauensperson bei uns gewählt. Dass der BR verpflichtet ist, die Gewerkschaft z.B. über die Termine der Betriebsversammlungen zu informieren, ist klar und wird auch gerne gemacht.

Nun die Frage, gibt es eine solche Verpflichtung auch für die Gewerkschaft, den BR über neue Tarifabschlüsse zu informieren?

LG Matthis

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Community-Antworten (8)

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Moreno

29.05.2024 um 09:17 Uhr

Nein das gibt es nicht! Gewerkschaftsmitglieder können aber jederzeit diese Informationen bekommen.

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Matthis2453

29.05.2024 um 09:32 Uhr

Danke für die Auskunft. Ich dachte nur, dass würde es geben, da die BR ja nach §80 BetrVG verpflichtet ist, die Einhaltung der Tarifverträge zu überwachen. Wenn es also einen neuen gibt, der AG diesen nicht anwendet und der BR keine Information dazu hat, kann er halt auch nichts kontrollieren.

LG Matthis

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Fortuna95

29.05.2024 um 09:35 Uhr

Einfach die Mehrheitsmeinung im Betrieb vertreten, die offensichtlich keine Gewerkschaft möchte!

Lies Dir Paragraph 31 betrvg genau durch. Gewerkschaftsvertreter KÖNNEN an Sitzungen teilnehmen, wenn nicht, gibt es auch keinerlei Informationspflichten.

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XYZ68

29.05.2024 um 11:57 Uhr

Seid ihr denn tariflich gebunden? Oder in einem Bereich tätig, in dem ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag Anwendung findet?

Wenn nein, gilt der Tarifvertrag für euch ja nicht.

OH
Olav HB

29.05.2024 um 12:18 Uhr

Der Betriebsrat ist in keinster Weise verpflichtet eine Gewerkschaft über Entwicklungen im Betrieb zu informieren. Das ist Aufgabe der im Betrieb anwesende Vertrauensleute die ja eine Verbindung zwischen Beschäftigten und Gewerkschaft bilden sollen. Gibt es die nciht im Betrieb, dann hat der Gewerkschaft ein Problem, nicht der Betriebsrat.

Die Überwachung von geltende Gesetze, Verordnungen und Tarifverträge führt auch nicht zu eine Informationspflicht in Richtung Gewerkschaft. Der Gesetzgeber wird ja seitens des Betriebsrats auch nicht über betriebliche Entwicklungen informiert.

Die Aufgabe des Betriebsrats ist die Vertetung der Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber. Stärker noch, bei ein Konflikt zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeber steht der Betriebsrat auf Seite der Beschäftigten, vertritt DEREN Interessen, nicht die des Gewerkschafts.

Als wir damals unseren betriebsrat gegründet haben, sagte der Landessprecher bei der Betriebsversammlung "wir haben eine XXX-Betriebsrat..." Ich habe ihm frundlich widersprochen und gesagt, dass wir als BR nicht die GEwerkschaft vertreten und auch nicht von der Gewerkschaft gesteuert werden. Zusammenarbeit, gemeinsame Aktionen zum Wohle der Beschäftigten gerne, aber kein Halsband und Leine.

Und wie bereits vorher geschrieben wurde. Man kann (muss aber nicht zwingend) zu Sitzungen und Versammlungen einladen, es obliegt der Empfänger dann die Einladung anzunehmen. Das ist wie beim gebrutstag, wer eingeladen wird und nicht kommt hat selbst Pech.

S
seehas

29.05.2024 um 13:35 Uhr

Wenn es innerhalb des BR Gewerkschaftsmitglieder gibt, dann haben die ein Auskunftsrecht. Die können bei der Gewerkschaft die benötigten Informationen abfragen und den Rest der Gremiums informieren.

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Matthis2453

29.05.2024 um 13:54 Uhr

@xyz68 ja, wir sind tariflich gebunden.

@Olav HB Vielen Dank für diese Aussage, ich stimme dir da fast ganz zu. Laut § 46 Abs. 2 BetrVG hat der BR schon eine Verpflichtung der Gewerkschaft gegenüber, diese über Betriebsversammlungen zu infomieren. Ich sehe uns allerdings auch nicht als verlängerter Arm der Gewerkschaft, vor allem wenn die Information und die vertrauensvolle Zusammenarbeit einseitig läuft.

Danke euch, für mich ist das Thema geklärt :-)

J
Jungteichbauer

29.05.2024 um 17:58 Uhr

Hallo Matthis2453,

ich denke deine/eure Missachtung hört eben beim nicht vorhandenen Orga-Grad (Organsisationsgrad ,egal welcher Gewerkschaft du angehörst.

Wenn du Mitglied deiner zuständigen Gewerkschaft bist wirst du Post kriegen was alles so passiert, oder ?

Wenn eine Gewerkschaft mich nicht betreut als BR gibts zwei Wege:

  1. Mitgliederzahl steigern bis nenneswerten Orga-Grad 2.Nicht mehr zu einer Betriebsversammlung einladen und sie ausklammern

Viele Grüße Jungteichbauer

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