Wie geheim ist das Protokoll einer Betriebsversammlung?
Wir fertigen ein stichwortartiges (Ergebnis-) Protokoll der Betriebsversammlungen an, weil zu viele MAs daran nicht teilnehmen können oder wollen, wir aber trotzdem alle informieren möchten. Die Frage ist, wie geheim ist ein solches Protokoll? Einen Aushang am schwarzen Brett können nicht nur die MAs des eigenen Betriebes lesen, sondern auch die von anderen Firmen der selben Gruppe. Ist das zulässig? Falls ja, warum? Hinweis: Bitte keine Antworten, die darauf hinweisen, dass alle teilnehmen sollen. Das hatten wir hier schon diskutiert, wir bringen nur einige nicht dazu, auf die Versammlung zu kommen, egal wie argumentiert wird.
Community-Antworten (22)
02.05.2024 um 11:16 Uhr
Gesetzliche Regelungen: Gesetzlich geregelt ist die Betriebsversammlung in §§ 42 bis 46 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Die Betriebsversammlung ist eine Veranstaltung des Betriebsrates und besteht aus den Arbeitnehmern des Betriebs und wird von dem Vorsitzenden des Betriebsrats geleitet. Sie ist NICHT öffentlich.
Das heißt der Aushang am schwarzen Brett dürtfe meiner Meinung nach nicht sein, da ja, wie du geschrieben hast, auch Betriebsfremde das lesen können.
Wir haben das bei uns so geregelt, das die Powerpoints des BR und der GF ins Intranet gestellt werden, wo ja bekanntlich nur Betriebsangehörigen Zugriff drauf haben.
02.05.2024 um 11:17 Uhr
Da der BR nicht zu einer Protokollierung der Betriebsversammlung verpflichtet ist, sehe ich ein solches als internes Dokument an, das niemanden zu interessieren hat.
Würde das Protokoll eine Teilnehmerliste beinhalten? Dann wäre es ja allein schon wegen der anderen Firmen ein Verstoß gegen die DSGVO.
Ihr könnt allerdings im Rahmen Eurer Öffentlichkeitsarbeit eine Zusammenfassung der Betriebsversammlung auf Kanälen veröffentlichen, die nur dem berechtigten Personenkreis zugänglich sind. Dabei könnt Ihr z.B. auch auf die schlechte Resonanz hinweisen.
02.05.2024 um 11:19 Uhr
Die Vorgehensweise ist zwar etwas unkonventionell, aber kann man machen denn es werden auf einer Betriebsversammlung ja keine Betriebsgeheimnisse preis gegeben.
02.05.2024 um 11:36 Uhr
Nein, es stehen keine Namen drin und Betriebsgeheimnisse auch nicht. Die Idee mit dem Intranet ist bei uns leider nicht machbar, da einige MAs dort keinen Zugang haben. Und eine Email-Adresse haben einige auch nicht. Wir könnten natürlich allen, die so nicht erreichbar sind, eine Kopie in Papierform aushändigen. Allerdings möchten wir eigentlich, dass das Protokoll aushängt, damit die MAs der anderen Firmen merken, dass es vielleicht auch für sie eine gute Idee wäre, einen BR zu gründen, da dort wichtige Themen besprochen werden.
02.05.2024 um 12:11 Uhr
Wo liegt das Problem nach dem Motto zu verfahren: "wer nicht teilnimmt, hat halt Pech gehabt"? Wenn ihr den Leuten die Infos "hinterher tragt", werden die niemals kommen.
"Allerdings möchten wir eigentlich, dass das Protokoll aushängt, damit die MAs der anderen Firmen merken, dass es vielleicht auch für sie eine gute Idee wäre, einen BR zu gründen, da dort wichtige Themen besprochen werden."
Es ist nicht die Aufgabe eines BR dafür zu sorgen, das auch in anderen Firmen BRs gewählt werden.
02.05.2024 um 12:39 Uhr
@celestro: Wir haben einige MAs, die würden gerne zu den Betriebsversammlungen kommen, sie haben nur zuviel zu tun und möchten nicht, dass die Kunden darunter leiden (Der Chef ist egal). Da kann man dann schwer was gegen sagen. Außerdem leben wir in einer Zeit, wo die Leute immer träger werden und sich nicht aktiv informieren. Da kann es dann passieren, dass sie nicht bei den Versammlungen dabei sind, keine Protokolle bekommen und sich dann fragen, was der BR überhaupt macht (in ihren Augen überhaupt nichts, da sie ja von nichts gehört haben). Da muss man dann leider aktiv informieren.
Wenn ich sehe, wie es in den anderen Firmen zugeht, dann halte ich dort einen BR für dringend nötig. Das einfach zu ignorieren, ist dann schwierig und auch nicht zielführend, da es für unseren BR auch besser wäre, wenn gruppenweit die Arbeitnehmervertretung stärker wäre.
02.05.2024 um 12:48 Uhr
Echt jetzt? Die Kunden leiden drunter, dass ein MA zu einer Betriebsversammlung kommt. Angenommen das sind 4 Betriebsversammlungen im Jahr und der Zeitaufwand ist sagen wir je 5h. Das kann man dem Kunden nicht vermitteln? Was macht der Kunde, wenn der MA krank ist. Macht die Arbeit dann ein anderer und geanusogut und schnell?
Zitat: "Außerdem leben wir in einer Zeit, wo die Leute immer träger werden und sich nicht aktiv informieren. Da kann es dann passieren, dass sie nicht bei den Versammlungen dabei sind, keine Protokolle bekommen und sich dann fragen, was der BR überhaupt macht (in ihren Augen überhaupt nichts, da sie ja von nichts gehört haben). Da muss man dann leider aktiv informieren." Informieren tut man ja und zwar auf der Betriebsversammlung. Sorry aber in den Allerwertesten schiebe ich die Infos nicht, wenn die zu faul zum Aufstehen sind. Geht ja nicht mal technisch.
Zudem gibts ja auch noch den Flurfunk. Da hört man die Infos ja auch.
02.05.2024 um 13:02 Uhr
Mein erster Gedanke war das ich es in etwa so schreiben wie celestro. Hatte mir dann aber Gedacht ich bleibe nur bei der eigentlichen Fragestellung. Wenn MA nicht zu den Betriebsversammlungen erscheinen muss ich mich als BR Fragen was habe ich im Vorfeld versäumt das die Resonanz so gering ist.? Kann ich die eigene Belegschaft nicht überzeugen das ein BR und dessen Arbeit wichtig ist muss ich als BR nicht bei anderen Betrieben anfangen. Habe ich alle MA hinter mir und sie erscheinen auf der Betriebsversammlung entsteht ein Automatismus in dem der Betrieb für eine gewisse Zeit still steht. Steht er still, sehen auch Fremde, oooh da tut sich was in dem Betrieb. Ich persönlich halte das mit dem Protokoll am Schwarzen Brett für keine gute Idee. Wer wirklich was wissen will, der wird auch zur Versammlung kommen. Nach der Versammlung fängt man wieder an was für die MA zu erreichen und bringt es im Betrieb öffentlich wirksam an den MA. Nur durch kontinuierlicher Arbeit kann man andere erreichen.
02.05.2024 um 13:31 Uhr
"Wenn ich sehe, wie es in den anderen Firmen zugeht, dann halte ich dort einen BR für dringend nötig. Das einfach zu ignorieren, ist dann schwierig und auch nicht zielführend, da es für unseren BR auch besser wäre, wenn gruppenweit die Arbeitnehmervertretung stärker wäre."
Das ist zwar alles nachvollziehbar, aber was wollt Ihr machen? Wie schon dargelegt wurde, sind Informationen über die Betriebsversammlung am öffentlichen Brett nicht drin.
Ihr könnt also allerhöchstens allgemeine Informationen dort aushängen, die wohl eher die MA anderer Firmen nicht dazu bringen werden, einen BR zu gründen.
Und ihr müsst auch aufpassen, das Euch der AG nicht einen "einschenkt", weil es wie gesagt nicht Eure Aufgabe ist, fremde MA von der Gründung eines BRs zu überzeugen.
02.05.2024 um 13:40 Uhr
"Wie schon dargelegt wurde, sind Informationen über die Betriebsversammlung am öffentlichen Brett nicht drin."
Das kann ich aus den Antworten hier nicht so klar rauslesen. So klar scheint das nicht zu sein. Außerdem sind das alles nur Meinungen (keine Urteile), was es durchaus schwierig macht, eine klar Einschätzung zu erkennen.
02.05.2024 um 13:44 Uhr
Da der AG auf der Betriebsversammlung meistens seine Zahlen darlegt, würde ich mal behaupten das der AG das nicht gefällt wenn das JEDER lesen kann.
Noch was, wie wäre es mit dem lesen der Paragrafen, die ich angegeben habe, da steht eindeutig " NICHT ÖFFENTLICH"
02.05.2024 um 13:46 Uhr
@Kehler Für so dämlich, solche Zahlen dann mit zu veröffentlichen halte ich diesen BR dann aber nicht.
02.05.2024 um 13:48 Uhr
Oh, das ist bisher* kein Problem: Das, was der AG dort berichtet, ist so dermaßen dünn, dass das kein Problem ist, das zu veröffentlichen.
- wir arbeiten dran.
02.05.2024 um 13:53 Uhr
"* wir arbeiten dran." Das solltet ihr auch. Solche Zahlen können viel über einen Betrieb aussagen.
02.05.2024 um 13:56 Uhr
@ Dummerhund Für mich ist der Gesetztestext eindeutig. §42 BetrVG, Absatz 1 Satz 2. "Sie ist nicht öffentlich." Mehr gibt es eigentlich nicht dazu zu sagen.
02.05.2024 um 13:57 Uhr
@Dummerhund Das Problem ist hier nur, dass der Gesetzestext (§43 Abs. 2) so allgemein ist, dass der AG hier auch nur sehr (!) allgemein antworten kann. Leider sagt der Fitting hierzu auch nichts Konkretes.
02.05.2024 um 14:09 Uhr
@Kehler Diese Aussage ("nicht öffentlich") gilt für die Betriebsversammlung selbst. Hier ist die Begründung (laut Fitting), dass die MAs frei diskutieren sollen ohne das Fremde zuhören. Es seht dort nicht, dass die Inhalte selbst geheim sind. Diese Argumentation gilt demnach nicht direkt für ein Protokoll.
02.05.2024 um 14:13 Uhr
Deine Meinung, bin dann mal hier raus.
02.05.2024 um 14:34 Uhr
Sehe ich auch so. Wenn man allgemeine Dinge die auf einer Betriebsversammlung Diskutiert oder bekannt gibt nicht ans BR Brett hängen darf. Dann dürfte man über das gesamte Jahr nichts aushängen was der BR mit dem AG bespricht oder Vereinbart. Die Nichtöffentlichkeit AUF einer Betriebsversammlung resultiert daraus das eben auch Dinge auf dem Tisch kommen könnten die nicht nach draußen sollen. Diese Dinge lässt man dann halt bei einem Aushang weg.
02.05.2024 um 15:43 Uhr
Natürlich darf ich allgemeine Informationen ans schwarze Brett hängen ... das ist dann aber mMn etwas völlig anderes als das Protokoll der BV.
02.05.2024 um 16:21 Uhr
Ihr könnt, wie oben beschrieben, im Rahmen Eurer Öffentlichkeitsarbeit Aushänge machen. Vielleicht kann man das ja auch als regelmäßigen Newsletter gestalten.
Vielleicht könnt Ihr dies als Neuigkeit deklarieren, die einen Bezug zur Betriebsversammlung haben. Deswegen muss man ja keine Passagen genau zitieren. Das würde ich vor allem dann nicht machen, wenn es Wortmeldungen von Dritten betrifft. Denn damit baut man eher eine Hemmschwelle auf, als dass Ihr die Beschäftigten zum Mitmachen bewegt.
Über das Veröffentlichen von Zahlen/Daten/Fakten der GL wurde ja bereits was geschrieben, das halte ich für ebenso kritisch.
Was die Nicht-Öffentlichkeit angeht, sind im Bezug auf etwaige Protokolle keine Kommentare zu finden, was daran liegt dass diese im BetrVG gar nicht vorgesehen sind.
Allerdings sind in RN5 des Basiskommentars zu §42 BetrVG Aufweichungen der Nicht-Öffentlichkeit beschrieben, die sich auf externe Referenten, Sachverständige, Interessenvertreter oder Juristen beziehen. Es findet dann kein Verstoß statt, wenn die Teilnahme durch den BR genehmigt wurde und diese eine Einladung erhalten haben. Selbst Pressevertreter sind hier genannt, mit dem Hinweis dass der Betrieb keine bloße Produktionsstätte sondern auch ein Sozialgebilde und somit einen Teil der Gesellschaft darstellt.
Hier geht es zwar um das unmittelbare Teilnahmerecht zur Versammlung. Unter diesen Prämissen könnte es aber durchaus denkbar sein, dass ein solcher Aushang (der also z.T. auch für Externe zugänglich ist) bedenkenlos ist, wenn der BR einen entsprechenden Beschluss fasst und bestehende datenschutzrechtliche Einschränkungen berücksichtigt.
Es gibt auch kein Verbot, sich zu gewissen Themen außerhalb der Belegschaft zu äußern - vorausgesetzt man verzichtet auf Diffamierungen und kollidiert nicht mit anderen Gesetzen. Insofern passt das zu der Idee, dass auch die genannten "externen" diese Publikation lesen und zur Wahrung der Mitbestimmungsrechte animiert werden.
Das ist zwar, wie oben beschrieben, nicht Eure Aufgabe - aber vielleicht ein kleiner Nebeneffekt Eurer Öffentlichkeitsarbeit, der ohne entsprechenden Mehraufwand entsteht.
02.05.2024 um 16:38 Uhr
Es liegt doch aber an der Geschicklichkeit es BR wie ich es Aufbaue und die MA informiere. Bemängelt der AG z.B. das die Kommunikation unter den Abteilungen zu lange dauert und die Produktion des hab stockt kann man das ruhig schreiben. Dann fügt man einfach hinzu das der BR das Thema aufnimmt und den AG auffordern wird mehr Diensthandys an zu schaffen, weil die Laufwege zu lang sind und in der Zeit wo ein MA unterwegs ist um die Information in die andere Abteilung zu bringen an seinem eigenen Arbeitsplatz fehlt.
Ich selbst habe das bei uns damals im Betrieb 10 Jahre so gemacht. Unsere Betriebsversammlungen waren Anfangs auch nur spärlich besucht und keine traute sich den AG direkt auf der Betriebsversammlung an zu sprechen. Durch diese Art die Betriebsversammlung auch im Nachgang transparenter zu machen wuchs die Teilnehmerzahl stetig. Ich muss versuchen alle MA mit zu nehmen, nur so kann ich erreichen das sich keiner unersetzlich fühlt und die Arbeit auch mal für die Zeit der Betriebsversammlung ruhen lassen kann. Protokoll 1:1 aushängen geht nicht, da bin ich voll bei euch, aber ich kann es verpacken und Aushängen.
Verwandte Themen
Protokoll/ Sitzungsniederschrift
ÄlterSorry, aber ich nochmal wg. des Protokoll bzw. Sitzungsniederschrift. Ich, BRV habe ein Protokoll geschrieben, weilches einen Punkt einer best. Abteilung hatte. Es wurde ausdiskutiert und ein Beschsc
Fragen zum Protokoll der BR Sitzung
ÄlterDer Betriebsrat tagt und der Protokollführer erstellt das Protokoll, das von 2 BR Mitgliedern unterschrieben wird. Dierses Protokoll wird den BR Mitgliedern zur Verfügung gestellt, soweit, so gut.
Gültigkeit Beschlüsse BRsitzungen ohne Einhaltung gewisser Formalien im Protokoll
ÄlterLiebe Erfahrene, bin neuer Dauernachrücker im BR (zweite Sitzung, wo ich dabei war). Finde manches zu locker im Protokoll (habe noch selbst kein Protokoll geschrieben) und in zwei Fällen bei der
BR-Sitzung Protokollführung - Wie Fehler vermeiden ?
ÄlterHallo Kollegen, wie ist die Vorgehensweise zur korrekten Protokollführung einer BR-Sitzung ? Zu einer BR-Sitzung wird duch den Protokollanten ein Protokoll zur BR-Situng angefertigt. Der BRV ze
BR Arbeit zu geheim? Wenig Transparenz?
ÄlterAllgemeine Frage. Ist die BR Arbeit zu geheim? Ich meine damit. Sitzung sind geheim, welcher BRM wie abgestimmt hat bei bestimmten Beschlüssen ist geheim etc. Ich als MA würde mir mehr Transparenz wün