Arbeitgeber beruft sich auf das Fortbildungskontingent
Ich bin seit sechs Monaten in der MAV und möchte die Fortbildung Schriftführer 1 machen. Meine Anstaltsleitung lehnt ab wegen der hohen Kosten. Stimmt es dass WAF in Vorleistung tritt
Community-Antworten (6)
21.04.2024 um 16:54 Uhr
Mitarbeitervertung... Kirche ? Keine Ahnung!
21.04.2024 um 17:10 Uhr
Nun weiß ich nicht welches Personalvertretungsgesetz für Dich zutrifft, aber meines Wissnes gibt es kein PVG welches besagt, dass Fortbildungen kostenmäßig begrenzt sind.
Es ist allerdings nicht deine Entscheidung eine Fortbildung zu machen, sondern das Gremium entscheidet und entsendet. Grundlage hierfür ist immer eine Abwägung zwischen den Interessen des Gremiums und des Arbeitgebers (Vertrauensvollen Zusammenarbeit), wobei einfach auch geschaut werden muss, ob die gleiche Fortbildung nicht im zumutbar zeitlichen Rahmen kostengünstiger an einem anderen Ort angeboten wird.
Als Beispiel aus der Praxis. Es gibt zeitgleich vom gleichen Anbieter die Fortbildung BetrVG 2. Einmal In B. und einmal in W. Kostenunterschied ist ca. €400 zugünsten von W. Auch ist der Entfernung zu W. kürzer als zu B. und fallen somit niedrigere Reisekosten an. In dem Fall ist das Gremium gehalten gute Argumente zu haben, warum ausgerechnet die Fortbildung in B gebucht wird. Die Erforderlichkeit für B. kann in Frage gestellt werden.
Das zweite Beispiel: Fortbildung Arbeitsrecht 3 wird vom gleichen Anbieter mit 8 Wochen unterschied mit ein Kostenunterschied (inkl. Reisekosten) von ca. €150 angeboten. Im Zeitraum des zweiten Termins hat das BRM bereits zwei private Termine. Hier wird vor dem Arbeitsgericht (konform die Rechtsprechung des BAGs) die Erforderlichkeit des ersten Termins bestand haben.
Ob die WAF in diesem Falle in Vorleistung tritt kann dir aber nur die WAF beantworten.
22.04.2024 um 13:50 Uhr
Finanzamt ausgetrickst - Forderung nicht in Steuerkontingent
Scherz beiseite, am Besten Hörer abnehmen und mit deinem Schulungsanbieter sprechen.
22.04.2024 um 16:09 Uhr
Nun bin ich in dem Bereich nicht zu Hause, aber sollte §19 Abs. MVG-EKR hier nicht analog zu §37 Abs. 6 BetrVG gelten?
Sofern genannte Schulungen für die Ausübung des Mandats notwendig sind, gelten dann keinerlei Beschränkungen zu Kosten und Zeit.
Auch im Hinblick der Behinderung der Arbeit ist eine MAV genau so geschützt wie ein BR. Nur mal so nebenbei.
Ob w.a.f. in der Situation in Vorleistung geht, kann wohl nur der Anbieter selbst beantworten.
22.04.2024 um 18:54 Uhr
Nicht unbedingt ganz richtig Muschelschubser. Schau mal in den beiden kirchlichen Links die ich rein gesetzt habe.
Verwandte Themen
BR-Wahl mit nicht öffentlicher Auszählung - Auf welche Vorschrift beruft sich unser Wahlvorstand ?
ÄlterDie Auszählung unserer Betriebswahl fand nicht öffentlich statt. Auf meine Nachfrage bei dem Wahlvorstand bekam ich die Antwort, dass es drei verschiedene Wahlarten gäbe, und das bei unserer Wahl kein
Überstunden Anweisung durch AG - GL beruft sich auf Notfälle?
ÄlterHi,unser Betrieb arbeitet rund um die Uhr.Durch die schlechte Personalpolitik sind wir ständig unterbesetzt.Jetzt ist es sogar passiert dass Mitarbeiter zu Überstunden von mehr als 10std.gezwungen wur
Personalhygienerichtlinien
ÄlterWas tun, wenn sich der Arbeitgeber komplett quer stellt? Bei uns geht es um die Aktualisierung der bestehenden Personalhygienerichtlinien und inwieweit der Betriebsrat eine Mitbestimmung gemäß § 87 Ab
BR Vorsitzender und Stellvertreter beide im Urlaub - wer beruft dann wenn nötig eine Sitzung ein?
ÄlterWenn der Vorsitzende und der Stellvertreter im Urlaub ist, wer beruft dann wenn nötig eine Sitzung ein? Ist der Betriebsrat dann immernoch genauso Handlungsfähig wie sonst auch? Z.B. wenn man innerhal
Übergehen bei BR Sizung-Nichteinladung
ÄlterEin BR Mitglied scheidet auf eigenen Wunsch am 19.01.15 aus dem BR aus.Ich bin lt.Liste der männliche Nachrücker(minderheitenquote).Die Betriebsratsvorsitzende beruft eine Sitzung für den 27.01.15 ein