Betriebsratswahl nach ausscheiden von BR-Mitglied - muss der noch amtierende BR einen Beschluss zur Neuwahl fassen, oder reicht es, wenn der BRV einen Wahlvorstand beruft?
hallo, ein betriebsratsmitglied verlässt das unternehmen und ersatzmitglieder sind keine mehr verfügbar. muss der noch amtierende betriebsrat einen beschluss zur neuwahl fassen, oder reicht es, wenn der br-vorsitzende einen wahlvorstand beruft.
stimmt die frist beim vereinfachten wahlverfahren, wahlvorstand berufen und eine woche später muss die wahl stattfinden?? das wäre eigentlich nicht machbar.
vielen dank
Community-Antworten (4)
03.01.2010 um 15:41 Uhr
@ susie Das ist noch immer kein Grund für Neuwahl.Wie viele BRM sind noch da und wie groß war der BR? tik-tak
03.01.2010 um 16:29 Uhr
laut gewerkschaft schon. 3er BR jetzt sind noch 2 mitglieder da. ersatzmitglieder laut wählerliste, sind keine mehr.
vg
03.01.2010 um 17:42 Uhr
@tiktak, so ganz falsch liegt 'susie' samt Gewerkschaft wohl nicht.... Lt. § 13 BetrVG müssen sie wählen, wenn die erforderliche Anzahl von Betriebsratsmitgliedern nicht mehr vorhanden ist und kein Ersatzmitglied nachgeschoben werden kann. Aber da jetzt im Frühjahr sowieso turnusmässige Wahlen anstehen, kann das mit einem Aufwasch erledigt werden.
@susie, Wahlvorstand auf die Beine stellen und das übliche Prozedere abspulen! Mit eurer Gewerkschaft an der Seite kann das ja nicht schiefgehen! Viel Glück!
04.01.2010 um 12:22 Uhr
Warum denn warten? Da die Wahl zum normalen Termin weniger als ein Jahr entfernt liegt wird der neue Br ja sowieso bis zum übernächsten Turnus mäßigen Termin gewählt.
Aber diesmal genug Nachrücke mit auf die Liste setzen :-)
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