Betriebsversammlung Gewerkschaft Hinweis
Wir haben bald unsere erste Betriebsversammlung. Hier wollen wir unter anderem auch erwähnen, dass wir eine Betriebsvereinbarung zum Lohngefüge/Gehaltsanpassungen planen. Hierbei haben wir jedoch nur einen Anspruch drauf über die Verteilung mitzubestimmen und nicht über die Höhe selber.
Darf ich als BRV darauf hinweisen, dass die absolute Höhe der Löhne/Anpassungen auf kollektiver Ebene nur über einen Tarifvertrag zwischen und Arbeitgeber und Gewerkschaft geregelt werden? Darf ich zusätzlich sagen, man solle sich einer Gewerkschaft anschließen, wenn einem das Thema wichtig ist?
Oder sprenge ich hiermit schon meine Neutralitätspflicht?
Edit: Nach meinem letzten Kenntnisstand nach ist momentan kein AN in der Gewerkschaft. Es gab auch Bestrebungen die Gewerkschaft zu kontaktieren. Uns wurde dann aber gespiegelt wir wären zu klein und daher bräuchten wir mehr Mitglieder, damit man bereit ist, sich mit uns zu beschäftigen. Es soll also vor allem der Stein ins Rollen gebracht werden.
Community-Antworten (24)
17.04.2024 um 15:49 Uhr
Darf ich als BRV darauf hinweisen, dass die absolute Höhe der Löhne/Anpassungen auf kollektiver Ebene nur über einen Tarifvertrag zwischen und Arbeitgeber und Gewerkschaft geregelt werden? Zitat Melifice Na klar könnt Ihr den Mitarbeitern dies sagen. Darf ich zusätzlich sagen, man solle sich einer Gewerkschaft anschließen, wenn einem das Thema wichtig ist? Zitat melifice Das würde ich nicht machen wenn der AG nicht tarifgebunden ist nützt einem Mitarbeiter die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft vergütungstechnisch ja nichts.
17.04.2024 um 15:55 Uhr
Wenn es in der Nähe keinen vergleichbaren betrieb gibt, können sie ja sogar die Lohnhöhe selbst auskämpfen.
17.04.2024 um 16:02 Uhr
Wenn es in der Nähe keinen vergleichbaren betrieb gibt, können sie ja sogar die Lohnhöhe selbst auskämpfen.???? Zitat laloopsy Wie ist das gemeint?
17.04.2024 um 16:10 Uhr
Die MA können ihr Gehalt mit dem AG "ausfechten".
17.04.2024 um 16:26 Uhr
Neee, nicht einschränken. Hier herrscht freie Waffenwahl.
17.04.2024 um 16:44 Uhr
Der BR kann ohne Tarifbindung durchaus gewisse Dinge verhandeln
z.B. das zwischen Lohngruppe X und Lohngruppe Y mindestens 10 % Abstand liegen aber nicht das lohngruppe X bekommt 5000 brutto und Lohngruppe Y 5500 brutto.
bitte nicht an den Zahlen aufhängen die waren nur zur Veranschaulichung
17.04.2024 um 16:45 Uhr
Werbung für eine Gewerkschaft darfst du als BRV auf einer Betriebsversammlung nicht machen, das kann richtig Ärger geben. Der Betriebsrat soll neutral sein. Du kannst dich aber jederzeit mit deinen Kollegen darüber unterhalten...
Habt ihr Vertrauensleute im Betrieb? Die dürfen sich - in ihrer Freizeit / Mittagspause / Kaffeepause - hemmungslos gewerkschaftlich betätigen. Nur gewerkschaftlich, wohlgemerkt, nicht politisch.
17.04.2024 um 16:54 Uhr
Werbung nicht, aber Einladen daran teilzunehmen darf er bzw. der BR. Dann kann sie auch gleich selbst Werben.
17.04.2024 um 16:55 Uhr
Neee, nicht einschränken. Hier herrscht freie Waffenwahl. Zitat Laloopsy
Was soll man mit solchen Beiträgen anfangen?
17.04.2024 um 17:45 Uhr
Anderen die Langeweile vertreiben. Scheint ja geklappt zu haben.
17.04.2024 um 17:50 Uhr
Anderen die Langeweile vertreiben. Scheint ja geklappt zu haben. Zitat Laloopsy
Okay der nächste oder der selbe Troll....zum Kotzen!
17.04.2024 um 18:08 Uhr
Nun fang mal nicht an zu Weinen.
Übrigens. Ein wirklicher Troll ist, wer andere so bezeichnet ohne es auch belegen zu können.
17.04.2024 um 18:14 Uhr
ausfechten = Waffen?
17.04.2024 um 19:20 Uhr
Laloopsy du beweist doch mit Deinen dämlichen Antworten, dass du nur ein widerlicher Troll bist...du armer Mitleser!
17.04.2024 um 19:53 Uhr
so dämlich finde ich die Antworten aber gar nicht.
17.04.2024 um 20:37 Uhr
Welche denn? Die mit den Waffen oder die mit dem vergleichbaren Betrieb? Hat doch alles nichts Betriebsratsarbeit zu tun sondern nur ein neuer Troll es kotzt mich an!
17.04.2024 um 20:38 Uhr
Neue Informationen hinzugefügt. Siehe Edit im Eingangspost.
17.04.2024 um 20:59 Uhr
Es ist für alle leichter wenn du Antworten oder Ergänzungen ganz einfach hier unten unter Antwort einfügen würdest.
17.04.2024 um 21:28 Uhr
Was ist los moreno? Bereitet dir dein Ego Probleme?
Ja, es soll ja Ungesund und auch nicht befriedigend sein, wenn eine Außenwelt sich nicht einer Narzisstischen Persönlichkeitsstörung ergibt.
Aber keine Angst, ich werde mich jetzt nicht auf den Level eines, andere als widerlichen Troll bezeichnenden begeben und versuchen ihm narzisstisch das Wasser zu reichen. Das schaffe ich leider nicht.
Aber beachte bitte eines: „Da auch du ja nicht mehr der Jüngste bist, solltest du mehr auf dein Herz achten und dich weniger oder nicht so schnell aufregen".
17.04.2024 um 22:23 Uhr
Troll mein Herz geht Dich ein Scheissdreck an!
17.04.2024 um 22:27 Uhr
Melfice für einen Haustarif erwartet die Gewerkschaft in der Regel, dass über 50 Prozent der Belegschaft in der Gewerkschaft sind und eben auch eine bestimmte Anzahl von Mitarbeitern. Ich rate Euch auf die Mitbestimmung zu konzentrieren und nicht auf die Gewerkschaft.
18.04.2024 um 09:20 Uhr
Da kommt der nächste Troll um die Ecke...hat die Klapse Ausgang?
18.04.2024 um 09:43 Uhr
@ Melfice
Ladet die Gewerkschaft ein, zumindest einige Betriebsräte sollten eintreten, um euch zumindest etwas Unterstützung zu holen.
Ansonsten könnt ihr ja in der Betriebsversammlung ganz allgemein über eure Möglichkeiten und deren Grenzen aufklären. Viele Arbeitnehmer kennen die Möglichkeiten nicht und setzen Betriebsrat und Gewerkschaft gleich.
@ all
Leute, könnten wir uns alle einmal auf die Netikette besinnen.
Als Betriebsräte sollten wir zudem an den Umgang mit schwierigen Menschen gewohnt sein. Trolle ignoriert man. Falls notwendig kann man ja schreiben, das der Kommentar, von wem auch immer, nicht relevant oder aber irreführend ist.
Dieser ständige Schlagabtausch, der teilweise dann in persönlichen Beleidigungen ausartet, erschwert aber das Lesen der Beiträge für Hilfesuchende immens.
Also bleibt sachlich und konstruktiv. Dann wird es für Trolle irgendwann langweilig.
18.04.2024 um 11:04 Uhr
Laloopsy: "Werbung nicht, aber Einladen daran teilzunehmen darf er bzw. der BR. Dann kann sie auch gleich selbst Werben."
Natürlich darf der BR / BRV zur Betriebsversammlung einladen.
Der BR / BRV darf auf dieser Betriebsversammlung keine Werbung für die Gewerkschaft machen oder dazu auffordern, in die Gewerkschaft einzutreten.
Die Privatperson Betriebsrat darf seinen Kollegen im persönlichen Gespräch alles mögliche empfehlen...
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