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Betriebsversammlung Gewerkschaft Hinweis

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Melfice
Apr 2024 bearbeitet

Wir haben bald unsere erste Betriebsversammlung. Hier wollen wir unter anderem auch erwähnen, dass wir eine Betriebsvereinbarung zum Lohngefüge/Gehaltsanpassungen planen. Hierbei haben wir jedoch nur einen Anspruch drauf über die Verteilung mitzubestimmen und nicht über die Höhe selber.

Darf ich als BRV darauf hinweisen, dass die absolute Höhe der Löhne/Anpassungen auf kollektiver Ebene nur über einen Tarifvertrag zwischen und Arbeitgeber und Gewerkschaft geregelt werden? Darf ich zusätzlich sagen, man solle sich einer Gewerkschaft anschließen, wenn einem das Thema wichtig ist?

Oder sprenge ich hiermit schon meine Neutralitätspflicht?

Edit: Nach meinem letzten Kenntnisstand nach ist momentan kein AN in der Gewerkschaft. Es gab auch Bestrebungen die Gewerkschaft zu kontaktieren. Uns wurde dann aber gespiegelt wir wären zu klein und daher bräuchten wir mehr Mitglieder, damit man bereit ist, sich mit uns zu beschäftigen. Es soll also vor allem der Stein ins Rollen gebracht werden.

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Community-Antworten (24)

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Moreno

17.04.2024 um 15:49 Uhr

Darf ich als BRV darauf hinweisen, dass die absolute Höhe der Löhne/Anpassungen auf kollektiver Ebene nur über einen Tarifvertrag zwischen und Arbeitgeber und Gewerkschaft geregelt werden? Zitat Melifice Na klar könnt Ihr den Mitarbeitern dies sagen. Darf ich zusätzlich sagen, man solle sich einer Gewerkschaft anschließen, wenn einem das Thema wichtig ist? Zitat melifice Das würde ich nicht machen wenn der AG nicht tarifgebunden ist nützt einem Mitarbeiter die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft vergütungstechnisch ja nichts.

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Laloopsy

17.04.2024 um 15:55 Uhr

Wenn es in der Nähe keinen vergleichbaren betrieb gibt, können sie ja sogar die Lohnhöhe selbst auskämpfen.

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Moreno

17.04.2024 um 16:02 Uhr

Wenn es in der Nähe keinen vergleichbaren betrieb gibt, können sie ja sogar die Lohnhöhe selbst auskämpfen.???? Zitat laloopsy Wie ist das gemeint?

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celestro

17.04.2024 um 16:10 Uhr

Die MA können ihr Gehalt mit dem AG "ausfechten".

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Laloopsy

17.04.2024 um 16:26 Uhr

Neee, nicht einschränken. Hier herrscht freie Waffenwahl.

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Meph1977

17.04.2024 um 16:44 Uhr

Der BR kann ohne Tarifbindung durchaus gewisse Dinge verhandeln

z.B. das zwischen Lohngruppe X und Lohngruppe Y mindestens 10 % Abstand liegen aber nicht das lohngruppe X bekommt 5000 brutto und Lohngruppe Y 5500 brutto.

bitte nicht an den Zahlen aufhängen die waren nur zur Veranschaulichung

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IlkaB

17.04.2024 um 16:45 Uhr

Werbung für eine Gewerkschaft darfst du als BRV auf einer Betriebsversammlung nicht machen, das kann richtig Ärger geben. Der Betriebsrat soll neutral sein. Du kannst dich aber jederzeit mit deinen Kollegen darüber unterhalten...

Habt ihr Vertrauensleute im Betrieb? Die dürfen sich - in ihrer Freizeit / Mittagspause / Kaffeepause - hemmungslos gewerkschaftlich betätigen. Nur gewerkschaftlich, wohlgemerkt, nicht politisch.

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Laloopsy

17.04.2024 um 16:54 Uhr

Werbung nicht, aber Einladen daran teilzunehmen darf er bzw. der BR. Dann kann sie auch gleich selbst Werben.

M
Moreno

17.04.2024 um 16:55 Uhr

Neee, nicht einschränken. Hier herrscht freie Waffenwahl. Zitat Laloopsy

Was soll man mit solchen Beiträgen anfangen?

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Laloopsy

17.04.2024 um 17:45 Uhr

Anderen die Langeweile vertreiben. Scheint ja geklappt zu haben.

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Moreno

17.04.2024 um 17:50 Uhr

Anderen die Langeweile vertreiben. Scheint ja geklappt zu haben. Zitat Laloopsy

Okay der nächste oder der selbe Troll....zum Kotzen!

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Laloopsy

17.04.2024 um 18:08 Uhr

Nun fang mal nicht an zu Weinen.

Übrigens. Ein wirklicher Troll ist, wer andere so bezeichnet ohne es auch belegen zu können.

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celestro

17.04.2024 um 18:14 Uhr

ausfechten = Waffen?

M
Moreno

17.04.2024 um 19:20 Uhr

Laloopsy du beweist doch mit Deinen dämlichen Antworten, dass du nur ein widerlicher Troll bist...du armer Mitleser!

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celestro

17.04.2024 um 19:53 Uhr

so dämlich finde ich die Antworten aber gar nicht.

M
Moreno

17.04.2024 um 20:37 Uhr

Welche denn? Die mit den Waffen oder die mit dem vergleichbaren Betrieb? Hat doch alles nichts Betriebsratsarbeit zu tun sondern nur ein neuer Troll es kotzt mich an!

M
Melfice

17.04.2024 um 20:38 Uhr

Neue Informationen hinzugefügt. Siehe Edit im Eingangspost.

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DummerHund

17.04.2024 um 20:59 Uhr

Es ist für alle leichter wenn du Antworten oder Ergänzungen ganz einfach hier unten unter Antwort einfügen würdest.

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Laloopsy

17.04.2024 um 21:28 Uhr

Was ist los moreno? Bereitet dir dein Ego Probleme?

Ja, es soll ja Ungesund und auch nicht befriedigend sein, wenn eine Außenwelt sich nicht einer Narzisstischen Persönlichkeitsstörung ergibt.

Aber keine Angst, ich werde mich jetzt nicht auf den Level eines, andere als widerlichen Troll bezeichnenden begeben und versuchen ihm narzisstisch das Wasser zu reichen. Das schaffe ich leider nicht.

Aber beachte bitte eines: „Da auch du ja nicht mehr der Jüngste bist, solltest du mehr auf dein Herz achten und dich weniger oder nicht so schnell aufregen".

M
Moreno

17.04.2024 um 22:23 Uhr

Troll mein Herz geht Dich ein Scheissdreck an!

M
Moreno

17.04.2024 um 22:27 Uhr

Melfice für einen Haustarif erwartet die Gewerkschaft in der Regel, dass über 50 Prozent der Belegschaft in der Gewerkschaft sind und eben auch eine bestimmte Anzahl von Mitarbeitern. Ich rate Euch auf die Mitbestimmung zu konzentrieren und nicht auf die Gewerkschaft.

M
Moreno

18.04.2024 um 09:20 Uhr

Da kommt der nächste Troll um die Ecke...hat die Klapse Ausgang?

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XYZ68

18.04.2024 um 09:43 Uhr

@ Melfice

Ladet die Gewerkschaft ein, zumindest einige Betriebsräte sollten eintreten, um euch zumindest etwas Unterstützung zu holen.

Ansonsten könnt ihr ja in der Betriebsversammlung ganz allgemein über eure Möglichkeiten und deren Grenzen aufklären. Viele Arbeitnehmer kennen die Möglichkeiten nicht und setzen Betriebsrat und Gewerkschaft gleich.

@ all

Leute, könnten wir uns alle einmal auf die Netikette besinnen.

Als Betriebsräte sollten wir zudem an den Umgang mit schwierigen Menschen gewohnt sein. Trolle ignoriert man. Falls notwendig kann man ja schreiben, das der Kommentar, von wem auch immer, nicht relevant oder aber irreführend ist.

Dieser ständige Schlagabtausch, der teilweise dann in persönlichen Beleidigungen ausartet, erschwert aber das Lesen der Beiträge für Hilfesuchende immens.

Also bleibt sachlich und konstruktiv. Dann wird es für Trolle irgendwann langweilig.

I
IlkaB

18.04.2024 um 11:04 Uhr

Laloopsy: "Werbung nicht, aber Einladen daran teilzunehmen darf er bzw. der BR. Dann kann sie auch gleich selbst Werben."

Natürlich darf der BR / BRV zur Betriebsversammlung einladen.

Der BR / BRV darf auf dieser Betriebsversammlung keine Werbung für die Gewerkschaft machen oder dazu auffordern, in die Gewerkschaft einzutreten.

Die Privatperson Betriebsrat darf seinen Kollegen im persönlichen Gespräch alles mögliche empfehlen...

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