W.A.F. LogoSeminare

Definition bzgl. Begründungen der Maßnahme bei Kündigungen

T
trueffel
Apr 2024 bearbeitet

Hallo,

wie wird

"Die Dienststellenleitung hat die beabsichtigte Maßnahme zu begründen." nach § 75 Abs. 4 HPVG definiert?

Reicht es, wenn die Dienststellenleitung solche Begründungen anführt, wie z. B.

  • nicht teamfähig
  • nicht leistungsbereit
  • keine positive Prognose bzgl. Zusammenarbeit und Aufbau Vertrauensverhältnis

oder müssen solche "Gründe" noch mit Leben gefüllt, ordentlich unterfüttert, begründet werden?

Falls Letzteres, woraus geht dieses bitte hervor?

Dankeschön.

LG

15101

Community-Antworten (1)

K
Kehler

16.04.2024 um 09:37 Uhr

Ihre Antwort

Verwandte Themen