Wahlvorstand bilden: Virtuell/Hybrid möglich?
Hallo Zusammen, aufgrund der aktuellen (Corona-)Lage ist eine Betriebsversammlung in Präsenz zur Bildung eines Wahlvorstands bestenfalls suboptimal.
Wir haben noch keinen Betriebsrat, wollen das aber ändern. Somit ist natürlich eine Betriebsversammlung zur Bildung des Wahlvorstands nnotwendig.
Da wir in unserem Betrieb über das entsprechende Equipment sowie die notwendige verfügen, könnten wir auch eine Online-Versammlung realisieren oder eine Mischform aus beiden Möglichkeiten.
Die Frage ist: Ist dies überhaupt rechtlich möglich? Wenn ja, was gibt es zu beachten, insbesondere bei den Abstimmungen?
Vielen Dank im Voraus, für Rückfragen bin ich jederzeit offen!
Community-Antworten (4)
23.02.2021 um 18:04 Uhr
Rechtlich möglich schon. Es wurde ja extra der § 129 BetrVG geschaffen. Und bei der Abstimmung reicht ja das Handzeichen.
Ich würde an eurer Stelle die Gewerkschaft um Hilfe bitten.
24.02.2021 um 10:47 Uhr
Danke für die Antwort!
Niemand von uns gehört einer Gewerkschaft an, weswegen diese uns nicht helfen.
Der §129 BetrVG verweist leider an keiner Stelle auf §17 BetrVG. Aus diesem Grund sind wir uns nicht sicher, ob die in §129 genannten Möglichkeiten hier gelten.
10.03.2022 um 11:15 Uhr
Hallo; nächste Woche findet die konstituierende Sitzung unseres neuen Betriebsrates statt, da gilt ja noch die Corona Home Office Verordnung: Darf diese konsituierende Sitzung daher auch Hybrid sein oder - da ja ncoh keien Geschäftsordnung da ist - muss diese für alle neuen Betriebsräte in Präsenz stattfinden?
10.03.2022 um 12:46 Uhr
aber das weißt Du ja schon aufgrund des anderen Themas.
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