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Dieser Beitrag ist vor 3 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Beschlüsse Hybrid/virtuelle Sitzung

C
Cap2022
Nov 2022 bearbeitet

Hallo, kann mir jemand beantworten, ob der Arbeitgeber Beschlüsse anfechten kann, wenn die Beschlüsse in einer Hybrid oder virtuellen Sitzung beschlossen werden. Wir haben eine Geschäftsordnung.

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Community-Antworten (3)

S
seehas

21.11.2022 um 12:31 Uhr

Wenn die Beschlüsse gemäß der GO gefasst wurden und die GO sich an die rechtlichen Vorgaben hält wüsste ich nicht, wie sie angefochten werden können.

D
DummerHund

21.11.2022 um 12:33 Uhr

Wenn ihr die Voraussetzung dafür geschaffen habt und die Hybride Sitzungen nicht zum Regelfall macht kann der AG die Beschlüsse nicht deshalb anfechten weil sie in einer Hybriden Sitzung gefällt wurden. Mal ein Link zur Voraussetzung: https://www.betriebsrat.de/news/digitale-sitzungen-des-betriebsrats-das-sind-die-voraussetzungen-19700

K
Kjarrigan

21.11.2022 um 13:12 Uhr

Der AG kann selbstverständlich jeder Beschluß anfechten und durch ein Gericht überprüfen lassen.

Ob er damit durchkommt entscheidet das Gericht.

Das heisst für den BR, das er sich immer überlegen muss / sollte, wie eine Sitzung /Präzsens / Video / Telefon / Hybrid) durchgeführt wird. Die weiteren Voraussetzungen (überwiegend Präsenz usw. stehen im BetrVg) Richter überprüfen das auch gerne, weil ein nicht ordentlich gefasster Beschluß spart die Arbeit sich mit dem Fall auseinanderzusetzen.

Unsere Anwältin hat uns geraten, Beschlüsse die sehr strittige Themen (oder Widersprüche etc) möglichst nur in Präsenz zu beschließen, weil sich dann die Fragen der Voraussetzungen überhaupt nicht stellen.

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