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Dieser Beitrag ist vor 2 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Muss der Arbeitgeber für Protokollführung einen Laptop stellen?

B
Bergfreund76
Apr 2024 bearbeitet

Hallo,

ich schreibe seit gut 2 Jahren Sitzungsniederschriften während der Sitzung an meinem eigenen Laptop. Nun beanstandet der Arbeitgeber, dass dies nur an einem Unternehmens- PC zu passieren hat. Ich habe aber nicht sonderlich Lust, mir erst einen Zettel mit Stichpunkten zu machen und diese im Anschluss an einem PC wieder abzutippen. Nun meine beiden Fragen:

  1. Darf der Arbeitgeber es mir verbieten an meinem eigenen Laptop die Protokolle zu schreiben?
  2. Kann ich für meine Arbeit als Protokollführer vom Arbeitgeber einen Laptop einfordern, wenn ja, in welchem Gesetzt steht das und wenn nein, in welchem Gesetz steht das dann?

vielen Dank für eure Hilfe :-)

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Community-Antworten (8)

D
DummerHund

01.04.2024 um 21:12 Uhr

Der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber gemäß § 40 Abs. 2 BetrVG verlangen, dass dieser dem Gremium einen Laptop zur Verfügung stellt. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts obliegt dem Betriebsrat die Prüfung, ob ein von ihm verlangtes Sachmittel erforderlich ist. Dabei darf er sich nicht allein an seinen subjektiven Bedürfnissen ausrichten. Von ihm wird vielmehr verlangt, dass er die betrieblichen Verhältnisse und die sich ihm stellenden Aufgaben berücksichtigt.

Das heisst, dem Betriebsrat steht zu und nicht dem Protokollführer.

M
Moreno

02.04.2024 um 10:05 Uhr

Antwort 2 natürlich wieder vergessen! Der Arbeitgeberin war durch das Arbeitsgericht mit Beschluss vom 04.10.2021 aufgegeben worden, dem örtlichen Betriebsrat ein funktionsfähiges Laptop zur Verfügung zu stellen. Diese Entscheidung hat das Landesarbeitsgericht Köln am 24.06.2022 (Az.: 9 Ta BV 52/2) bestätigt.

W
WiederDa

02.04.2024 um 10:24 Uhr

Ich schließe mich "Dummerhund" und "moreno" an. Ergänzung zu Fragen 1: Ich wäre extrem vorsichtig, hier ein eigenes privates Gerät zu verwenden. Dadurch habe ihr ein richtiges "Datenschutzproblem"!

  • wo speichert ihr die Protokolle?
  • wo werden die ausgedruckt?
  • erlaubt eure AG das Speichern von Unternehmensdate auf privater HW?
  • wie ist der Datenschutz gewährleistet?
  • usw.

Die DSGVO unterscheidet nicht zwischen den Betriebsrat und AG. Mach Ihr "Mist", ist der AG "dran". Aus dem Grund würde ich Frage 1 mit JA beantworten.

X
XYZ68

02.04.2024 um 10:42 Uhr

Ein Laptop für die BR-Arbeit, Sachmittel nach §40 BetrvG

Achtet dann auch gleich darauf, dass ihr Mail-Adressen habt, private Mailadressen dürfen für die BR-Arbeit nicht genutzt werden.

Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist es problematisch, BR-Protokolle auf privaten Endgeräten zu speichern.

P
ParagraphXY

04.04.2024 um 11:03 Uhr

Ich sehe an dieser Stelle jetzt nicht so wirklich ein Problem - BR-Arbeit ist keine "klassische" Erwerbsarbeit, das hat den AG gar nicht zu interessieren, was ihr wie und womit macht. Ihr spart Kosten für den AG ein, das ist sehr löblich. Ihr dürft natürlich keine geschäftlichen Unterlagen (sofern sie der Geheimhaltung unterliegen) an den privaten Laptop weiterleiten.

Protokolle über ein Textverarbeitungsprogramm könnt ihr so natürlich schreiben, der AG darf euch hier keine Vorgaben machen, wie ihr eure BR-Arbeit zu machen habt.

M
Muschelschubser

04.04.2024 um 11:09 Uhr

Wir haben einen geschützten Bereich im Intranet.

Das heißt: keine lokalen Dokoumente auf irgendwelchen Rechnern. Unter der Prämisse haben wir sogar Tablets erhalten. Wir hatten halt das Glück, dass die GL das Thema Datenschutz sehr hoch hängt und unserer Verschlüsselung vertraut. Hauptargument war eben das Hantieren mit Tagesordnungen und Protokollen in Papierform, das dadurch für die teilnehmenden BRM obsolet wird.

Da sollte ein einzelnes Laptop im Verhältnis das kleinere Problem sein. Vor der Intranet-Zeit hat unser Schriftführer auch ein Laptop für die Protokolle erhalten.

Wenn die GL sich weiterhin sperrt: Das Ding muss ja auch nicht NASA-tauglich sein - vielleicht wird ja irgendwo mal ein Mitarbeiter mit einem neuen Laptop ausgestattet, so dass das alte den BR-Zwecken genügt.

K
Kehler

04.04.2024 um 14:08 Uhr

Was für ein Dünnschiss von dem FAKE Challenger.

K
Kehler

04.04.2024 um 15:02 Uhr

Sonst gehts dir noch gut, du TROLL.

Vielleicht sollte ich als deine Beiträge melden. Wie ist das so wenn man die unterschiedliche Schreibweisen der Namen nicht erkennen kann?

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