Ungleichbehandlung als BR bei Tariferhöhung + Anrechnung der ÜTZ
Hallo in die Runde, in unserem Unternehmen gab es eine freiwillige Tariferhöhung, diese habe ich als freigestellter BR auch gekommen, allerdings wurde meine ÜTZ angeglichen , da diese anrechenbar ist. Bei ALLEN Kollegen im BR und MA der selben Position im Unternehmen wurde die ÜTZ nicht angeglichen , obwohl ebenfalls als anrechenbar hinterlegt. Mein Vorsitzender meinte er könne nichts machen , es würde mir nicht zustehen weil die ÜTZ als anrechenbar hinterlegt ist. Aber warum bekommen es dann die anderen , obwohl auch so hinterlegt. Was kann ich tun , muss ich mir das gefallen lassen ?
Community-Antworten (12)
01.04.2024 um 16:36 Uhr
versichert ist es ... aber der AG muss dafür keinen Loh zahlen, außer er duldet es bewusst.... dann sind es ggf. auch mitbestimmungspflichte Mehrzeiten
01.04.2024 um 16:53 Uhr
@ganther Also als ÜTZ ist Übertarifliche Zulage gemeint. Mit dieser sind anfallende Überstunden im gesetzlichem Rahmen abgegolten (so steht im Vertrag). Mir geht es darum warum diese bei mir anrechenbar ist , sprich bei Tariferhöhung wird die Differenz von der ÜTZ abgezogen, so das ich immer bis die ÜTZ auf 0 Euro ist beim gleichen Gehalt stehen bleibe. Alle anderen in selber Position und die anderen freigestellten Kollegen bekommen es. Muss ich mich damit abfinden ??
01.04.2024 um 17:03 Uhr
upps... die Antwort war für eine andere Frage
01.04.2024 um 18:27 Uhr
Zitat : Aber warum bekommen es dann die anderen , obwohl auch so hinterlegt. Was kann ich tun , muss ich mir das gefallen lassen ?
Mit Sicherheit nicht. Denn mit dieser Maßnahme verstößt der AG gegen das VERBOT der Ungleichbehandlung
01.04.2024 um 18:34 Uhr
@challenger Ein Kollege meinte , dass meine ÜTZ vielleicht höher wäre als bei manch anderem. Kann das ein Grund sein das man das hinnehmen muss ? Weil ich dann mehr verdiene als einzelne Kollegen , das wäre ungleich dann meinte der Kollege.
02.04.2024 um 10:33 Uhr
Seid ihr tarifgebunden oder nicht (oder z.B. nur angelehnt an einem Tarif)? Prüf doch mal, ob das Lohngefüge verändert wurde, dann seid Ihr u.U. in der MB. Bei tarifungebundenen Unternehmen (also keine Tarifbindung!) hat der BR mehr MBR bei der Lohn- und Gehaltsgestalltung. ...aber niemals bei der tatsächlichen Höhe des Gehaltes, nur beim Verhältnis der Gehälter untereinander.
02.04.2024 um 10:46 Uhr
@challenger Das mit der ÜTZ steht noch in meinem Vertrag von meiner eigentlichen Tätigkeit, bevor ich freigestellt wurde. Da gab es Überstunden des Todes.
Mir ist bewusst das ich nur geduldet werde und ein Dorn im Auge des AG bin sowie nur noch Kosten verursachen tue und keine Überstunden mehr leiste. Aber das selbe machen meine Kollegen auch und die bekamen es anstandslos und von sich aus. Ich nicht …
02.04.2024 um 10:57 Uhr
@WiederDa
Unser Unternehmen ist Tarifgebunden.
02.04.2024 um 13:19 Uhr
Wenn Ihr Tarifgebunden seid, bis Du vielleicht in der Gewerkschaft. Dann lass Dich dort beraten. Es könnte trotzdem sein, dass ihr bei ungleichmäßigen Abschmelzen der Zulagen als BR in der MB seid. Du als Person kannst Dir ja mal eine vom AG Begründung geben lassen. Euer BRV sollte mal beim AG fragen, bei wem alles abgeschmolzenen wurde und nach welchen Grundsätzen. Wenn nur BR-Mitglieder betroffen sind, würde ich als BR dagegen etwas machen.
02.04.2024 um 22:45 Uhr
Erstellt am 01.04.2024 um 20:04 Uhr von ChalIenger Seit wann macht ein freigestellter BR Überstunden?! Ist doch ein Ehremamt, folglich Widerspruch in sich.
Echte Mitarbeiter hingegen machen sehr wohl Überstunden und dazu erwirtschaften diese noch Geld, während Du nur Kosten verursachst.
Um eins klarzustellen : Diese gequirlte Scheiße stammt nicht von mir.
03.04.2024 um 19:56 Uhr
Weshalb werden ständig Beiträge gelöscht?
03.04.2024 um 22:23 Uhr
Weil ein Troll unterwegs ist ... entweder schreibt er totalen Mist ... oder beleidigt ... oder erstellt Usernamen, die Alteingesessenen zum Verwechseln ähnlich sehen.
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