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Dieser Beitrag ist vor 2 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Umzug in anderes Gebäude

P
Pfifferlinge
Mrz 2024 bearbeitet

Hallo Zusammen,

es soll so kommen das in zwei Jahren alle Bürokräfte aus allen Bereichen, in ein Gebäude ziehen sollen, damit der Arbeitsweg erleichtert wird. Eine Kollegin die jetzt schon seit 6 Jahren dabei ist möchte jedoch nicht in dieses Gebäude sondern am aktuellen Standort bleiben, da sie dort den Kontakt zu den Klienten und Kolleginnen pflegt, schon immer ihr Büro in diesem Gebäude hatte und ihre Bereichsleitung nicht mit in das neue Gebäude umziehen wird. Somit wäre kein kurzer Dienstweg mehr für die Möglich.

Darf der Chef das einfach so entscheiden? Ohne Rücksprache mit der Bereichsleitung, den Wunsch der Kollegin zu respektieren?

Vielen Dank für eure Hilfe

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Community-Antworten (1)

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GabrielBischoff

26.03.2024 um 16:24 Uhr

In welcher Funktion fragst du? Bist du Betriebsrat an deinem Standort oder Mitarbeiter? Wie weit ist der neue Standort weg? Was steht im Arbeitsvertrag? Was für ein Betrieb seid ihr überhaupt?

Ein Büroumzug allein ist in der Regel keine mitbestimmungspflichtige Versetzung. Hier hat der Arbeitgeber das Recht eine (vielleicht dumme) Idee umzusetzen. Vielleicht sollte hier erstmal intern besprochen werden, ob die Auswirkungen überhaupt klar sind.

Irgendwie klingt es auch ein bisschen nach - "naja die Kollegin hat dann keinen zum Quatschen mehr". Ein Austausch auf dem kurzen Dienstweg kann auch telefonisch, per Chat oder Videokonferenz erfolgen.

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