Gesamtbetriebsvereinbarung ablehnbar durch lokalen BR?
Hallo zusammen,
unser Arbeitgeber hat eine "alte", bisher nicht mehr gelebte GBR BV ausgegraben und möchte diese nun auf alle Betriebsteile der GmbH ausrollen. Inhaltlich ist diese GBR BV keineswegs für uns vertretbar, eine Einigungsstelle zeichnetsich also schon mal ab.
Da ich trotz intensiver Suche nichts gefunden habe, anbei meine Frage: Können wir als lokaler BR diese GBR BV vollständig ablehnen und falls ja: wie (welche Rechtsgrundlage)?
Bin für jeden hilfreichen Tipp dankbar.
Gruß
Community-Antworten (5)
12.05.2017 um 17:59 Uhr
Zitat (UsedName): "Da ich trotz intensiver Suche nichts gefunden habe ..."
Im Fiting hast Du nicht gesucht?
Und falls doch, dann nicht unter den Rn 73 bis 77 zum § 51?
12.05.2017 um 18:27 Uhr
neueste Auflage ? Denn in 25 und 27. Auflage hat der § 51 keine RN 73 bis 77 ...
12.05.2017 um 19:35 Uhr
Das kommt auf dem Inhalt der GBV an. Kann denn die Angelegenheit nur betriebsübergreifend geregelt werden? (dann GBV). Wenn in den einzelnen Betrieben eigene Regelungen denkbar sind - dann macht euch an die Arbeit.
14.05.2017 um 13:24 Uhr
"neueste Auflage ? Denn in 25 und 27. Auflage hat der § 51 keine RN 73 bis 77"
Neee, gibt es auch nicht in der aktuellen. Das Pjöööngchen hat sich bestimmt nur im Paragrafen vertan. Er meinte wohl den § 50
15.05.2017 um 15:58 Uhr
In der Tat: § 50.
Da bin ich wohl mausgerutscht.
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