Kündigungen in Betrieben ohne lokalen BR - fällt das in den Zuständigkeitsbereich des GBR ?
Unsere Firma hat 4 Betriebe an 4 unterschiedlichen Standorten in Deutschland. An zweien dieser Standorte gibt es lokale Betriebsräte. Aus diesen zwei lokalen Betriebsräten wurde ein Gesamtbetriebsrat gewählt. Jetzt die Frage: Wenn einem Mitarbeiter an einem Standort ohne lokalen Betriebsrat gekündigt wird, ist dann der Gesamtbetriebsrat zuständig? Bislang sind wir im GBR davon ausgegangen, dass der GBR nur für übergeordnete Dinge, die für alle Mitarbeiter in Deutschland gelten, zuständig ist.
Community-Antworten (2)
08.12.2005 um 16:07 Uhr
auch nach der Novellierung des § 50 BetrVG im Jahr 2001, ändert sich nichts daran, dass der GBR nur in überbetrieblichen Angelegenheiten tätig werden kann. Er kann nicht die Aufgaben des örtlichen BR übernehmen.
30.12.2005 um 14:56 Uhr
Hallo Burkhard, Ihr seit zwar nicht zuständig, aber als GBR könnt Ihr in den zwei Betrieben eine BR Wahl anregen (der GBR kann dort einen Wahlvorstand bestellen §17 BetrVG). Gruß Merlin
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