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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kündigungen in Betrieben ohne lokalen BR - fällt das in den Zuständigkeitsbereich des GBR ?

B
Burkhard
Jan 2018 bearbeitet

Unsere Firma hat 4 Betriebe an 4 unterschiedlichen Standorten in Deutschland. An zweien dieser Standorte gibt es lokale Betriebsräte. Aus diesen zwei lokalen Betriebsräten wurde ein Gesamtbetriebsrat gewählt. Jetzt die Frage: Wenn einem Mitarbeiter an einem Standort ohne lokalen Betriebsrat gekündigt wird, ist dann der Gesamtbetriebsrat zuständig? Bislang sind wir im GBR davon ausgegangen, dass der GBR nur für übergeordnete Dinge, die für alle Mitarbeiter in Deutschland gelten, zuständig ist.

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Community-Antworten (2)

V
viktor

08.12.2005 um 16:07 Uhr

auch nach der Novellierung des § 50 BetrVG im Jahr 2001, ändert sich nichts daran, dass der GBR nur in überbetrieblichen Angelegenheiten tätig werden kann. Er kann nicht die Aufgaben des örtlichen BR übernehmen.

M
merlin

30.12.2005 um 14:56 Uhr

Hallo Burkhard, Ihr seit zwar nicht zuständig, aber als GBR könnt Ihr in den zwei Betrieben eine BR Wahl anregen (der GBR kann dort einen Wahlvorstand bestellen §17 BetrVG). Gruß Merlin

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