Beschlussfähig
Hallo,
wir waren 9 Betriebsratsmitglieder, leider hat ein Mitglied gekündigt und da wir keine Ersatzmitglieder haben stehen nun Neuwahlen an. Ist der BR bis dahin beschlussfähig? Was ist wenn weitere Mitglieder wegen Krankheit ausfallen (ein Mitglied ist seit 4 Monaten im Krankenstand)?
Community-Antworten (2)
19.03.2024 um 18:02 Uhr
Sorry jutti1965, aber das ist nicht ganz korrekt.
Siehe hier: BAG, 18.08.1982 – 7 AZR 437/80: Ist ein Betriebsrat für die Dauer der Äußerungsfristen des § 102 Abs. 2 BetrVG beschlussunfähig i.S.d. § 33 Abs. 2 BetrVG, weil in dieser Zeit mehr als die Hälfte der Betriebsratsmitglieder an der Amtsausübung verhindert ist und nicht durch Ersatzmitglieder vertreten werden kann, so nimmt der Rest-Betriebsrat in entsprechender Anwendung des § 22 BetrVG die Mitbestimmungsrechte des § 102 Abs. 2 BetrVG wahr. Allerdings ist die Weiterführung der Betriebsratsgeschäfte durch die restlichen Betriebsratsmitglieder im Bereich des § 102 BetrVG nur dann erforderlich, wenn die Verhinderung der abwesenden Betriebsratsmitglieder bis nach Ablauf der Fristen des § 102 Abs. 2 BetrVG andauert.
@Annika235 Wieso gibt es bei einem 9er BR nach zwei Jahren keine EMG mehr? Hattet ihr zuwenig Bewerber, oder habt ihr die bereits alle entsorgt?
20.03.2024 um 07:43 Uhr
@ kucki du hast Recht!
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