Wie steht es um die Kostenübernahme der BR Grundlagenseminare, wenn kurz nach dem Lehrgang das BR Mitglied von sich aus kündigt? Da die Grundlagenseminare ja mehr oder minder Zwangsangeordnet sind, damit ein BR seine Arbeit vernünftig ausüben kann, sollten in diesem Fall dem BR bedingt durch seine Kündigung die Lehrgangskosten nicht angelastet werden.

Oder sehe ich das flasch?