Erstellt am 15.04.2013 um 15:53 Uhr von jysüm
Zwangsangeordnet??? Wie kommst Du darauf??
Es wird kein BRM gewzungen auf ein Seminar zu fahren. Es muss sich nur das notwendige Wissen aneignen. Das kann man auch durch lesen. Oder auch günstigere InHausseminare für das gesamte Gremium.
Hier wäre nun aber auch die Frage von Interesse, wusste das BRM schon bei Besuch, dass es in Kürze kündigen würde?
Erstellt am 15.04.2013 um 16:40 Uhr von HansWurst
Das "Zwangsangeordnet" lass einfach mal wegfallen und ersetze gegen "sinnvoll". Das ist mir schon klar ;)
Mir geht es bei dieser Frage primär um die Kostenübernahme, die bekannter Weise beim Arbeitgeber liegt. Für den Fall, dass das BRM bis nach dem Seminar die Kündigung nicht in Betracht zog, sollten die Kosten also beim AG bleiben, wenn ich es richtig deute?
Erstellt am 15.04.2013 um 17:10 Uhr von Pjöng
Grundsätzlich sind Schulungskosten nur dann vom Arbeitnehmer zu erstatten, wenn eine entsprechende Vereinbarung existiert.
Und selbnst wenn eine solche Vereinbarung existiert, können nicht für alle möglichen Schulungen Kosten zurückgefordert werden, sondern nur für Schulungen die quasi den Marktwert des Arbeitnehmers steigern. Von daher dürfte eine Rückforderung von Kosten für BR-Schulungen grundsätzlich nicht durchsetzbar sein.
Ob der AN beim Besuch der Schulung bereits "wußte" dass er das Unternehmen verlassen werde, spielt überhaupt keine Rolle.
Erstellt am 15.04.2013 um 17:34 Uhr von jysüm
§ 40 BetrVG, der AG hat die NOTWENDIGEN Kosten zu tragen. Hier könnte man nun durchaus in Frage stellen, waren diese NOTWENDIG???
Wenn man hier zum Schluß kommt, waren nicht NOTWENDIG, könnte die Pflicht des AG zu tragen dieser dann eben NICHTNOTWENDIGEN Kosten nicht gegeben ist/war.
PS: Das BetrVG und auch die Rechtsprechung hierzu kennt eben den Begriff/Grund "sinnvoll"eben nicht. Es gab erst vor nicht allzulanger Zeit eine BAG Entscheidung, dass obwohl ggf "sinnvoll" ein Seminar beim BAG eben nicht vom AG gezahlt werden muss. Denn auch hier war der Grund nur "sinnvoll" und eben nicht NOTWENDIG. Es war ein Seminar aktuelle Rechtsprechung zum Arbeitsrecht!!!
Erstellt am 15.04.2013 um 19:04 Uhr von AlterMann
Nehmen wir mal den Fall an, dass ein BRM auf ein Seminar fährt, obwohl er (nachweisbar) schon weiß, dass er dass er in allernächster Zeit kündigen wird.
Dann könnte der AG auf die Idee verfallen, der AN habe den Betrieb wissentlich geschädigt, indem er a) völlig unnötige Seminarkosten verursacht und b) seine Arbeitskraft nicht wie vertraglich vereinbart zur Verfügung gestellt hat.
Darin könnte man eine positive Vertragsverletzung sehen mit Schadenersatz als Rechtsfolge.
Nun ja, könnte. Aber es gibt auch reichlich Gegenargumente. Und ob sich ein AG mit einem solchen Argument auf einen Rechtsstreit mit eher schlechten Erfolgsaussichten einlassen würde?
Erstellt am 15.04.2013 um 19:15 Uhr von Watschenbaum
"Dann könnte der AG auf die Idee verfallen, der AN habe den Betrieb wissentlich geschädigt, indem er a) völlig unnötige Seminarkosten verursacht "
hat der AN das ? oder hält er sich nicht an einen Beschluß des BR, der ihm (eigentlich) keine Wahl lässt ?
ob der Beschluß in der Form so zustandegekommen wäre, wenn dem BR alle Umstände bekannt gewesen wären, sei mal dahingestellt
und ob der BRV dafür sorgen musste, daß evtl. eine neue Beschlußlage ergeht, die ein anderes BR-Mitglied ersatzweise auf diesen Kurs entsendet , falls er von der Absicht des AN, zu kündigen , wusste ?
wie wollte man denn diesem AN nachweisen, daß der Entschluß zur Kündigung schon länger in ihm reifte, falls er behauptet, er hätte sich erst kurzfristig dazu entschlossen?
Fragen über Fragen, die eine wie auch immer geartete Haftung höchst unwahrscheinlich erscheinen lassen....
Erstellt am 15.04.2013 um 23:27 Uhr von Pjöng
Abgesehen davon dass hier viele Diskussionsbeiträge in eine falsche Richtung gehen:
Laut Ursprungsbeitrag geht es um ein Grundlagenseminar und bei diesen ist die Rechtsprechung z.B. der Meinung dass diese auch kurz vor einer Wahl noch notwendig sind.
Erstellt am 16.04.2013 um 06:51 Uhr von Lotte
Hallo,
wenn ein AG die Notwendigkeit nicht anerkennt, dann sollte er das gem. BetrVG äußern. Und das sicher nicht erst nach der Schulung.
LG Lotte
Erstellt am 16.04.2013 um 09:39 Uhr von rkoch
@Lotte:
1 ABR 54/74:
Der Arbeitgeber ist nicht bereits deshalb verpflichtet, die Schulungskosten nach § 37 Abs. 6, § 40 Abs. 1 BetrVG zu tragen, weil er auf eine Mitteilung des Betriebsrats, ein bestimmtes Betriebsratsmitglied zu dieser Schulungsveranstaltung entsenden zu wollen, geschwiegen hat.
Da ist das BAG definitv anderer Ansicht als Du....
Erstellt am 16.04.2013 um 22:36 Uhr von Lotte
Hallo rkoch,
blödes BAG ;-)
LG Lotte
Erstellt am 16.04.2013 um 23:06 Uhr von Nubbel
BAG, Beschluss vom 17.11.2010, Az.: 7 ABR 113/09
Grundsätzlich hat ein Arbeitgeber auch dann die Kosten einer Betriebsratsschulung zu tragen,
wenn das Arbeitsverhältnis des Betriebsratsmitglieds bald nach der Schulung endet.