Mehrarbeit nach Teilzeitvertragsende
Guten Morgen. ich muss für meine Frage erstmal ein paar Eckdaten kommunizieren: Eine ArbNin hat ein AV auf Dauer für 32 Wochenarbeitsstunden. Auf Grund von Personalausfall bekam sie einen befristeten Vertrag für 36 WAS bis Ende Februar. Nun wurde sie im Dienstplanprogramm mit den 36 WAS weitergeführt und auch eingesetzt. Auf Nachfrage in der PersAbt sagte man ihr, das hat man im März und April vergessen umzustellen, Sie bekommt die 32 Stunden bezahlt, der Rest kann abgebummelt werden. D das Monatsgehalt bei 36 Stunden logischerweise höher ist als bei 32 WAS würde bei der Zahlung des Weihnachtsgeldes aus unserer Sicht ein Nachteil entstehen, denn das berechnet sich aus dem durchschnittlichen Monatsgehalt des letzten Jahres.
Was könnte die Kollegin nun tun: einen nachträgliche Verlängerung des Vertrages über 36 WAS verlangen? Wie können wir unterstützen- wenn überhaupt?
Danke für Eure Hilfe.
Community-Antworten (6)
10.05.2017 um 11:19 Uhr
Na zumindest kann der AG nicht einseitig festlegen, dass die 4 Stunden abgebummelt werden. Sie kann auf Bezahlung bestehen. Sie kann darauf pochen, dass entweder ab sofort wieder nur 32 Stunden gearbeitet werden, wie das vereinbart war oder aber der volle Betrag ausgezahlt wird.
(sie könnte ja "bösartig" argumentieren, dass aus ihrer Sicht durch die Weiterbeschäftigung mit 36 Stunden, nunmehr unbefristet eine 36 Stunden-Woche vereinbart ist.)
10.05.2017 um 11:37 Uhr
Wie ist denn die Arbeitszeit / Schichteinteilung bei Euch geregelt? Wird jeder AN in der Regel exakt mit den arbeitsvertraglich geschuldeten Stunden geplant, oder sind die Wochenstunden wechselnd und es findet ein Ausgleich über ein Arbeitszeitkonto statt?
10.05.2017 um 11:58 Uhr
@ gironimo: sie arbeitet 32 Stunden und möchte auch keine Erhöhung. Es geht praktisch nur um die 2 Monate.
@ Pjöööng: Es wird möglichst +/- null geplant. Wie in einem Krankenhaus üblich, kommt doch noch der eine oder die andere aus dem Frei. Auch geht es mal länger. Dies wird dann über ein "ArbZKonto" gesteuert.
10.05.2017 um 12:14 Uhr
Das hängt davon ab, wie dies in eurem Unternehmen gehandhabt wird und welche Vereinbarungen existieren. Wer macht den Dienstplan? Wer genehmigt ihn? Wie wird mit Mehrarbeit (in diesem Fall angeordnet) verfahren? Habt ihr Zeitkonten? Wie werden Zeitkonten i.d.R. ausgeglichen? etc. Da die Erhöhung der vereinbarten Wochenarbeitszeit befristet war, ist im März und April wahrscheinlich von angeordneter Mehrarbeit zu sprechen. Wie wurde denn bisher das Weihnachtsgeld berechnet, wenn MA Mehrarbeit geleistet haben?
"Was könnte die Kollegin nun tun: einen nachträgliche Verlängerung des Vertrages über 36 WAS verlangen?" Verlangen wohl eher nicht, jedoch kann sie mit dem AG darüber sprechen.
" Wie können wir unterstützen- wenn überhaupt?" Ihr könnt eure MBR bei der Dienstplangestaltung, beim Umgang mit Mehrarbeit und bei der Verteilung des Weihnachstgeldes wahrnehmen.
10.05.2017 um 12:36 Uhr
Wie können wir unterstützen- wenn überhaupt? Die Frage ob Arbeitsentgelte ausgezahlt oder durch Zeitausgleich gewährt werden, ist jedenfalls eine Frage der Entgeltgrundsätze (§ 87 Abs. 1 Nr 10 BetrVG). Ihr könnt die Kollegin daher unterstützen, indem Ihr dem AG deutlich macht, dass ohne Mitbestimmung in dieser Frage nichts geht.
(Neben den individual Ansprüchen, die ich oben bereits dargelegt habe).
10.05.2017 um 12:58 Uhr
Den Anspruch hier "gewaltsam" durchzusetzen dürfte schwierig werden. Man sollte versuchen ein Ergebnis auf dem Verhandlungsweg zu erreichen.
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