Erstellt am 10.05.2017 um 07:56 Uhr von Erbsenzähler
Auch wenn meine Erfahrung inzwischen 35 Jahre alt ist. Ich war damals Klassensprecher und habe versucht mit einem Lehrer über ein ähnliches Problem zu sprechen. Wenn dann die Klasse zu den Vorfällen angesprochen wird hast du schon verloren! 1/3 bestätigt deine Aussage, 1/3 sagt das stimmt nicht (das sind die Schleimer!) und 1/3 kann sich nicht an die Vorfälle erinnern! Das Verläuft dann im Sande und du hast die berühmte A-Karte beim Lehrer. Deine Noten fallen ab, weil der Lehrer dir gegenüber Psychospiele anfängt.
Es gibt für solche Fälle Vertrauenslehrer. Wende dich an diese.
Ist der Berufsschüler ein Azubi aus eurer Firma? Dann wende dich an deinen BR und die Personalabteilung! Arbeitet er wo anders versuche kontakt mit der JAV des Betriebes aufzunehmen.
Gibt es noch mehr "Opfer"? Wenn ja suche den Kontakt.
Egal wie hart es ist. Als Einzelkämpfer wirst du verlieren!
Erstellt am 10.05.2017 um 08:05 Uhr von gironimo
Als JAV kannst du von "amtswegen" wenig bewirken. Da müsstest du schon gemeinsam mit dem Betriebsrat agieren, der über die §§ 96-98 BetrVG ein ausgeprägtes Mitbestimmungsrecht hat.
Vielleicht bringst du das Thema mal in einer BR -Sitzung zur Sprache - oder gemeinsam mit dem BR beim AG.
Erstellt am 10.05.2017 um 08:15 Uhr von rsddbr
Das ist eine schwierige Situation. I.d.R. ist die Berufsschule unabhängig vom Unternehmen, in welchem du als Auszubildende*r angestellt und in der JAV vertreten bist. Wenn dies so bei euch ist, ergeben sich m.E. erstmal keine (erzwingbaren) Rechte gegenüber der Berufsschule. Trotzdem finde ich dein Ansinnen, mit dem betreffenden Lehrer zu sprechen, sinnvoll. Habt ihr in der Berufsschulklasse eine*n Klassensprecher*in? Es wäre sicher der offiziellere Weg, diese Person mit dem Lehrer sprechen zu lassen. Ggf. besteht im schlimmsten Fall die Möglichkeit der Beschwerde bei der Schulleitung.
Zum Gespräch mit dem Lehrer wäre es sicher auch wenig hilfreich, mit Gesetzen und Paragraphen zu drohen. Die Argumentation sollte aber schon auf die Gleichbehandlung aller Schüler*innen unabhängig der in §1 AGG genannten Gründe abzielen. Im Gegenzug solltet ihr auch mal schauen, wieso die politische Ansicht des Schülers so eine große Rolle spielt. Wie trägt er sie zur Schau, so dass der Lehrer hier überhaupt einen Angriffspunkt hat? Ein guter Pädagoge sollte damit eigentlich umgehen können.
Erstellt am 10.05.2017 um 10:51 Uhr von celestro
"Zum Gespräch mit dem Lehrer wäre es sicher auch wenig hilfreich, mit Gesetzen und Paragraphen zu drohen. Die Argumentation sollte aber schon auf die Gleichbehandlung aller Schüler*innen unabhängig der in §1 AGG genannten Gründe abzielen."
Ich finde, das kann man so ohne weiteres wohl kaum sagen. Man hat hier sicherlich ein ordentliches "Schwert" in der Hand, bei dem man sich schon wirklich fragen sollte, warum man es NICHT nutzen sollte.