Erstellt am 25.11.2012 um 19:24 Uhr von Kölner
@Silke
Da hat der AG sowas von recht. Der BR ist ja auch vermögenslos - und so ein Unsinn ist mit keiner Textstelle des BetrVG zu rechtfertigen...
Erstellt am 26.11.2012 um 08:31 Uhr von meckerziege
Ich finde nicht, dass es Unsinn ist - aber wir haben über solche Sonderzuwendungen
eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen, die natürlich auf Gutwill vom AG angewiesen ist.
Und unter uns - auf ein Essen mit der Geschäftsleitung kann ich gut verzichten.
Und Kölner hat Recht, dass der AG dieses nicht bezahlen muß und Ihr auch schlechte Karten habt beim Einfordern.Eigentlich könnt Ihr froh sein, dass die Jubilare noch eine Prämie erhalten.
Erstellt am 26.11.2012 um 08:46 Uhr von gironimo
Da habt Ihr dann gleich ein Thema für die nächste Betriebsversammlung.
Bei uns gibt es auch ein kleines Geschenk vom BR, was ich persönlich nicht als notwendig ansehe. Es ist der AG, der sich für die lange Betriebstreue zu bedanken hat.