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Gemeinsame BR´s

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Ladykiller
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, wie versprochen nerve ich mit der nächsten frage.

Ist es möglich oder gar Rechtlich zulässig in einem Unternehmen mit zwei GmbH´s, unter einem Dach und davon gleich 20 Häuser, in den Häusern gemeinsame Betriebsräte beider Gmbh´s zu gründen? diese Konstelation gibt es in 75% der Häuser in den übrigen gibt es separate BR´s. ich hatte schon mal ne ähnliche Frage gestellt, aber da ging es um ein anderes Problem.

Danke im Voraus

1.21204

Community-Antworten (4)

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gironimo

27.09.2013 um 19:38 Uhr

trifft § 1 Abs. 2 BetrVG zu?

(2) Ein gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen wird vermutet, wenn

  1. zur Verfolgung arbeitstechnischer Zwecke die Betriebsmittel sowie die Arbeitnehmer von den Unternehmen gemeinsam eingesetzt werden oder
  2. die Spaltung eines Unternehmens zur Folge hat, dass von einem Betrieb ein oder mehrere Betriebsteile einem an der Spaltung beteiligten anderen Unternehmen zugeordnet werden, ohne dass sich dabei die Organisation des betroffenen Betriebs wesentlich ändert.
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Ladykiller

27.09.2013 um 19:46 Uhr

man könnte sagen es ist wie im Krankenhaus, Zum einen die Küche und die andere Gmbh ist der medizinische Bereich. Demnach trifft meiner Meinung §1 Abs. 2 BetrVG nicht zu.

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gironimo

28.09.2013 um 11:42 Uhr

na dann vielleicht § 3 BetrVG?

Ansonsten würde ich bei Euch vor Ort einen Fachanwalt befragen. Man muss da schon die Gesamtsituation unter die Lupe nehmen.

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Ladykiller

28.09.2013 um 12:24 Uhr

Guten morgen. Auch über das bestehen von solchen Vereinbarungen oder Verträgen ist mir nichts bekannt. Unsere ganzen Tarifverträge und Vereinbarungen usw. sind alle sehr detailliert im Intranet hinterlegt. Das heißt nun es könnte frühestens für die nächste Wahl eine solche Vereinbarung getroffen werden, oder. Termin zur Beratung mit Fachanwalt Arbeitsrecht steht schon. Dann kann er in diesem Punkt ja auch noch Klarheit bringen.

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