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Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsvereinbarungen Ladenöffnungszeiten

H
Hansen
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe BR- Kollegen,

hier einmal folgender Fall: Wir arbeiten in einem Modehaus und dort finden ca. 8 - 10 mal im Jahr Late Night Shoppings statt. (bis ca. 22 Uhr - 24 Uhr / je nach Veranstaltung) Nun haben wir eine BV gekündigt, wo die Mitarbeiter ab 22 Uhr 25% Zeit Zuschlag bekommen. Wir wollen gerne mehr für die Mitarbeiter aushandeln.

Habt Ihr vielleicht gute Ideen, die Ihr in Eurer BV stehen habt. Gesetzlich bräuchte er natürlich nichts geben, aber wir wollen gerne mehr für die Mitarbeiter aushandeln.

Über tolle Vorschläge, würde sich der gesamte Betriebsrat in unserem Unternehmen sehr freuen.

Gruss Hansen

632017

Community-Antworten (17)

T
titapropper

24.04.2017 um 17:17 Uhr

Hat die von Euch gekündigte BV eine Nachwirkung? Ansonsten: viel Spaß mit Euren Mitarbeitern wenn es Garnichts mehr gibt!!

G
gironimo

24.04.2017 um 17:36 Uhr

Habt ihr schon mal mit der Gewerkschaft gesprochen?

H
Hansen

24.04.2017 um 18:00 Uhr

Hallo,

wenn keine neue BV gefasst worden ist, dann greift doch noch die alte BV, oder? Deshalb bleibt erst einmal sowieso alles beim alten.

Hat jemand vielleicht eine gute Internetseite, wo man BV von anderen Unternehmen findet?

Gruss Hansen

P.S.: Wir sind nicht in der Gewerkschaft

O
outofmemory

24.04.2017 um 19:19 Uhr

"wenn keine neue BV gefasst worden ist, dann greift doch noch die alte BV, oder?" Nein, nur wenn eine Nachwirkung in der Betriebsvereinbarung vereinbart wurde. Ansonsten ist zur Kündigungsfrist ende. "Wir wollen gerne mehr für die Mitarbeiter aushandeln." Was wollen die Mitarbeiter denn mehr? Oder verhandelt der BR aus eigener Veranlassung? Meiner Meinung nach bringt es nichts, wenn der BR etwas verhandelt, was ggf. die Mitarbeiter gar nicht wollen. Z.B. ihr verhandelt mehr Freizeit, die Mitarbeiter wollen aber Geld, weil sie dies vielleicht dringender brauchen. Oder Ihr verhandelt Einkaufsgutscheine, die Mitarbeiter wollen aber gratis in der Kantine essen usw.
Klar kann man sich gedanken VORHER machen und die Mitarbeiter dann fragen, was von denen Dingen sie sich wünschen. Besser noch, man hat dem AG schon verhandelt und der AG ist zu X Möglichkeiten bereit und die Mitarbeiter können sich noch entscheiden. Aber eine BV ohne Planung/Verhandlung würde ich nicht kündigen.

H
Hansen

25.04.2017 um 09:47 Uhr

Hallo,

in welchem Gesetzestext steht es, das eine Nachwirkung eingetragen werden muss. War gerade letztens beim Seminar und der Anwalt meinte, das immer noch die alte BV greift, solange keine neue geschlossen worden ist.

Vielen Dank für Deine Hilfe.

Gruss Hansen

U
UliPK

25.04.2017 um 09:56 Uhr

Das ist so weit richtig so lange es eine BV über eine erzwingbare Regelung ist. Also eine die auch über eine Einigungsstelle gemacht werden kann, dazu zählen aber mit Sicherheit keine Freiwilligen BV´s. Nachzulesen in § 77 Abs.6 Be­trVG

H
Hansen

25.04.2017 um 10:30 Uhr

Hallo,

in dem Paragraphen steht zum Schluss: "..........,weiter, bis sie durch eine andere Abmachung ersetzt werden.

Ich verstehe immer noch, das die alte BV bestehen bleibt, solange keine neue geschlossen wird.

Was meinen andere BR- Kollegen?

Gruss Hansen

P.S.: Wir haben die BV nun ja gekündigt und deren Nachtrag. Das würde ja heißen, das wir in das Jahr 2006 zurückfallen. Das kann ich mir einfach schwer vorstellen.

T
titapropper

25.04.2017 um 10:55 Uhr

"Nach Ablauf einer Betriebsvereinbarung gelten ihre Regelungen in Angelegenheiten, in denen ein Spruch der Einigungsstelle die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ersetzen kann,.... " das gehört auch noch zum Satz des Abs. 6. Ich glaube nicht, daß ihr eine Zeitgutschrift über die Einigungsstelle erzwingen könnt.

Steht denn in der bereits gekündigten BV etwas zur Nachwirkung?

H
Hansen

25.04.2017 um 11:25 Uhr

Leider steht dort nicht zur Nachwirkung. Gruss Hansen

T
titapropper

25.04.2017 um 11:30 Uhr

Dann kann ich mir gut vorstellen, das sie keine Nachwirkung hat und somit habt ihr Euren Kolleginnen und Kollegen die 25% Zeitzuschlag weggekündigt.

H
Hansen

25.04.2017 um 11:39 Uhr

Hallo,

Danke für die Informationen. Wir werden es schon so verhandeln, das wir nicht schlechter stehen. Ich bin immer noch voller Hoffnung.

Vielen Dank für Eure Hilfestellungen auf meine Fragen.

Gruss Hansen

T
titapropper

25.04.2017 um 11:56 Uhr

Na dann.... Hauptsache der ArbG will auch.....Zumindest wird er Euer Geschenk dankend angenommen haben......

R
rsddbr

25.04.2017 um 12:06 Uhr

Ob die BV nachwirkt, hängt - wie von UliPK geschrieben - vom Inhalt ab. Ob ihr euren Mitarbeiter*innen jetzt die 25% Zuschlag weggekündigt habt, hängt ebenfalls vom Inhalt ab. Wenn ihr in der BV nicht nur den Zuschlag, sondern auch die Tatsache der Arbeit über 22:00 Uhr hinaus geregelt habt, dann hängt beides zusammen und ihr habt gute Verhandlungsmöglichkeiten, denn dann würde ab Ende der Kündigungsfrist erstmal keine Arbeit nach 22:00 Uhr stattfinden.

Die eigentliche Frage war jedoch nicht die Nachwirkung der BV sondern wo man gute Vorlagen für neue BVn findet. Diverse BR-freundliche Portale haben meist eine Vorlagensammlung. Dass BR ihre BVn irgendwo online stellen, ist mir nicht bekannt. Es handelt sich schliesslich um Verträge zwischen BR und AG. Was in eurer neuen BV steht, handelt ihr aus. Was wollt Ihr und was will euere AG? Ggf. besucht ihr eine Schulung oder ihr versucht einen Sachverständigen zu bekommen.

U
UliPK

25.04.2017 um 13:29 Uhr

Kann sein dass du hier fündig wirst, habe aber selber nicht nachgeschaut da es doch sehr speziell ist bei euch.

Link: https://www.boeckler.de/11472_17754.htm

H
Hansen

25.04.2017 um 14:11 Uhr

Hallo,

hier der originale Nachtrag: Ergänzend zur BV vom XX.XX.XXXX wird festgehalten, das eine Verlängerung der Öffnungszeiten bis 24:00 Uhr bei gleichen Ankündigungsfristen möglich ist. Es wird dann ab 22 Uhr ein Zeit Zuschlag von 25% auf das Zeitkonto gewährt.

Gruss Hansen

Daraus verstehe ich jetzt, das dies wir dann nur bis 22 Uhr öffnen müssten, da die vorherige BV nur bis 22 Uhr ging, oder?

R
rsddbr

25.04.2017 um 14:15 Uhr

Ja, sehe ich ebenfalls so.

H
Hansen

25.04.2017 um 14:19 Uhr

Hallo,

hier ist aber noch etwas: Die Original BV haben wir auch gekündigt, da wir hier mit einem Punkt auch nicht einverstanden waren.

Laut Gesetz unseres Bundeslandes ,könnte er dann von 00:00 Uhr - 24:00 Uhr öffnen. Oder ist immer noch die aktuelle BV aktiv?

Gruss Hansen

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