Erstellt am 07.01.2007 um 20:14 Uhr von Catweazle
Joe,
bei den Öffnungszeiten ist der BR außen vor. Die Arbeitszeiten müssen euch interessieren. Aber ob man dafür eine BV braucht?
Erstellt am 07.01.2007 um 20:59 Uhr von Heini
Bei den Ladenöffnungszeiten hat der BR keine Möglichkeit der Mitbestimmung, es sei den der AG verhandelt mit dem BR auf freiwilliger Basis.
Möglich ist die Mitbestimmung bei den Arbeitszeiten.
Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten gem. §87 Abs.2+3 BetrVG mitzubestimmen:
1. …………………………….
2. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage;
3. vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit;
4. …………………………………....
usw.
Eventuell könnte der BR noch gem.: §§ 90, 91, 92, 92a BetrVG aktiv werden.