W.A.F. LogoSeminare

Einsicht in Verträge

T
Tom22
Mrz 2024 bearbeitet

Hallo , wir vom Betriebsrat arbeiten im Service im Krankenhaus.Früher war alles eins und wurde später in mehrere Töchter geteilt! Nun wollen wir wissen wo genau die Schnittstellen sind zwischen den Töchtern. Dazu müssten wir in die Verträge schauen können. Wer darf das der Betriebsrat oder der Wirtschaftsausschuss vom Unternehmen?

29007

Community-Antworten (7)

D
DummerHund

07.03.2024 um 22:17 Uhr

Habt ihr mal ein Organigramm eingefordert?

R
RudiRadeberger

08.03.2024 um 09:50 Uhr

Automatisch darf das niemand.

Ohne Zustimmung des Arbeitnehmers keine Einsicht.

K
Kehler

08.03.2024 um 09:54 Uhr

"Habt ihr mal ein Organigramm eingefordert? "

bei uns ist das für jeden MA im Intranet ersichtlich.

M
Meph1977

08.03.2024 um 14:33 Uhr

Von welchen Verträgen reden wir hier eigentlich. Die Verträge zwischen den Firmen oder die Arbeitsverträge.

C
celestro

08.03.2024 um 14:45 Uhr

Die Verträge zwischen den Firmen sind gemeint.

R
RudiRadeberger

08.03.2024 um 14:49 Uhr

Dann mein Statement weiter oben ignorieren.

OH
Olav HB

09.03.2024 um 11:37 Uhr

Die Verträge zwischen den einzelnen Firmen sind ja die Grundlage für die Geschäftstätigkeit. Diese Grundlage kann der WA vom Arbeitgeber zur Vorlage verlangen (keine Kopien, niicht aushändigen, nur vorlage) udn sich dann die relevante Punkte und Fragen dazu notieren für die Gespräche zwischen GL und WA.

Die Begründung sehe ich darin, dass aus den Verträge Zahlungs- und Leistungsverpflichtungen hervorgehen, diese sind auf Verlangen dem WA zu zeigen und zu erläutern. Eine Frage könnte z.B. sein, darum Firma Putz und Munter monatlich 1 Mio Euro für Hausmeisterdienste bekommt, während die nur den Aschenbecher im Eingang leeren (und ja, das ist übertrieben, die Trolle können weiter schlafen).

Wenn in den Tochterunternehmen eigene BRs gebildet sind, kann man auch prüfen ob für diese eine WA vorgeschrieben ist. Wenn ja, können die das Gleiche in ihrem Unternehmen machen. Wenn nein, dann würde ich in der Unterrichtung nach §110 BetrVG hier gezielt nachfragen.

Ihre Antwort