Kann man den Geschäftsführer zwingen dem BR/GBR/KBR/WA Auskunft zu erteilen?
Hallo zusammen, wenn eines der genannten Gremien Anfragen an den AG stellt, kann der AG ja Beauftragte Personen zur Beantwortung entsenden. Unser GF verweigert sich grundsätzlich sämtlichen Sitzung und Anfragen. Selbst an ihn direkt gerichtete Mails lässt er von seiner Sekretärin beantworten. Nun meine Frage an euch Allwissenden: Kann eines der Gremien den GF zwingen zu einer Sitzung zu erscheinen (also Rede und Antwort zu stehen, auch per Teams)? Wäre nett wenn ihr mir dies mit § oder Gerichtsurteilen untermauern könntet. Danke und bleibt gesund.
Community-Antworten (9)
11.09.2020 um 13:13 Uhr
Der BR hat ggf Anspruch auf Auskunft, aber nicht auf eine bestimmte Person. Vielleicht nicht nett von ihm, aber so ist das Leben
11.09.2020 um 13:41 Uhr
Die Frage ist bekommt ihr alle gewünschten Auskünfte, wenn ja ist es doch ok..dem Gesetzt genüge getan. Als BR-Vorsitzender lade ich lieber die betreffenden Manager ein die unsere Fragen kompetent beantworten können oder schreibe die Personalabteilungsassistenten an wenn wir Daten brauchen. Ignoriert Ihn doch mal uns schreibt direkt die Personen an die bisher auskunft gegeben haben. Wenn euer Geschäftsführer auch bei weitreichenden Themen nicht mit Euch reden will..Irgendwann kommt der Tag an dem selbst Sie den BR dringend brauchen. Man sieht sich immer zweimal wie es so schön heißt.
11.09.2020 um 14:55 Uhr
Nach § 74 Abs. 1 BetrVG sollen Arbeitgeber und Betriebsrat mindestens einmal im Monat im Rahmen einer Besprechung zusammentreten. Ladet Ihr zu diesen Gesprächen? Wie verhält sich der AG da? Was sagt Eure zuständitge Gewerkschaft zu dem Verhalten des AG?
11.09.2020 um 15:09 Uhr
Hallo Vivaldi, wir sind keiner Gewerkschaft Angehörig. Auch der AG nicht. Wir laden natürlich zu den entsprechenden Sitzungen ein. Aber der GF schickt grundsätzlich andere Personen bzw. an ihn gerichtete Mails beantwortet seine Sekretärin.
11.09.2020 um 18:31 Uhr
Es gibt die Möglichkeit ein Beschlussverfahren beim Arbeitsgericht einzuleiten und schließlich Zwangsgeld - § 23 Abs. 3 BetrVG und / oder an ein Verfahren nach § 119 BetrVG ins Auge zu fassen. Beschließt die Hinzuziehung eines Fachanwalt für Arbeitsrecht , der die Durchsetzung der Rechte des BR betreiben soll. Der wird euch beraten.
11.09.2020 um 18:45 Uhr
Wo ist denn da bitte der Ansatzpunkt für ein gerichtliches Verfahren?
11.09.2020 um 21:07 Uhr
Was sind das denn für "andere Personen"? Wenn die entsprechende Rechte habe (zu Verhandeln etc.) sehe ich da kein Problem.
14.09.2020 um 09:33 Uhr
@celestro: Ich hatte in meinen ersten Post geschrieben: "kann der AG ja Beauftragte Personen zur Beantwortung entsenden". Gemeint sind damit Leiter HR, Leiter Finance, beauftragte Personen bei deren Projekte die Gremien ihre Rechte ausüben. Es geht mir aber um den GF. Gibt es da konkrete Möglichkeiten? Wenn ihr alle, so sieht es ja wohl aus, keine konkrete Vorschläge habt, ist dies wohl nicht möglich.
14.09.2020 um 10:08 Uhr
Habe mal auf einer AnwaltsseIte folgendes gefunden:
Grundsätzlich hat der Arbeitgeber persönlich an dem Monatsgespräch teilzunehmen. Also der jeweilige gesetzliche Vertreter der Juristischen Person (z.B. der Geschäftsführer für die GmbH; der Vorstand für die AG). Er kann sich jedoch auch durch eine andere Person vertreten lassen, allerdings nur durch solche, die eine eigene Sach- und Entscheidungskompetenz haben (Linnartz/Hessling, aaO, § 74 Rn. 9). Schickt der Arbeitgeber also irgendeinen „Hilfswasserträger“ der gebetsmühlenartig immer nur sagt „Da muss ich mal den Geschäftsführer fragen“, dann müssen Sie das nicht akzeptieren.
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