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Krankheit des Angestellten

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Mertes1983
Feb 2024 bearbeitet

Hallo,

Folgendes : Ein Kollege ist Montag nicht zur Arbeit erschienen, da er eine Traumatisiertes Erlebnis hatte. (Sonntag) Dienstag kam er Arbeiten aber nur ca. 4 std und musste abbrechen. Mittwochs meldete er sich ab und hat seinem Vorgesetzten die Situation erklärt was passiert ist (Traumatisiertes Erlebnis) Donnerstags ging er zum Arzt und holte sich eine Krankmeldung, Rückwirkend zum Montag(Arzt kann das machen bei Ausnahmesituation! Das Problem ist jetzt, dass der Vorgesetzte die Krankmeldung nicht akzeptiert und dafür vom Zeitkonto die Stunden abgezogen bekommt... Gespräche zwischen dem Kollegen und dem Vorgesetzten fanden öfters statt und der Vorgesetzten bleibt bei seiner Meinung!!!! Frage : Wie geht man vor in der Situation.?

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Community-Antworten (4)

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Meph1977

27.02.2024 um 09:59 Uhr

Es kommt jetzt auf die genauen Verhältnisse bei euch an. Wenn das ein größerer Betrieb ist hat der Vorgesetzte in der Regel garnichts zu melden da würde ich ihn dann einfach ignorieren und es mit der Personalabteilung klären. wenn die Verhältnisse aber so sind das der VG sich da einmischen kann dann kann muss der MA das im Zweifel vor Gericht durchsetzen.

Im Vorfeld kann man aber versuchen mit dem VG das Gespräch zu suchen.

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RudiRadeberger

27.02.2024 um 10:03 Uhr

Der AG kann die Krankenkasse auffordern, ein Gutachten vom Medizinischen Dienst einzuholen. Bis dahin ist die AU bindend und dem MA dürfen keine Stunden abgezogen werden. Zur Durchsetzung seiner Rechte sollte er einen Fachanwalt konsultieren.

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Muschelschubser

27.02.2024 um 10:12 Uhr

Die AU-Tage sind offiziell, da rückwirkend bescheinigt. Da kann er nicht einfach Überstunden gegen rechnen.

Anders wäre es, wenn er wegen Überstundenabbau bereits zu Hause geblieben ist und dort erkrankt. Hier unterscheidet das Gesetz zu Urlaubstagen, da nur diese rein rechtlich den Zweck der Erholung dienen. Urlaubstage bekäme man gutgeschrieben, beanspruchte Überstunden jedoch nicht.

Deshalb ist die Frage, wie das mit dem Vorgesetzten kommuniziert wurde. Hat er sich Montag krank abgemeldet, oder wurde sich auf Überstunden geeinigt?

Im Übrigen würde ich mal die Kompetenzen des Vorgesetzten hinterfragen. Ist er GF, oder Führungskraft auf Team-Ebene? Wie würde der AG es wirklich sehen, wenn er rechtlich bewanderter wäre?

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Mertes1983

27.02.2024 um 22:34 Uhr

Erstmal danke für die schnellen Antworten.

An meph1977 :Wir sind ein mittelständischens Unternehmen mit ca. 45 Mitarbeiter. Der Vorgesetzte ist der Betriebsleiter (Prokurist), "ich habe es falsch beschrieben" Das mit dem klären mit dem Betriebsleiter ist natürlich die einfachste Lösung..Hab ich auch vorgeschlagen...

An RudiRadeberger: Ok, interessant zu wissen, dass mit der Krankenkasse..

An Muschelschubser: Er hat sich Montags gar nicht abgemeldet, erst Dienstags kam er auf die Arbeit wieder vor paar Stunden..

Ich selbst bin der letzte im Betriebsrat, jetzt mittlerweile auch Betriebsratsvorsitzender, aber mit nicht so mega viel Erfahrung (25 Jahre Berufserfahrung als Servicetechniker)

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