Öffnung eines verschlossenen Schrankes während Krankheit
Darf der Vorgesetzte den verschlossenen Schrank eines Mitarbeiters ohne dessen Zustimmung öffnen, wenn nicht abzusehen ist, wann dieser wieder kommt? Es befinden sich wahrscheinlich neben Arbeitsunterlagen auch private Sachen im Schrank.
Community-Antworten (10)
11.04.2017 um 13:50 Uhr
Meiner Meinung nach ja. Der AG stellt dem MA ja den Schrank zur Verfügung. Und wenn nicht abzusehen wann der besagte MA wieder auftaucht und der Schrank benötigt wird warum nicht.
11.04.2017 um 14:03 Uhr
Wenn der MA auch private Sachen drin haben darf, würde ich eher Richtung "Nein", oder zu einem "der BR soll den ausräumen" tendieren.
11.04.2017 um 14:12 Uhr
Wieso "der BR soll den ausräumen"?! Der BR hat damit überhaupt nichts zu tun.
Ist es ein Schrank, welcher für dienstliches Material vorgesehen ist, so darf der AG den Schrank öffnen. Wenn der Schrank jedoch ausdrücklich dafür da ist, private Dinge wegschließen zu können, dann darf der Schrank im Zweifel nur durch den MA, eine von ihm bevollmächtigte Person oder Polizeibeamte geöffnet werden. Wie wäre es, wenn ihr einfach mal den MA kontaktiert (sofern betreffende Person ansprechbar ist)?
11.04.2017 um 17:28 Uhr
Sehe ich auch so - unbedingt versuchen Kontakt aufzunehmen.
11.04.2017 um 20:56 Uhr
Es gibt doch auch da "ganz normale" Vorgehensweisen. Der AG teilt dem MA ( mündlich oder schriftlich) mit das sein Schrank geöffnet werden soll. Am besten mit Termin bis wann, in der Regel 2 Wochen . Reagiert der MA nicht bis zu dieser Frist darf der AG im Beisein von einem BR den Schrank öffnen. So sind alle "Regeln" des gesitteten Umganges gewahrt! Eine berechtigte Begründung zur Öffnung des Schranks sollte allerdings vorliegen.
13.04.2017 um 11:43 Uhr
Der Mitarbeiter liegt allerdings im Krankenhaus und ist bis auf Weiteres krank geschrieben. Die Befürchtung ist, wenn er davon erfährt das der Schrank geöffnet werden soll, taucht er trotz Krankenhausaufenthalt an der Arbeit auf.... Wir denken, dass das für die Genesung nicht das Beste wäre. Der Vorgesetzte hat sich deshalb an den Betriebsrat gewendet. Ich möchte in der Situation weder die Genesung gefährden, noch rein rechtlich irgendwas falsch machen.
19.04.2017 um 14:36 Uhr
Hallo, habe heute diesen Beitrag gelesen. War vor einiger Zeit in einer Verhandlung beim BAG. Ein MA soll gestohlen haben und auf Verdacht (Verdachtskündigung) hin wurde der Schrank mit dem BR ohne den Kollegen geöffnet. Der Mitarbeiter wurde gekündigt und dieser klagte durch alle Instanzen. Ergebnis bzw. Urteilsverkündung: Verdachtskündigung unwirksam. MA hätte beim Öffnen des Schrankes dabei sein und zustimmen müssen. Das Öffnen des Schrankes ohne den betreffenden Kollegen verletze zu sehr das Persönlichkeitsrecht des Kollegen.
07.09.2022 um 10:59 Uhr
Hallo, an luciano - kannst Du mir bitte ein Aktenzeichen für die Verhandlung am BAG senden? Bei uns sind alle Spinte aufgebrochen worden. Es waren private Schlösser davor, wie vom AG angeortnet. Der Grund ist gewesen, dass zu wenig Spinte noch frei waren und man nicht wuste, welche Spinte zwar verschlossen aber nicht in Gebrauch sind. Die Spinte sind ohne Anwesenheit des BR aufgebrochen worden. Du würdest uns sehr helfen.
07.09.2022 um 11:10 Uhr
MP Beauftragter der Beitrag ist von 2017 es gibt hier schon lange keinen luciano mehr!
05.10.2022 um 20:36 Uhr
Hi MP Beauftragter.
Zufällig lese ich deinen Post. Weil ich mich selber gerade schlau machen möchte. Ist das zufällig eine Firma im Bezirk Neunkirchen weswegen du fragst?
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