Spindkontrolle zu Inventurzwecken
In unserem Haus wird Kleidung aus einem Pool zur Verfügung gestellt und die Wäscherei möchte nun eine Inventur durchführen. Zu diesem Zweck sollen, im Beisein der Mitarbeitervertretung, 2 Mitarbeitern der Wäscherei und einem Mitglied der Pflegedienstleitung alle Spinde geöffnet werden, um die darin befindlichen Wäschestücke zu zählen. Die Öffnung wurde ca. 6 Wochen vorher mit genauer Terminangabe angekündigt. Kann ich mich als Mitarbeiter trotzdem gegen die Öffnung wehren?
Community-Antworten (6)
12.11.2025 um 14:54 Uhr
Weshalb sollte man sich dagegen wehren, einfach die Pornohefte vorher wegräumen.
12.11.2025 um 15:54 Uhr
Also viel transparenter kann das ein AG kaum machen. Genauer Termin, großer zeitlicher Vorlauf und die MAV ist dabei.
Worauf würde sich deine Ablehnung denn stützen?
13.11.2025 um 08:29 Uhr
Hallo NoobSlayer, nicht ich persönlich lehne es ab, sondern ein paar Wenige aus der Belegschaft, mit Verweis auf die Verletzung der Privatsphäre... wobei ich denke, das es eher ums Prinzip geht. Wer stänkern will, der findet immer irgendwas. Aber Danke für Deine Einschätzung.
13.11.2025 um 09:32 Uhr
Es gibt doch sicherlich eine Vereinbarung zu dem Thema Spinde, Arbeitskleidung etc. Was ist denn darin geregelt? Gibt es z.B. Beschränkungen was man in den Spinden aufbewahren darf? Wenn ich Mitarbeitervertretung höre, dann denke ich an kirchliche Einrichtungen da kann es dann, da diese ja Sonderrechte haben, evtl. Einschränkungen geben die für normale Betriebe mit Betriebsräten nicht gelten.
20.11.2025 um 15:00 Uhr
Leider gibt es bislang nur eine Dienstanweisung, um Hortung und Engpässe von Dienstkleidung zu vermeiden. Die besagt, das im Verdachtsfall Spindkontrollen durchgeführt werden. Im aktuellen Fall geht es auch nicht um Beweismittelerhebung, sondern lediglich um eine lückenlose Erfassung der Dienstkleidung. Allerdings haben einige Mitarbeiter Einwände gegen die Spindöffnung, weil es gegen ihr Persönlichkeitsrecht verstößt.
20.11.2025 um 16:25 Uhr
"weil es gegen ihr Persönlichkeitsrecht verstößt."
Nur weil jemand eine Meinung hat, ist das noch lange keine Tatsache. Die Spinde gehören zunächst einmal dem Arbeitgeber und dann ist halt die Frage, welche Regelungen es zur Nutzung der Spinde gibt.
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