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Wem dürfen wir noch trauen - wer darf bei der Öffnung der Wahlurne dabei sein?

I
idc
Nov 2016 bearbeitet

Hallo nochmal zusammen.Eines was ich unbedingt wissen muß;Wer darf alles bei der Öffnung der Wahlurne anwesend sein. Es besteht noch kaum Vertrauen gegenüber dem amtierenden BR. Also haben wir auch Grund zur Annahme,das dort nicht alles mit rechten Dingen zugeht.

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Community-Antworten (10)

A
Abakus

21.02.2006 um 01:48 Uhr

Das ist ganz eindeutig: Die Auszählung der Stimmen und damit natürlich auch das Öffnen der Wahlurne ist ÖFFENTLICH (betriebsöffentlich). Jeder Betriebsangehörige darf anwesend sein.

§ 13 der Wahlordnung

M
merlin

21.02.2006 um 08:02 Uhr

Die Auszählung selber erfolgt durch den Wahlvorstand, nicht durch den BR...

A
Abakus

21.02.2006 um 09:11 Uhr

Ja, das ist klar. Ich ging davon aus, daß in diesem Fall der BR, dem mißtraut wird, gleichzeitig auch der WV ist.

M
merlin

21.02.2006 um 09:58 Uhr

@ Abakus, sollte keine Kritik sein, das Gleiche hab ich auch überlegt, aus der Frage von idc ist das nämlich nicht zu entnehmen

F
Fayence

21.02.2006 um 10:06 Uhr

Hallo Abakus & Merlin, selbst wenn Mitglieder des BR den Wahlvorstand bestellen und diesem misstraut wird, erfolgt die Öffnung der Wahlurne und die anschliessende Stimmenauszählung öffentlich. Und zwar unabhängig davon, nach welchem Wahlverfahren gewählt wird.

M
merlin

21.02.2006 um 10:39 Uhr

Hallo Fayence, auf das "öffentlich" hatten Abakus und ich uns ja bereits geeinigt :-)

F
Fayence

21.02.2006 um 10:46 Uhr

Hallo Merlin, habe ich auch so verstanden. Sollte im Sinne von "idc" auch nur eine klare Zusammenfassung Eurer Antworten sein. ;-)

S
Smoo

21.02.2006 um 11:46 Uhr

Hierzu möchte ich gerne eine weitergehende Frage stellen. Wie ist das, wenn der Wahlvorstandsvorsitzende ebenfalls ein Listeninhaber ist. Ist das zulässig? Ich persönlich finde, dass es hier zu Gewissenskonflikten kommen kann bzw. auch zu Mißtrauen anderer. Kann mir dazu jemand was sagen?

Gruß, Smoo

A
Akira

22.02.2006 um 01:27 Uhr

Hallo Smoo

Ja der Wahlvorstandsvorsitzende, kann Listenführer sein.

wenn Du einen Bauchgefühl hast, sei bei der Auszählung dabei, denn die ist öffentlich

B
Benno_BRB

22.02.2006 um 15:40 Uhr

ergänzend zu Akira:

Die öffentliche Stimmenauszählung darf erst zu der Zeit beginnen, die bereits im Wahlausschreiben festgelegt wurde. Sollte es da zu Unklarheiten kommen, einfach mal die Wahlordnung lesen, die ist cool!

Benno

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