Erstellt am 10.04.2017 um 23:34 Uhr von gironimo
Da gibt es u.U. Kooperationsvereinbarungen. Der AG muss euch da aufklären. Ihr habt einen Informationensanspruch aus dem § 80 Abs. 2 BetrVG
Erstellt am 11.04.2017 um 15:09 Uhr von Thomas a
Naja, mit den Paragraphen nimmt unser Chef es (noch) nicht so genau. Gestern hat er mir gesagt das der arbeitsvertrag von Frau x ausgelaufen sei und sie deshalb nicht mehr da ist. Heute hat mich Frau x angerufen und mir erzählt das sie eine betriebsbedingte Kündigung erhalten habe. Hat zwar mit meiner Frage nichts zu tun, aber soviel zum der Arbeitgeber muss.