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SBV und WA-Zahlen

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UdoWoe
Feb 2024 bearbeitet

Hallo ihr Wissenden Folge Frage habe ich. Die SBV hat ja das Recht an WA-Sitzungen teilzunehmen. Nicht immer ist dies möglich. Hat die SBV im Nachgang der WA-Sitzung einen Anspruch auf die vorgestellten WA-Zahlen? Protokoll bekommt die SBV nicht.

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Community-Antworten (16)

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DummerHund

23.02.2024 um 19:16 Uhr

Die Frage stellt sich doch erst einmal, warum kann man nicht immer an den Sitzungen des WA teilnehmen Meines Wissens hat der SBV ein Einsichtsrecht aber kein Anrecht das im Zahlen übermittelt oder ausgehändigt werden. Ich rate jetzt mal und verweise auf § 108 BetrVG.

K
Kucki

24.02.2024 um 19:22 Uhr

Tja, hier hat unser BetrVG leider eine seit langem bekannte Lücke. Leider hat es unsere Bundesregierung bisher nicht geschafft, die EU Richtlinie 2002/14/EG im BetrVG umzusetzen. So der Stand heute. So gibt es für eine SBV die auf Grundlage des BetrVG agiert, weder ein Recht auf Einsicht, geschweige denn auf Überlassen eines Protokolls.

Etwas anders sieht es bei den Ländern aus. Da sich hier ja jeder sein eigenes Landespersonalvertretungsgesetz bastelt, haben einige (nicht alle) hier die EU Richtlinie umgesetzt und geben einer SBV hier die notwendigen Rechte.

  1. Beispiel Quelle: https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-PersVGRPpP37

Da eine SBV gegenüber dem Arbeitgeber die gleiche persönliche Rechtsstellung, insbesondere den gleichen Kündigungs-, Versetzungs- und Abordnungsschutz, wie ein Mitglied oder auch Ersatzmitglied eines BR oder Personalrats besitzt, ihre Pflichten gemäß § 179 SGB IX auch beachtlich sind, wäre eine analoge Anwendung des § 34 BetrVG eigentlich angebracht.

Da ja Höchstwahrscheinlich bei einer Sitzung des WA Protokolle angefertigt werden (keine gesetzliche Pflicht), sollte der SBV, obgleich sie gesetzlich keinen Anspruch auf Aushändigung oder Einsichtnahme in diese Protokolle hat (Leider auch nicht in die des BR), ein derartiger gewährt werden. Es würde zum vernünftigen miteinander beitragen und letztlich nur den Wissensstand eines ansonsten sowieso teilnahmeberechtigten aktualisieren.

Was zu diesem Thema so gefachsimpelt wird und wie die Literatur darüber denkt, könnt ihr hier Nachlesen:

Grundlegender Aufsatz von Düwell, ZTR 12.2020, Seite 681-684, zu dem Thema: „Protokoll des Personalrats - Recht auf Einsicht und Aushändigung? Auch für die SBV?“>

Die EU Richtlinie 2002/14/EG ist hier einsehbar: https://www.umwelt-online.de/PDFBR/2009/0249_2D09.pdf

M
Moreno

25.02.2024 um 13:46 Uhr

Schlimm wenn jemand mit so einem Bla Bla das Forum vollmüllt!

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UdoWoe

26.02.2024 um 08:37 Uhr

Dummerhund: Es gibt auch Situationen wo die SBV aus Krankheits- /Urlaubs- oder sonstigen nachvollziehbaren (!) Gründen nicht an einer Sitzung teilnehmen kann. Dies vorweg. Der §108 aus dem BetrVG hat nichts mit meiner Fragestellung zu tun. Dieser bezieht sich auf die Zusammenarbeit WA und in unserer Konstellation des GBRs und nicht der SBV.

Moreno: Es gibt manchmal Fragen die man stellen muß. Sofern sich dein unqualifizierter Kommentar auf meine Frage bezieht. Meinst du jedoch den Text von Kucki, so finde ich diesen wenigstens hilfreicher wie deine Anmerkung. Dieser müllt nämlich das Forum voll, weil diese völlig überflüßig ist.

K
Kehler

26.02.2024 um 08:44 Uhr

"Es gibt auch Situationen wo die SBV aus Krankheits- /Urlaubs- oder sonstigen nachvollziehbaren (!) Gründen nicht an einer Sitzung teilnehmen kann. "

Für solche Fälle gibt es einen Stellvertreter! Falls es keinen gibt, sollte man diesen Nachwählen.

T
Tagträumer_5

26.02.2024 um 09:04 Uhr

@Udo ... ist auch völlig unlogisch, weshalb man an Sitzungen teilnehmen darf und in Nachgang kein Protokoll erhält. Was wird als Begründung gesagt, wenn Du den WA auf das Protokoll ansprichst? Welche Zahlen sind zudem für Dich von Interesse und was möchtest Du damit erreichen? Anders gefragt, was ist Dein eigentliches Ziel?

Zum User moreno, einfach ignorieren, ist ein Troll, der gerne rumstänkert.

D
DummerHund

26.02.2024 um 09:15 Uhr

Erstmal ist es für uns hier unerheblich für was der TE diese Zahlen braucht. Er wird schon wissen wofür und hält es deshalb für erforderlich und das ist Maßgebend. Ich vermute auch mal das es dem TE hier auch um den Grundsatz geht.

D
DummerHund

26.02.2024 um 09:47 Uhr

@UdoWoe Genau die selbe Frage hattest du vor 7 Monaten schon mal gestellt. Habt ihr das denn bis heute hin noch nicht klären können?

U
UdoWoe

26.02.2024 um 10:29 Uhr

@tagträumer_5 Es wird wohl kein Protokoll erstellt. Beim Auskunftsanspruch wird damit argumentiert, dass ich als SBV ja an den Sitzungen teilnehmen könnte. Der WA triffst sich jeden Monat an unterschiedlichen Standorten. Dies wäre für mich als SBV zudem jedesmal mit Reisen verbunden (aus Gesundheitlichen und anderen Gründen schwierig). Leider haben wir auch das Problem, dass sich niemand als Stell.-SBV hat wählen lassen. Unsere SBV ist auch nicht so groß. Die Zahlen sind aus mehreren Gründen interessant. Der AG strukturiert momentan die Firma um. Diese Umstrukturierung betrifft auch einige SB und GG. Mein Ziel ist zu schauen, wo gibt es wirklich Änderungsbedarf gibt, weil die Zahlen wirklich einbrechen bzw. wo läuft es so gut, dass man SB und GG Alternativ Arbeitsplätze anbieten könnte.

@Dummerhund Ja, es geht hier um eine Grundsatzdiskussion. Der neue WA-Sprecher ist ein Paragrafenreiter und ist der Ansicht, das was er macht ist alles richtig. Laut Gesetz müsste er auch nur dem GBR-Gremien berichten und Rede und Antwort geben. Sollte ich wirklich die Frage vor 7 Monaten schon einmal gestellt haben, so tut mir das Leid. Ich möchte das Forum nicht "vollmüllen". Ich finde aber auch meinen Eintrag nicht mehr, sodaß ich die Antworten von damals nicht mehr habe. Und Nein, wir konnten das Problem noch immer nicht lösen.

J
jutti1965

26.02.2024 um 10:40 Uhr

Wie schon von einem Vorredner geschrieben, wenn du nicht kannst musst du deinen Stelli hinschicken! Warum tust du das nicht ? Ich finde in 7 Monaten sollte man ,egal ob es einen neuen WA-Sprecher gibt, so ein "Problem" lösen können. sorry

K
Kehler

26.02.2024 um 10:51 Uhr

@jutti1965

Er hat ja geschrieben das es keinen gibt, auf Grund mangelnder Kandidaten.

T
Tagträumer_5

26.02.2024 um 11:16 Uhr

@Udo ... kannst Du online via Teams o. ä. an Sitzungen teilnehmen?

K
Kucki

26.02.2024 um 18:05 Uhr

@ Moreno „Schlimm wenn jemand mit so einem Bla Bla das Forum vollmüllt!“ ? Ja! ?‍♂️Finde ich auch. ? Und besser benennen, hätte ich es auch nicht können.

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DummerHund

26.02.2024 um 20:30 Uhr

@UdoWoe Wenn du den alten Thread nicht mehr findest mit den Antworten, schaue hier rechts oben unter ähnliche Forenbeiträge und dann klicke auf "Anspruch der SBV auf WA-Unterlagen"

Und noch ein Tipp. Der Wirtschaftsausschuss ist ja ein Gremium das der BR entlasten und dem BR zuarbeiten soll. Versuche es mal über den BR.

R
rtjum

27.02.2024 um 08:54 Uhr

"Etwas anders sieht es bei den Ländern aus. Da sich hier ja jeder sein eigenes Landespersonalvertretungsgesetz bastelt," Wir sind hier aber in einem BR-Forum, daher nutzen Personalvertretungsgesetze hier nun mal nix

"wäre eine analoge Anwendung des § 34 BetrVG eigentlich angebracht" ist aber nicht so, daher auch hier nutzt nix

"Was zu diesem Thema so gefachsimpelt wird " In dieser ganzen Fachsimpelei geht es wieder um Personalvertretung, damit zum dritten Mal: nutzt BRen nix

"Die EU Richtlinie 2002/14/EG ist hier einsehbar:" nöö, da findet man eine Entschließung des EP zu der Richtlinie, die Richtlinie selbst findet man z.B. hier -> https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX%3A32002L0014

Ich würde es allerdings auch begrüßen wenn der Gesetzgeber so manches klarstellen würde in der Zusammenarbeit SBV/BR, aber wenn vor Ort vernünftige Menschen tätig sind dann funktioniert die Zusammenarbeit auch ohne gesetzliche Klarstellung super.

K
Kehler

27.02.2024 um 09:04 Uhr

"Ich würde es allerdings auch begrüßen wenn der Gesetzgeber so manches klarstellen würde in der Zusammenarbeit SBV/BR, aber wenn vor Ort vernünftige Menschen tätig sind dann funktioniert die Zusammenarbeit auch ohne gesetzliche Klarstellung super. "

Jawohlja :-)

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