BR-Wahl Wahlvorschläge
Hallo...kann mir vielleicht jemand sagen wie ihr es bei BR-Wahlen (Vereinfachtes einstufiges Wahlverfahren)haltet mit den Wahlvorschschlägen. Bei uns wird es laut gesetz eine Mehrheitswahl ...dürfen dann Wahlvorschläge trotzdem als Liste eingereicht werden. Legt ihr Listen aus oder lasst ihr Bewerber auf Euch zukommen ...Danke für zahlreiche Antworten
Community-Antworten (4)
07.04.2017 um 22:08 Uhr
Was soll das mit den Listen, wenn ihr vom Gesetz eine Personenwahl vorgeschrieben habt. Alle kommen auf eine Liste, die eingereichten Listen als solche tauchen dann nirgends mehr auf, interessieren auch keinen.
08.04.2017 um 09:34 Uhr
Es kann durchaus vorkommen, dass Listen eingereicht werden. Dennoch werden alle Kandidaten zur Personenwahl zusammengefasst.
08.04.2017 um 11:48 Uhr
Monteral, es dürfen Listen eingereicht werden und wenn du dich mit anderen zusammen zur Wahl stellen möchtest, dann würde ich an deiner Stelle auf die Anderen zugehen und nicht warten, ob jemand kommt. Auf dem Stimmzettel stehen dann allerdings alle Bewerber in alphabetischer Reihenfolge. Viel Glück bei der Wahl.
09.04.2017 um 11:27 Uhr
@ Monteral
Auch im Rahmen einer Mehrheits(Persönlichkeits)wahl können mehrere Wahlvorschläge eingereicht werden. Auf diesen Wahlvorschlägen kann ein einzelner Wahlbewerber stehen oder auch mehrere Wahlbewerber. Wichtig ist, dass JEDER Wahlvorschlag die erforderliche Anzahl Stützunterschriften hat.
Die KandidatInnen aller, vom WV als gültig anerkannten Wahlvorschläge werden nach Ablauf der Einreichungsfrist alphabetisch geordnet und in dieser Reihenfolge auf dem Stimmzettel aufgeführ > § 34 Abs.1WO
Ebenfalls gilt: § 36 Abs.5 WO > Nach Ablauf der gesetzlichen Mindestfrist zur Einreichung der Wahlvorschläge hat der Wahlvorstand die als gültig anerkannten Wahlvorschläge bis zum Abschluss der Stimmabgabe in gleicher Weise bekannt zu machen wie das Wahlausschreiben (Absatz 3).
"Legt ihr Listen aus oder lasst ihr Bewerber auf Euch zukommen ..."
Der Wahlvorstand ist lediglich zuständig dafür, eine möglichst anfechtungsfreie Wahl durchzuführen. Zu den Aufgaben eines WV gehört NICHT, z.B. Listen auszulegen, auf denen sich willige KandidatInnen eintragen können. Aber selbstverständlich können auch die Mitglieder des WV kandidieren und entsprechend einen Wahlvorschlag aufstellen und einreichen!
Wenn das Wahlausschreiben veröffentlicht ist, kann jeder Eurer KollegInnen lesen, was zu tun ist. Immerhin ist es ja nicht die erste Wahl, die bei Euch durchgeführt wird.
Warum wird bei Euch jetzt überhaupt außerhalb des regulären Wahlzeitraums gewählt?
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