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Auf Spätschicht krank

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NovizenBR
Feb 2024 bearbeitet

Hallo liebe Betriebsräte,

Bei uns ist ein Mitarbeiter am Freitag auf der spätschicht nachhause gegangen weil es ihm gesundheitlich nicht gut ging. Starke Kopfschmerzen etc. Der vorgesetzte will jetzt eine AU dafür. Der Arzt hatte natürlich am Freitag zu. Jetzt am Montag sagt der Arzt, dass es dafür nicht zuständig ist und der Mitarbeiter hätte in Krankenhaus gehen sollen. Soweit ich weiß schreiben Krankenhäuser keine AUs. Auch wäre ein Krankhausbesuch wegen Kopfschmerzen wohl ziemlich übertrieben. Wie seht ihr es ?

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Community-Antworten (8)

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RudiRadeberger

19.02.2024 um 13:38 Uhr

Was für Regelungen gibt es bei euch bzgl. einer Krankmeldung?

Krankenhäuser schreiben bis zu 7 Tage AU.

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enigmathika

19.02.2024 um 13:58 Uhr

Im Allgemeinen ist es ja so, dass erst ab dem dritten Krankheitstag eine AZ vorgelegt werden muss, es sei denn der Arbeitgeber hat per Arbeitsvertrag oder BV vereinbart, dass bereits ab dem 1. Tag eine AU-Bescheinigung vorgelegt werden muss. Das gilt dann auch, wenn man während des bereits begonnenen Arbeitstages krank wird.

Am Freitag Nachmittag wäre dann der hausärztliche Notdienst zuständig gewesen. In manchen Kommunen ist dieser räumlich dem Krankenhaus angegliedert. Vielleicht meinte der Arzt das so.

@RudiRadeberger "Krankenhäuser schreiben bis zu 7 Tage AU." das gilt aber nur für stationäre Patienten. Die Notaufnahme verweist für die AU-Bescheinigung an den hausärztlichen Notdienst

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DummerHund

19.02.2024 um 14:31 Uhr

Wie Enigmathika schon schreibt, Krankschreibung ab ersten Tag müsste im AV oder in einer BV verankert sein. Darauf kann der BR den AG auch ruhig noch mal hinweisen. Und ich schreibe hier bewusst den AG und nicht den Vorgesetzten.

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Muschelschubser

19.02.2024 um 14:57 Uhr

Man beachte den letzten Satz von Dummerhund. Der Vorgesetzte hat gar nichts zu wollen, erst Recht nicht wenn es (evtl. gar nicht vorhandenen) Hausinternen Regelungen widerspricht.

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Catweazle

19.02.2024 um 16:16 Uhr

Der vorzeitig beendete Arbeistag gilt als voll gearbeitet. Dafür benötigt man keine AU. Gegenteilige betriebinterne Regelungen würden gegen das Lohnsusfallprinzig § 4 Abs. 1 EFZG verstoßen.

M
Meph1977

19.02.2024 um 16:32 Uhr

Dem AN steht für den Tag der volle Lohn nach $611 BGB zu. Der Tag wird nicht auf die 6 Wochen Lohnfortzahlung angerechnet. LAG Köln, Urteil vom 12. Januar 2018 – 4 Sa 290/17

Es kann vereinbahrt werden das ab dem ersten Tag AU vorgelegt werden müssen der Arbeitgeber kann das aber keineswegs alleine Vorschreiben. Ebenso kann der Arbeitgeber bei berechtigtem Grund verlangen das ein bestimmter AN ab dem ersten Tag eine AU vorzulegen hat. Dies muss dem Arbeitnehmer aber vorher bekannt gewesen sein.

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NovizenBR

20.02.2024 um 09:04 Uhr

Vielen Dank für eure zahlreichen Tipps. Wir haben eine BV und darin steht, dass ab dem ersten Tag eine AU fällig wird. Der Betroffene Kollege hat seinen Arzt angerufen und dieser hat eine rückwirkende AU verweigert. Ich dem Kollegen mitgeteilt, dass er beim nächsten Mal die 116 116 anruft und sich dort erkundigt wo er eine AU bekommt. Vielen Dank euch allen und eine schöne Woche.

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rtjum

20.02.2024 um 09:14 Uhr

"Wir haben eine BV und darin steht, dass ab dem ersten Tag eine AU fällig wird" Bedeutet ihr seid nicht tarifgebunden bzw. in dem, für Euch gültigen, Tarif ist dazu nichts abschließend geregelt?

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