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Erschwerniszuschlag nach § 11 ERA (NRW)

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Krisi_D
Feb 2024 bearbeitet

Hallo zusammen, wir haben aktuell folgendes Problem vom BR, wir haben Strahler bei uns beschäftigt die fragen ob ihnen der Erschwerniszuschlag nach § 11 ERA zusteht. Leider finde ich nirgendwo ob der Erschwerniszuschlag nach bestimmten Berufsgruppen bezahlt wird.

Wer entscheidet also ob einem ein Erschwerniszuschlag zusteht?

Ich habe auch schon das Internett befragt habe dort aber auch nichts gefunden was mir weiter hilft.

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Community-Antworten (3)

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Krisi_D

15.02.2024 um 09:42 Uhr

Danke das PDF habe ich auch gefunden.

Das hilft mir aber nicht weiter.

Wer gibt den vor ob es sich um folgendes handelt? -hohe körperliche Belastungen -besonders starken Umgebungseinflüssen -gesundheitsschädliche und gefährliche Arbeiten

Unser AG ist der Meinung er muss keinen Erschwerniszuschlag zahlen. Wie können wir dafür argumentieren?

K
Kehler

15.02.2024 um 09:43 Uhr

Meiner Meinung nach, steht alles in der PDF drin.

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