Erstellt am 13.02.2024 um 12:13 Uhr von Muschelschubser
zu Situation 1:
Der AG hat den AN die Teilnahme an der BV zu ermöglichen. Das gilt pauschal für alle.
Wenn es nicht geht, weil z.B. ein Stillstand der Produktionsstraße nicht so einfach möglich ist, könnte das Abhalten von 2 Teilversammlungen für den BR eine Option sein. Denn der hat bei der Einberufung der Versammlung Rücksicht auf betriebliche Belange bzw. einen ungestörten Betriebsablauf zu nehmen. Das entspricht dann auch der Vorgehensweise nach §42 (1) BetrVG. Vielleicht wäre auch eine zeitliche Lage zwischen zwei Schichten denkbar, je nach dem wie lange die Versammlung dauern soll.
zu Situation 2:
gem. §44 BetrVG ist (1) ist entsprechend zu vergüten, wenn aufgrund betrieblicher Belange die Versammlung außerhalb der Arbeitszeit liegt. Das hätte sich aber mit dem Abhalten von zwei Teilversammlungen während der Arbeitszeit erledigt.
Erstellt am 13.02.2024 um 12:33 Uhr von Kehler
Zu1: Wir machen 2 BV an einem Tag
Zu2: bei uns bekommt man 3 Stunden Zeitgutschrift.
Erstellt am 13.02.2024 um 14:43 Uhr von nicht brauchen
Zu 1. Teilversammlungen helfen, dass alle teilnehmen können.
Zu 2: Die Betriebsversammlung ist inklusive der Wegzeit (!!!) als Arbeitszeit zu werten. @Muschelschubser: Bei 2 Teilversammlungen kann er immer noch daheim sein und zu einer kommen. Wird dann nicht vergütet?
Erstellt am 13.02.2024 um 14:45 Uhr von Muschelschubser
Klar, wenn es eine solche Konstellation gibt.