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Teilnahme an einer Betriebsversammlung nicht möglich

M
Mk21
Feb 2024 bearbeitet

Situation 1: Firma hat eine Abteilung in der Schichtarbeit stattfindet. Mitarbeiter kann Aufgrund des Schichtplans nicht an einer Betriebsversammlung teilnehmen.

Muss der Arbeitgeber die Teilnahme ermöglichen? Wie ist die Teilnahme im Schichtdienst zu regeln? (Strohhalme ziehen?)

Situation 2: Mitarbeiter hat an dem Tag "Schicht frei" d.H. der Tag ist als nicht als Arbeitstag anzusehen. Kann der MItarbeiter trotzdem zu der Versammlung kommen und Arbeitszeit schreiben?

Vielen Dank

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Community-Antworten (4)

M
Muschelschubser

13.02.2024 um 13:13 Uhr

zu Situation 1: Der AG hat den AN die Teilnahme an der BV zu ermöglichen. Das gilt pauschal für alle. Wenn es nicht geht, weil z.B. ein Stillstand der Produktionsstraße nicht so einfach möglich ist, könnte das Abhalten von 2 Teilversammlungen für den BR eine Option sein. Denn der hat bei der Einberufung der Versammlung Rücksicht auf betriebliche Belange bzw. einen ungestörten Betriebsablauf zu nehmen. Das entspricht dann auch der Vorgehensweise nach §42 (1) BetrVG. Vielleicht wäre auch eine zeitliche Lage zwischen zwei Schichten denkbar, je nach dem wie lange die Versammlung dauern soll.

zu Situation 2: gem. §44 BetrVG ist (1) ist entsprechend zu vergüten, wenn aufgrund betrieblicher Belange die Versammlung außerhalb der Arbeitszeit liegt. Das hätte sich aber mit dem Abhalten von zwei Teilversammlungen während der Arbeitszeit erledigt.

K
Kehler

13.02.2024 um 13:33 Uhr

Zu1: Wir machen 2 BV an einem Tag Zu2: bei uns bekommt man 3 Stunden Zeitgutschrift.

NB
nicht brauchen

13.02.2024 um 15:43 Uhr

Zu 1. Teilversammlungen helfen, dass alle teilnehmen können.

Zu 2: Die Betriebsversammlung ist inklusive der Wegzeit (!!!) als Arbeitszeit zu werten. @Muschelschubser: Bei 2 Teilversammlungen kann er immer noch daheim sein und zu einer kommen. Wird dann nicht vergütet?

M
Muschelschubser

13.02.2024 um 15:45 Uhr

Klar, wenn es eine solche Konstellation gibt.

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