W.A.F. LogoSeminare

Neuer AV->Funktionszulagen werden gekürzt trotz anderer Formulierung AV (Pflege)

M
Mareike
Feb 2024 bearbeitet

Hallo,

ich hatte vor ein paar Tagen die Frage schonmal reingestellt nur wusste ich bis dahin nicht die Formulierung im AV. Durch einen neuen Tarifvertrag wurden die AVs angepasst. Das neue Gehalt sowie die Funktionszulagen wurden in einer Tabelle aufgeführt. Unter dieser Tabelle steht dann "Dieser Betrag entspricht Ihrer derzeitigen Arbeitszeitvereinbarung von (bspw.) 30 Stunden."

So nun ist den Kollegen auf ihren Lohnzetteln aufgefallen das die Zulagen scheinbar gekürzt wurden und sie nicht mehr den vollen Betrag erhalten haben, welcher aber im AV steht.

Was kann der BR da tun? Bzw. was können wir den AN raten, da diese nun drohen ihre Arbeit niederzulegen und ggf. zu Kündigen?

29703

Community-Antworten (3)

M
Muschelschubser

13.02.2024 um 12:33 Uhr

Bekommt Ihr nachweislich weniger als im AV angegeben? Dann sofort das Gespräch suchen. Entweder direkt mit dem AG oder über den BR.

Oder geht es immer noch um die bloße Frage, ob die Zulage im AV sich auf Vollzeit bezieht, und lediglich auf die tatsächlich geleisteten Stunden runtergerechnet wird? Dann wäre alles korrekt.

Oder bekommt Ihr tatsächlich effektiv weniger als vorher?

Dann wäre nach Urteil des LAG Düsseldorf (11.5.16, 12 Sa 1152/15) eine Verschlechterung der Tarifverträge grundsätzlich zulässig.

Nun könnte die Bezugnahme im AV noch ein möglicher Ansatzpunkt sein. Ist eine dynamische Bezugnahmeklausel rechtssicher formuliert, kann das durchaus alles so rechtens sein, auch ohne große Änderung des AV. Wurde nicht, oder nur auf einen TV in der damaligen Fassung verwiesen, könnte ich mir vorstellen dass Chance bestehen.

Wenn da nicht die von Dir genannte Änderung des AV wäre. Wie ist denn die Änderung überhaupt abgelaufen? Hat man Euch diese vorgelegt, und jeder hat dann einfach die neuen Tabellen unterschrieben? Oder lief das über eine Zusatzvereinbarung? Steht diese im Widerspruch zum eigentlichen AV?

Vielleicht könnt Ihr Euch diesbezüglich Hilfe beim BR und/oder der Gewerkschaft holen und die Formulierungen prüfen lassen.

Ohne sichere rechtliche Basis würde ich jedenfalls nicht die Arbeit niederlegen. Das könnte arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.

C
celestro

13.02.2024 um 12:42 Uhr

Wenn ich "eine Tabelle habe" aus der mein Lohn hervorgeht und der nicht gezahlt wird, muss ich die Differenz ggf. einklagen. Fertig!

M
Mareike

13.02.2024 um 14:29 Uhr

Danke für die Antworten. Wir werden uns im Gremium nochmal beraten und mit dem Arbeitgeber in Kontakt treten und die Fragen beantworten lassen und dann ggf. Gewerkschafft einschalten falls der AG sich weigert zu kooperieren

Ihre Antwort