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Funktionszulagen werden auf Stunden gekürzt

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Mareike
Feb 2024 bearbeitet

Hallo ihr alle,

Bei uns auf Arbeit (Pflegeheim) wurde ein neuer Tarifvertrag mit neuen Entgeltgruppen umgesetzt. Durch die Neueingruppierung sind einige Probleme entstanden und aufgekommen.

Jeder hat nun einen neuen Arbeitsvertrag mit seiner neuen Entgeldgruppe + Zulagen.

Problem ist nun das bei einigen Kollegen in der Pflege die Funktionszulagen auf die Stunden gekürzt wurden obwohl das so nicht im Vertrag geschrieben wurde.

Ist das so rechtens? Das einfach die Zulagen gekürzt werden?

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Community-Antworten (3)

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Muschelschubser

09.02.2024 um 12:52 Uhr

Ich kenne die Formulierungen im AV nicht. Aber ich kenne es aus der Praxis so, dass Zulagen in absoluten Zahlen sich erst einmal auf VZ beziehen und bei TZ proportional runtergerechnet werden.

OH
Olav HB

09.02.2024 um 17:29 Uhr

Die Vergütungen und Zulagen die im Tarifverträge genannt werden beziehen sich immer auf Vollbeschäftigung.

Ein Arbeitsvertrag darf, als individuelle Rechtsakt, den Arbeitnehmer immer besser, aber nie schlechter stellen als im Tarifvertrag festgehalten wird. Es ist also zulässig Zulagen anteilig zu zahlen, es sei denn, dass der Anspruch auf Zulagen im TV explizit anders geregelt worden ist.

Im Übrigen, dies hätten die Beschäftigten bei der Unterschrift eines neuen Vertrages bereits erkennen können. Als BR hätte man da, weil es die gesamt Belegeschaft betrifft dann wieder kollektiv, dies mit dem Arbeitgeber klären können (müssen).

M
Mareike

11.02.2024 um 13:55 Uhr

In den AV steht, tatsächlich die Zulagen in voller Höhe und unten drunter das der oben angegebene Betrag auf die Stunden gerechnet wurden. Also rein rechtlich müssten sie ja den Betrag bekommen der im AV steht?

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