BR Arbeit und Datenschutzgrundverordnung
Hallo, unser BR wurde vom Datenschutzbeauftragten aufgefordert Aussagen über den Grund und die Dauer der Speicherung, zu den in der BR Arbeit gehändelten Dokumenten, Informationen und Personendaten zu treffen. Es geht dabei um Dinge wie BR Wahlunterlagen (relativ einfach: §19 WO), Personalgesprächen, Freiwilligenprogramm (wohl 6 Monate) und weitere Themen. Habt Ihr bereits Erfahrungen und/oder Quellen zu diesem Thema? wie lange darf/muss ich z.Bsp. Informationen und persönliche Daten eines Personalgesprächs, oder eine BEM-Gesprächs aufbewahren?
vielen Dank
Community-Antworten (8)
09.02.2024 um 17:21 Uhr
Wir handhaben das so, dass dort wo es keine eindeutige Vorgaben gibt (Wahlordnung, BEM z.B.) wir Unterlagen solange aufheben, wie wir es für notwendig erachten. Wichtig ist, dass man immer begründen muss warum bestimmte Unterlagen und Daten gespeichert sind. So kann ich (als Beispiel in ein Unternehmen mit viele Befristungen) über ein längeren Zeitraum verfolgen, ob und wann zu welche Konditionen jemanden der wiedereingestellt werden soll beschäftigt war. Dies ist aus Sicht des BRs ein wichtigen GRund die Daten zu speichern und damit ist das zulässig.
Der schlechteste Grund Daten zu speichern ist die Zustimmung, denn die kann jeder Zeit widerrufen werden.
12.02.2024 um 12:06 Uhr
Gibts dafür nicht ne Schulung? Die würde ich besuchen und den Fuzzi solange vertrösten.
12.02.2024 um 12:43 Uhr
Ja, es gibt auch Schulungen zum Thema Datenschutz im BR-Büro, zum Beispiel einfach in diesem Forum auf den roten Button oben in der rechten Ecke klicken und dort nach Datenschutz schauen :)
12.02.2024 um 12:47 Uhr
@Forenbetreiber ... weshalb wurde mein Beitrag gelöscht, ich habe auf eine Beleidigung "Fuzzi" vom User "nicht brauchen" hingewiesen. Sie haben doch sicher eine plausible Erklärung hierzu.
12.02.2024 um 13:10 Uhr
Beleidigung oder lustig gemeinte Frotzelei?
12.02.2024 um 15:57 Uhr
Art. 17 Abs. 1 DSGVO: Personenbezogene Daten sind grundsätzlich zu löschen, wenn sie für den ursprünglichen Zweck nicht mehr erforderlich sind. Es gibt keine starren oder gesetzlich vorgegebenen Löschfristen Der Betriebsrat muss sich anhand seiner Aufgaben und den Grundsätzen der DSGVO überlegen, wie lange Dokumente gespeichert werden dürfen. Faustformel: Je länger Dokumente aufbewahrt werden sollen, um so konkreter muss die Begründung sein und um so sorgfältiger muss der Schutz der personenbezogenen Daten überdacht werden.
12.02.2024 um 17:00 Uhr
Es ist zwar der undankbarste Weg, aber man sollte den Grundsatz der Datenminimierung lt. DSGVO immer in den Vordergrund stellen.
Was für die Aufbewahrung bedeutet:
- Wahlunterlagen bis zur Beendigung der Amtszeit gem. §19 WO
- Sitzungsniederschriften so lange, wie sie von juristischer Bedeutung sind
- Ausfertigungen von Betriebsvereinbarungen, so lange sie gültig sind
Inwieweit der BR überhaupt BEM-Unterlagen o.ä. zu archivieren hat ist fraglich. Er muss ja nicht zwingend eine Protokollabschrift erhalten, und für die Führung der BEM-Akte ist die Personalabteilung oder der BEM-Ausschuss zuständig.
Der Fuzzi wird es Euch danken. ;-)
Seit der Begründung von §79a ist die Anwendung der DSGVO auch unmissverständlich.
13.02.2024 um 08:42 Uhr
vielen Dank für Eure Antworten !
Verwandte Themen
Betriebsversammlung
ÄlterIch habe zu unserer ersten Betriebsversammlung geladen. Im Personalbüro hatte ich rechtzeitig meine Wünsche dargelegt, wie ich den Raum für die Versammlung gestaltet haben möchte, natürlich auch im Hi
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
ÄlterHallo zusammen, ich bin Staplerfaher und das beladen der LKWs wird Video aufgezeichnet, nach meiner Zustimmung wurde nicht gefragt, aber es gibt eine Betriebsvereinbarung. Hebelt die Datenschutzgrundv
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Haftbarkeit vom BR, einzelner Mitglieder ?
ÄlterSeit Mai 2018 gilt die neue EU Datenschutzgrundverordnung. Im Internet habe ich gelesen, dass die Aufsichtsbehörden den BR, bei Verstößen innerhalbe Ihrer Arbeit, auch haftbar machen wollen (auch über
Lohnerhöhung zu spät - Über welchen Zeitraum hinweg kann man die zu wenig gezahlten Lohnerhöhungen rückwirkend einfordern?
ÄlterIch habe eine Frage zum Thema Lohnerhöhungen. Den Mitarbeitern unseres Betriebs werden laut Arbeitsvertrag nach jeweils sechs, zwölf sowie 24 Monaten Lohnerhöhungen zugesichert. Nun haben wir folgend
neues BDSG
ÄlterHallo das neue BDSG ist in Kraft. Wie geht ihr damit und dieser EU Datenschutzgrundverordnung um? Ich habe gelesen, dass nun die Betriebsvereinbarungen Art. 88 DSGVO und § 26 BDSG beachten müssen. W