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Samstagszuschlag und Nachtschichtzulage

B
Bones83
Feb 2024 bearbeitet

Hallo zusammen,

Ich bin im Bereich Personaldienstleistung täglich. heute hatten wir den Fall das unser MA am Freitag um 22:00 Uhr in die Nachtschicht gestartet ist. Jetzt hat der Kunde auf seiner Rechnung 5,5 Stunden Samstagszuschlag stehen, aber mein System schmeißt nur die Nachtschichtzulage raus, kann mir jemand erklären woran das liegt? Können die überhaupt beide gleichzeitig berechnet werden?

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Community-Antworten (4)

M
Muschelschubser

06.02.2024 um 14:59 Uhr

Was das System programmiert hat, weiß ich nicht.

Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass sich Wochenend- und Nachtzuschläge kumulieren lassen.

Allerdings kenne ich per Gesetz nur Sonntagszuschläge. Der Samstagszuschlag muss also entweder etwas innerbetriebliches oder tarifliches sein. Sprich: es muss irgendwo vereinbart worden sein. Beinhaltet die entsprechende Vereinbarung keine Regelung über die Handhabung von Nachtschichten am Wochenende?

P
Pickel

06.02.2024 um 15:51 Uhr

"Allerdings kenne ich per Gesetz nur Sonntagszuschläge"

in welchem Land?

M
Muschelschubser

06.02.2024 um 16:20 Uhr

§6 Abs. 5 ArbZG für die Nachtarbeit. Die Sonntagsarbeit lässt das ArbZG in der Tat aus.

Allerdings schafft §3b EStG zumindest die steuerlichen Anreize, diese Sonn- und Feiertagszuschläge zu gewähren (nicht aber für Samstage).

L
lolium

06.02.2024 um 16:46 Uhr

technisch gehen wird das sicherlich. Die Frage ist wie das System programiert ist und woher die Rechtsgrundlagen für die Zulagen kommen. Bei ist es so: Samstagzuschlage von 13:00 bis 21:00 Uhr. Ab 21:00 beginnt Nachtarbeit mit dem entsprechenden Zuschlag.

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