Samstagszuschläge für Azubis
Hallo, ich bin erst kürzlich in den Betriebsrat als JAV gewählt worden und stehe nun vor meinem ersten Problem. Unsere Auszubildenden werden des öfteren zu Samstagsarbeiten herangezogen. Da bei uns der Samstag kein Regelarbeitstag ist, müssen die Azubis die so angesammelten Überstunden abbummeln. Die Gesellen bekommen diese Stunden mit Samstagszuschlag monatlich ausbezahlt.
Nun meine Fragen: Steht den Azubis auch ein Samstagszuschlag zu? und, wie wird das dann berechnet? Müssten den Azubis nicht genau wie den Gesellen diese Stunden ausbezahlt werden?
Momentan dürfen sie lediglich die real gearbeiteten Stunden abbummeln.
Vielen Dank im Vorraus Bhaemmert
Community-Antworten (3)
26.01.2007 um 23:54 Uhr
@ Bhaemmert ,
die Bezahlerei muß irgendwo festgelegt worden sein-sei es AV , BV , TV etc.
Sei mal ehrlich-möchtest du am Samstag für dein Azubi-Lohn arbeiten müssen ?
Dann lieber Zuhause abfeiern und den Disko-Rausch ausschlafen !! ;-))
29.01.2007 um 11:17 Uhr
Hallo Bhaemmert,
siehe dazu im BBiG (Berufsbildungssgesetz) § 17 Abs. 3
" Eine über die vereinbarte regelmäßige tägliche Arbeitszeit hinausgehende Beschäftigung ist besonders zu vergüten oder durch entsprechende Freizeit auszugleichen."
Kommentar aus Arbeitsrecht - sueddeutsche.de " Bei jugendlichen Auszubildenden ist Mehrarbeit über eine wöchentliche Ausbildungszeit von 40 Stunden nicht gestattet. Bei volljährigen Azubis ist sie - wie bei Erwachsenen nicht verboten. Für den Nachwuchs sieht das Gesetzt aber eine "besondere Vergütung" ausdrückliche vor - sei es durch Freizeitausgleich oder als zusätzliche Zahlung.
MfG Angi1
29.01.2007 um 13:38 Uhr
Hallo, erst einmal danke sehr für die schnellen Antworten.
Unsere Betreffenden Azubis sind alle schon über 18 Jahre alt. Ihre Überstunden können sie ja abbummeln, jedoch ohne irgendwelche Zuschläge.
Also Samstag 4 Stunden gearbeitet = folgende Woche 4 Stunden weniger Arbeiten.
Müssten nicht auch sie die 25% Zuschlag (wie die Gesellen) bekommen, also 5 Stunden abbummeln dürfen?
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